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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54185 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55010022 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ GT-Race-I-8519
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 4
               Auftraggeber                   GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                              Hans-Geiger-Str. 15
                                              DE-67661 Kaiserslautern
                                              QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                         GT-Race-I
               Typ                            GT-Race-I-8519
               Radgröße                       8.5Jx19H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)
                W3            GT-Race-I-8519 W3 / Ø72,5 / Ø66,7 5/112/66,6        25         660      2200


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 14, Gutachten Nummer 55000522, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54180 ,
               RADTYP GT-Race-I-9519) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.
§22 54185*03




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54185
               Herstellerzeichen              TEC
               Radtyp und Ausführung          GT-Race-I-8519 (s.o.)
               Radgröße                       8.5Jx19H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment   Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)           (mm)
                S01   Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°               140            27,5           ZP 105
                S02   Serienschraube M14x1,25 2- Kegel 60°            140            29             ZP 109
                      teilig

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     BMW
                                              Toyota

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54185 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55010022 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ GT-Race-I-8519
               Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                          Seite 2 von 4
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW Z4                      120-190       225/40R19       R02                            A12 A14 A18
               G4Z                         120-190       235/35R19       R02                            A58 Cbo V9Z
               e1*2007/46*1949*..          120-190       245/35R19       R02                            VA1 S02
                                           120-190       255/35R19       R02
               BMW Z4 M40i                 250           225/40R19       M+S R02                        A12 A14 A18
               G4Z                         250           245/35R19       M+S R02                        A58 Cbo V9Z
               e1*2007/46*1949*..          250           255/35R19       M+S R02                        VA1 S01
               Toyota Supra                145, 190      225/40R19       R02                            A12 A14 A18
               JTSC, JBSC                  145, 190      235/35R19       R02                            A58 Cpe V9Z
               e1*2007/46*1982*..          145, 190      245/35R19       R02                            VA1 S01
               e1*2007/46*1983*..          145, 190      255/35R19       R02 Vn1
                                           145-250       225/40R19       M+S R02
                                           145-250       245/35R19       M+S R02
                                           145-250       255/35R19       M+S R02


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
§22 54185*03




               Verbindung mit den in Anlage 14, Gutachten Nummer 55000522, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54180 ,
               RADTYP GT-Race-I-9519) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55010022 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ GT-Race-I-8519
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 3 von 4
               300 km/h                 -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 54185*03




               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A58        Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe        Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               R02        Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54185 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55010022 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ GT-Race-I-8519
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                             Seite 4 von 4
               V9Z     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

               Nr.   1   225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr.   2   235/35R19     275/30R19
               Nr.   3   245/35R19     285/30R19
               Nr.   4   255/35R19     265/35R19, 275/35R19, 295/30R19
               Nr.   5   275/30R19     285/30R19, 295/30R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 14, Gutachten Nummer 55000522, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54180 ,
               RADTYP GT-Race-I-9519) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.

               Vn1      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 1 Nennbreite größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
§22 54185*03




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 25. April 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 25. April 2025




               Wagner                                                                                  00446309.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim