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                      Teilegutachten
                               nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO

                                  Nr. RZ-066282-A0-327
                          über den Verwendungsbereich von Sonderrädern
                                   an Fahrzeugen des Herstellers
                                          MERCEDES


Hersteller:                   Gewe Reifengroßhandel GmbH
                              Hans Geiger Strasse 15
                              67661 Kaiserslautern


Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung
vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches
Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen;
dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Technische Angaben zu den Sonderrädern
Montageposition:                 Vorderachse                         Hinterachse
Hersteller:                      Gewe Reifengroßhandel GmbH          Gewe Reifengroßhandel GmbH
Handelsmarke:                    TEC Speedwheels                     TEC Speedwheels
Art des Sonderrades:             einteiliges Leichtmetallsonderrad   einteiliges Leichtmetallsonderrad
Lochkreisdurchmesser[mm]:        112                                 112
Lochzahl:                        5                                   5
Mittenlochdurchmesser[mm]:       72,50                               72,50
Zentrierart:                     Mittenzentrierung                   Mittenzentrierung
Radfestigkeit
Prüfstelle, Bericht-Nr:          TÜV Rheinland, 22-0028-A00-         TÜV Rheinland, 22-0029-A00-
                                 V01                                 V01
geprüfte Radlast [kg]:           660                                 660
bei Reifenabrollumfang[mm]:      2200                                2200
Kennzeichnungen           Rad/   Zentrierring
Hersteller/Herstellerzeichen:    TEC                                 TEC
Radtyp:                          GT-Race-I-8520                      GT-Race-I-9520
Ausführung:                      W3                                  W3
Radgröße:                        8,5Jx20H2                           9,5Jx20H2
Einpreßtiefe [mm]:     ET        45                                  42
Zentrierring Kennzeichnung       72,5/66,6                           72,5/66,6
ab Herstelldatum (Monat/Jahr):   11/2021                             11/2021
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                    RZ-066282-A0-327
Anlage-Nr. :
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Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520



Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen
des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu-
grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 01.2018 und 4.6.8 der
Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 .

Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonder-
räder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.

Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in
Service“.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
245G, F2B                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             -      130 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
212                            W212:                                        -      130 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                               W213, S213:                                  -      150 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
R1EC                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              -      150 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
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Anlage-Nr. :
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Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                              e1*2007/46*1666*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET45          9.5x20,ET42
120 bis 220     Mercedes E-Klasse          235/35R20            235/35R20          A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                 A94)T92)           A11)ER1)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen ab 225/..)    245/30R20            245/30R20          A02) bis A10)
                                                                A94)M00)           A11)T90)ER1)

                                           245/35R20             245/35R20         A02) bis A10)
                                                                                   A11)ER1)

                                           255/30R20             255/30R20         A02) bis A10)
                                                                 T92)              A11)ER1)

                                           255/35R20             255/35R20         A02) bis A10)
                                                                                   A11)ER1)

                                           245/35R20             275/30R20         A02) bis A10)
                                                                                   A11)ER1)

                                           245/35R20             285/30R20         A01) bis A10)
                                                                 K04)K133)         A11)V00)ER1)

                                           255/35R20             285/30R20         A01) bis A10)
                                                                 K04)K133)         A11)V00)ER1)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                    RZ-066282-A0-327
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Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                              e1*2007/46*1666*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x20,ET45          9.5x20,ET42
120 bis 270     Mercedes E-Klasse          245/30R20            245/30R20          A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                 A94)M00)N255)      A11)B120)T90)ER1)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen ab 245/..)    245/35R20            245/35R20          A02) bis A10)
                                                                N255)              A11)B120)ER1)

                                           255/30R20            255/30R20          A02) bis A10)
                                                                N265)              A11)B120)T92)ER1)

                                           255/35R20            255/35R20          A02) bis A10)
                                                                N265)              A11)B120)ER1)

                                           245/35R20            275/30R20          A02) bis A10)
                                                                                   A11)B120)ER1)

                                           245/35R20            285/30R20          A01) bis A10)
                                                                K04)K133)          A11)B120)V00)ER1)

                                           255/35R20            285/30R20          A01) bis A10)
                                                                K04)K133)          A11)B120)V00)ER1)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                    RZ-066282-A0-327
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Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x20,ET45          9.5x20,ET42
110 bis 270     Mercedes E-Klasse        235/35R20            235/35R20          A02) bis A10)
                (W213, Limousine)                             T92)               A11)B120)E111a)N245)
                                                                                 ER1)

