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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54185 nach §22 StVZO

               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55010022 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ GT-Race-I-8519
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                              Hans-Geiger-Str. 15
                                              DE-67661 Kaiserslautern
                                              QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                         GT-Race-I
               Typ                            GT-Race-I-8519
               Radgröße                       8.5Jx19H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)
                W3            GT-Race-I-8519 W3 / Ø72,5 / Ø66,6 5/112/66,6        25         660      2200


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 17, Gutachten Nummer 55000522, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54180 ,
               RADTYP GT-Race-I-9519) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.
§22 54185*03




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54185
               Herstellerzeichen              TEC
               Radtyp und Ausführung          GT-Race-I-8519 (s.o.)
               Radgröße                       8.5Jx19H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment   Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)           (mm)
                S01   Schraube M14x1,5             Kegel 60°          130            28,2           ZP 022
                S02   Schraube M14x1,5             Kegel 60°          150            28,2           ZP 022

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55010022 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ GT-Race-I-8519
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               C 63 AMG                     350, 375     245/35R19       K1c K5d K5k R02                A01 A12 A14
               204, 204K, -/AMG                                                                         A18 A58 Car
               e1*2001/116*                                                                             Lim VC3 Vn2
               0431*33-..,0457*26-..                                                                    VA1 S01
               0463*13-..,0464*14-..,
               (FIN: W..205...)
               - Limousine/T-Modell
               E-Klasse All-Terrain         145-280      235/50R19       A12 R02 132                    A14 A18 A56
               R2ES                         145-280      245/45R19       A12 R02 132                    B77 Car KMV
               e1*2018/858*00214*..         145-280      255/45R19       A12 R02 132                    L05 NoP V19
                                                                                                        Vn2 VA1 S02

               E-Klasse All-Terrain PHEV 145             245/45R19       A12 M+S R02                    A14 A18 A56
               R2ES                      145             255/45R19       A12 M+S R02                    B77 Car KMV
               e1*2018/858*00214*..                                                                     L05 V19 Vn2
               - Plug-in Hybrid                                                                         VA1 S02
§22 54185*03




               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 17, Gutachten Nummer 55000522, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54180 ,
               RADTYP GT-Race-I-9519) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
               210 km/h                 100% 100% 100%
               220 km/h                 97%    100% 100%
               230 km/h                 94%    100% 100%
               240 km/h                 91%    100% 100%
               250 km/h                 -      95%      100%

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55010022 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ GT-Race-I-8519
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                                Seite 3 von 6
               260 km/h                -       90%      100%
               270 km/h                -       85%      100%
               280 km/h                -       -        95%
               290 km/h                -       -        90%
               300 km/h                -       -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
§22 54185*03




               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               132       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1320 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58        Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55010022 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ GT-Race-I-8519
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 6
               B77      Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1.

               Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, &).

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5k    An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).
§22 54185*03




               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54185 nach §22 StVZO

               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55010022 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ GT-Race-I-8519
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                             Seite 5 von 6
               V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1     215/35R19     245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2     225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3     225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4     225/45R19     245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5     225/55R19     275/45R19
               Nr. 6     235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7     235/40R19     265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8     235/45R19     255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9     235/50R19     255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11    235/60R19     255/55R19
               Nr. 12    245/30R19     305/25R19
               Nr. 13    245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 14    245/40R19     275/35R19, 285/35R19
               Nr. 15    245/45R19     265/40R19, 275/40R19
               Nr. 16    245/50R19     275/45R19
               Nr. 17    255/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 18    255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
§22 54185*03




               Nr. 19    255/40R19     285/35R19, 295/35R19
               Nr. 20    255/45R19     285/40R19
               Nr. 21    255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 22    255/55R19     275/50R19
               Nr. 23    265/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 24    265/35R19     295/30R19, 305/30R19
               Nr. 25    265/40R19     295/35R19
               Nr. 26    265/45R19     295/40R19
               Nr. 27    265/50R19     295/45R19
               Nr. 28    275/30R19     315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 17, Gutachten Nummer 55000522, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54180 ,
               RADTYP GT-Race-I-9519) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.

               VC3      Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind,
               möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

               Nr.   1   245/35R19     245/35R19, 255/35R19, 265/35R19, 285/30R19, 295/30R19
               Nr.   2   255/30R19     275/30R19
               Nr.   3   255/35R19     255/35R19, 275/35R19, 295/30R19
               Nr.   4   265/30R19     285/30R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54185 nach §22 StVZO

               Anlage 25 zum Prüfbericht Nr.55010022 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx19H2 Typ GT-Race-I-8519
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 6 von 6
               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 25. April 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 54185*03




               Lambsheim, 25. April 2025




               Wagner                                                                                00446322.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim