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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54416 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55020523 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AS5-8520
Hersteller                        GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                           Seite 1 von 6

Auftraggeber                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                  Hans-Geiger-Str. 15
                                  DE-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0032303

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AS5
Typ                               AS5-8520
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
W4           AS5-8520 W4 / Ø72,5 / Ø60,1            5/114,3/60,1        48          800    2300


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        54416
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             AS5-8520 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                    26
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                     26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55020523 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AS5-8520
Hersteller                        GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki S-Cross (II)      75, 95        225/35R20                                       A12 A14 A18
JY, JY-2S                75, 95        235/30R20   T88                                 A57 S01
e4*2007/46*0779*14-..    75, 95        235/35R20
e6*2018/858*
00006*02-..
ab Modelljahr 2022
Suzuki SX4 S-Cross (I)   82-103        225/35R20                                       A12 A14 A18
JY                                                                                     A57 S01
e4*2007/46*
0779*04-13;
e6*2018/858*
00006*00-01
- Modelljahr 2017-2021
Suzuki Vitara            75-103        225/35R20   T88                                 A12 A14 A18
LY, LY-2S                75-103        235/30R20   T88                                 A57 S03
e4*2007/46*0928*..       75-103        235/35R20
e6*2018/858*00005*..
Toyota Camry Hybrid      131           225/35R20   T90                                 A12 A14 A18
XV7 (EU,M), -/TMG        131           235/35R20   T92                                 A58 Lim V20
e6*2007/46*0322*..;      131           245/30R20   T90                                 S02
e13*2007/46*2046*..      131           255/30R20   T92
Toyota C-HR              72-112        225/40R20                                       A12 A14 A18
AX1T(EU,M), -/TMG        72-112        235/35R20                                       A57 MHy S02
e11*2007/46*3641*..;     72-112        235/40R20
e13*2007/46*1765*..;     72-112        245/35R20
e6*2007/46*0264*..;
e6*2007/46*0338*..
Toyota Yaris Cross       68, 92        225/35R20                                       A12 A14 A18
XPB1F(M,EUM),            68, 92        235/35R20                                       A58 F23 Flh
-/TGRE                   68, 92        245/30R20   A01 K1c                             NoE NoP V20
e6*2018/858*00013*..;    68, 92        255/30R20   R03                                 S02
e13*2018/858*00156*..
Toyota Yaris Cross       68            225/35R20                                       A12 A14 A18
AWD                      68            235/35R20                                       A56 F24 Flh
XPB1F(M,EUM),                                                                          NoE NoP S02
-/TGRE
e6*2018/858*00013*..;
e13*2018/858*00156*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.


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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55020523 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AS5-8520
Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55020523 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AS5-8520
Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 4 von 6

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54416 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55020523 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AS5-8520
Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6


T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20      275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20      285/40R20
Nr. 14   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20      295/40R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 4. Mai 2023 in Lambsheim statt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54416 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55020523 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AS5-8520
Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 4. Mai 2023




Wagner                                                              00409115.DOC




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