                                          245/35R20            245/35R20         A02) bis A10)
                                                               N255)T95)         A11)B120)E111a)ER1)

                                          255/30R20            255/30R20         A02) bis A10)
                                                               N265)T92)         A11)B120)E111a)ER1)
                                                                                 ER1)
                                          255/35R20            255/35R20         A02) bis A10)
                                                               N265)T97)         A11)B120)E111a)GEE)
                                                                                 ER1)
                                          225/35R20            255/30R20         A02) bis A10)
                                          N235)T90)            N265)T92)         A11)B120)E111a)V00)
                                                                                 ER1)
                                          235/35R20            265/30R20         A01) bis A10)
                                          N245)                K04)N275)T94)     A11)B120)E111a)V00)
                                                                                 ER1)
                                          245/35R20            275/30R20         A01) bis A10)
                                                               K04)T97)          A11)B120)E111a)
                                                                                 ER1)
                                          245/35R20            285/30R20         A01) bis A10)
                                                               K02)K133)         A11)B120)E111a)V00)
                                                                                 ER1)
                                          255/35R20            285/30R20         A01) bis A10)
                                                               K02)K133)         A11)B120)E111a)V00)E
                                                                                 R1)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET45          9.5x20,ET42
80 bis 155      Mercedes GLA            235/35R20            235/35R20           A01) bis A10)
                                                             K118)

                                          245/35R20            245/35R20         A01) bis A10)
                                                               K118)
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Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET45          9.5x20,ET42
265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG      245/35R20            245/35R20          A01) bis A10)
                                                             K118)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET45          9.5x20,ET42
85 bis 165      Mercedes GLA            235/45R20            235/45R20          A01) bis A10)
                (H247)                  K03)K120)            K02)M00)           A11)

                                          245/40R20           245/40R20         A01) bis A10)
                                          K01)                K02)              A11)

                                          255/40R20           255/40R20         A01) bis A10)
                                          K01)K120)           K02)              A11)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET45          9.5x20,ET42
225 bis 310     Mercedes GLA 35 AMG, 235/40R20               235/40R20          A02) bis A10)
                GLA 45 AMG, GLA 45 S                         A94)               B120)
                AMG
                (H247)                  235/45R20            235/45R20          A02) bis A10)
                                                             A94)M00)           B120)

                                          245/40R20           245/40R20         A02) bis A10)
                                                              A94)              B120)

                                          255/40R20           255/40R20         A01) bis A10)
                                                              A94)K04)          B120)
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Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET45          9.5x20,ET42
85 bis 165      Mercedes GLB            235/45R20            235/45R20          A01) bis A10)
                (X247)                  K03)K120)            K02)M00)           ER1)

                                          245/40R20           245/40R20         A01) bis A10)
                                          K01)                K02)              ER1)

                                          255/40R20           255/40R20         A01) bis A10)
                                          K01)K120)           K02)              ER1)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET45          9.5x20,ET42
225             Mercedes GLB 35 AMG     235/40R20            235/40R20          A02) bis A10)
                (X247)                                       A94)               ER1)

                                          235/45R20           235/45R20         A02) bis A10)
                                                              A94)M00)          ER1)

                                          245/40R20           245/40R20         A02) bis A10)
                                                              A94)              ER1)

                                          255/40R20           255/40R20         A01) bis A10)
                                                              A94)K04)          ER1)


Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520



A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
     dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
     P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B120) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 360x36mm

E111a)       Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
    nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1320 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.
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Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520



GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
     Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
     Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
     - die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante
       umzulegen.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                    RZ-066282-A0-327
Anlage-Nr. :
Seite :                  10 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520



M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO
Nr. :                    RZ-066282-A0-327
Anlage-Nr. :
Seite :                  11 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :           Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :               GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520



T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Sonstiges
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.

Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-
Registrier-Nr. 49020102104) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage
XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 11 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut
vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.


                            TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
                      IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
                            Schönscheidtstrasse 28, 45307 Essen
                         Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00

                                     Benannt als Technischer Dienst
                               vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96


 Geschäftsstelle Essen, 11.03.2022




                                                                   Dipl.-Ing. Brauckmann