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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53578 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55020121 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ AS5-8019
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                               Hans-Geiger-Str. 15
                                               DE-67661 Kaiserslautern
                                               QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                          AS5
               Typ                             AS5-8019
               Radgröße                        8Jx19H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
               W3           AS5-8019 W3 / Ø72,5 / Ø66,7          5/112/66,6          25         800    2250

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55058924, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55606 , RADTYP AS5-9019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 53578*07




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      53578
               Herstellerzeichen               TEC
               Radtyp und Ausführung           AS5-8019 (s.o.)
               Radgröße                        8Jx19H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Serienschraube           Kegel 60°   140                       27,5               ZP 105
                     M14x1,25

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53578 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55020121 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ AS5-8019
               Hersteller                        GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 5er-Reihe (VII)     100-265        225/40R19   R02 R37 T89 T93                       A12 A14 A18
               G5L                     100-265        225/45R19   R02 R37                               A57 B74 L06
               e1*2007/46*1688*..      100-265        235/40R19   R02 R37                               Lim MpH V19
                                       100-265        245/40R19   R02                                   Vn2 VA1 S01
               BMW 5er-Reihe (VIII)    120-145        235/45R19   R02                                   A12 A14 A18
               G6L                     120-145        245/45R19   R02                                   A57 B6K L06
               e1*2018/858*00316*..                                                                     Lim NoP V19
                                                                                                        Vn2 Z18 VA1
                                                                                                        S01
               BMW 5er-Touring (VII) 100-265          225/40R19   R02 R37 T89 T93                       A12 A14 A18
               G5K                   100-265          225/45R19   R02 R37                               A57 B74 Car
               e1*2007/46*1750*..    100-265          235/40R19   R02 R37                               F40 L06 NoP
                                     100-265          245/40R19   R02                                   V19 Vn2 VA1
                                                                                                        S01
               BMW M550 i/d xDrive     294-390        245/40R19   R02                                   A12 A14 A18
               (VII)                                                                                    A56 B74 L06
               G5L                                                                                      Lim V19 VA1
               e1*2007/46*1688*..                                                                       S01
§22 53578*07




               BMW M550d xDrive        294            245/40R19   R02                                   A12 A14 A18
               Touring (VII)                                                                            A56 B74 Car
               G5K                                                                                      F40 L06 V19
               e1*2007/46*1750*02-..                                                                    VA1 S01
               BMW X3                  100-210        235/50R19   R02                                   A12 A14 A18
               G3X                     100-210        245/50R19   R02                                   A57 NoP V19
               e1*2007/46*1797*..                                                                       Vn2 VA1 S01
               BMW X3 xDrive30e        120,135        235/50R19   R02                                   A12 A14 A18
               G3X                     120,135        245/50R19   R02                                   A56 V19 Vn2
               e1*2007/46*1797*..                                                                       VA1 S01
               - Plug-in Hybrid
               BMW X4                  120-210        235/50R19   R02                                   A12 A14 A18
               G4X                     120-210        245/50R19   R02                                   A56 NoP V19
               e1*2007/46*1881*..                                                                       Vn2 VA1 S01

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55058924, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55606 , RADTYP AS5-9019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53578 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55020121 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ AS5-8019
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 6
               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.
§22 53578*07




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53578 nach §22 StVZO

               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55020121 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ AS5-8019
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 6
               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               B6K     Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 6-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

               B74    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, &).

               F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.
§22 53578*07




               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




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               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55020121 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ AS5-8019
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6
               V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19     275/45R19
               Nr. 6    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19     255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9    235/50R19     255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   245/30R19     305/25R19
               Nr. 12   245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 13   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14   245/45R19     275/40R19
               Nr. 15   245/50R19     275/45R19
               Nr. 16   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 18   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
§22 53578*07




               Nr. 19   255/45R19     285/40R19
               Nr. 20   255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21   255/55R19     275/50R19
               Nr. 22   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24   265/40R19     295/35R19
               Nr. 25   265/45R19     295/40R19
               Nr. 26   265/50R19     295/45R19
               Nr. 27   275/30R19     315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55058924, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55606 , RADTYP AS5-9019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 6. November 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55020121 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ AS5-8019
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 6
               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 6. November 2024
§22 53578*07




               Wagner                                                               00437311.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim