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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53576 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55021521 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ AS5-7017
Hersteller                        GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                  Hans-Geiger-Str. 15
                                  DE-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0032303

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AS5
Typ                               AS5-7017
Radgröße                          7Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
W4           AS5-7017 W4 / Ø72,5 / Ø64,1            5/114,3/64,1       50        730    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        53576
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             AS5-7017 (s.o.)
Radgröße                          7Jx17H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53576 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55021521 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ AS5-7017
Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord (VII)     103-140        205/50R17                                   A12 A14 A18
CL7, CL9, CN1          103-140        215/45R17                                   Sth V17 S01
e6*2001/116*0091,      103-140        225/45R17
0092, 0096*..
Honda Accord (VII)     103-140        205/50R17                                   A12 A14 A18
Tourer                 103-140        215/45R17   T87 T88                         Car V17 S01
CM1,CM2,CN2            103-140        225/45R17
e6*2001/116*0093,
0094,0097*..
Honda Accord (VIII)    110, 115       215/50R17   A90                             A14 A18 B03
CU1,CU3                110, 115       225/45R17   A31                             Lim Y61 S01
e6*2001/116*           110, 115       225/50R17   A12
0113, 0115*..          115            205/50R17   A31
                       115            205/55R17   A31
Honda Accord (VIII)    110, 115       215/50R17   A90                             A14 A18 B03
Tourer                 110, 115       225/45R17   A31                             Car Y61 S01
CW1, CW3               110, 115       225/50R17   A12
e6*2001/116*           115            205/50R17   A31
0120,0122*..           115            205/55R17   A31

Honda Civic (IX)       73-110         205/50R17                                   A12 A14 A18
FK1, FK2, FK3          73-110         215/45R17   T87                             Flh S01
e11*2001/116*          73-110         215/50R17
0255*07-..,            73-110         225/45R17
0256*07-..,
0257*06-..
- ab Modell 2012
Honda Civic (VIII)     61-103         205/50R17   A12                             A14 A18 Flh
FK1, FK2, FK3          61-103         215/45R17   A90                             V17 S01
e11*2001/116*          61-103         225/45R17   A12
0255*00-06,
0256*00-06,
0257*00-05
Honda Civic 5-Türer    88-134         215/45R17   A91                             A14 A18 Y85
(X)                    88-134         215/50R17   A12                             S01
FC, FK                 88-134         225/45R17   A12
e11*2007/46*3633*..;   88-134         235/45R17   A12 R70
e6*2007/46*0256*..
Honda Civic Tourer     88,104         205/50R17                                   A12 A14 A18
(IX)                   88,104         215/45R17   T87                             Car S01
FK2, FK3               88,104         215/50R17
e11*2001/116*          88,104         225/45R17
0256*11-..,
0257*10-..
- ab Modell 2014
Honda Civic Type S/R   73-148         205/50R17   A12                             A14 A18 Flh
(VIII)                 73-148         215/45R17   A90                             V17 S01
FN1, FN2, FN3, FN4     73-148         225/45R17   A12
e11*2001/116*
0297,0306,0298,
0334*..

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Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55021521 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ AS5-7017
Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda CR-V (II)        110            205/55R17                                          A12 A14 A18
RD8                    110            215/50R17                                          S01
e11*98/14*0190*        110            215/55R17
00-01
Honda CR-V (II)        103-110        215/55R17                                          A12 A14 A18
RD8, RD9               103-110        215/60R17    A01 LK6                               S01
e11*98/14*0190*02-..
e11*2001/116*0234*.
Honda CR-V (III)       103-122        225/65R17    A30                                   A14 A18 S01
RE5, RE6, RE7          103-122        235/60R17    A12
e11*2001/116*          103-122        245/55R17    A12
0301*00-05,
0302*00-05,
0322*00-03
Honda CR-V (IV)        88-114         225/65R17    A33                                   A14 A18 A57
RE5, RE6               88-114         235/60R17    A12                                   S01
e11*2001/116*
0301*06-09,
0302*06-10
Honda CR-V (IV)        88-118         225/65R17    A33                                   A14 A18 A57
RE5, RE6               88-118         235/60R17    A12                                   S01
e11*2001/116*
0301*10-,
0302*11-
ab Facelift 2015
Honda e                60             205/45R17    A12 R02                               A14 A18 A58
ZC                     60             225/45R17    A10 R03                               V7e Vn2 Y85
e6*2007/46*0425*..                                                                       S01
Honda ZR-V Hybrid      105            215/60R17    A11                                   A14 A18 A58
RZ                     105            225/55R17    A33                                   NoE NoP S01
e6*2018/858*00266*..   105            225/60R17    A12
                       105            235/55R17    A12
                       105            245/55R17    A12


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53576 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55021521 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ AS5-7017
Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 4 von 7
Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53576 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55021521 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ AS5-7017
Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7
A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53576 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55021521 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ AS5-7017
Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 6 von 7
R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    195/45R17      215/40R17
Nr. 3    205/40R17      225/35R17
Nr. 4    205/45R17      235/40R17
Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17      225/50R17
Nr. 7    215/40R17      245/35R17
Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17      235/50R17
Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17      255/45R17
Nr. 16   235/55R17      255/50R17
Nr. 17   235/60R17      255/55R17
Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53576 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55021521 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ AS5-7017
Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7
V7e    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1 205/45R17        225/45R17, 235/40R17
Nr. 2 215/40R17        235/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Y61    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juli 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. Juli 2023




Wagner                                                                 00413297.DOC




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