Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54186 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55002822 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-8520
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            GT-Race-I
Typ                               GT-Race-I-8520
Radgröße                          8.5J x 20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/            Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                        Lochkreis- (mm)/     tiefe     last    (mm)
                                               Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                               (mm)
W4           GT-Race-I-8520 W4 / Ø72,5 / Ø66,1 5/114,3/66,1         45         650    2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        54186
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             GT-Race-I-8520 (s.o.)
Radgröße                          8.5J x 20H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                 26
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                 28
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                 -
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                 28
S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                 26
S06       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      115                 26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54186 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55002822 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-8520
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster (I) 2WD    63-92          225/35R20                                   A12 A18 A58
SD/SR                   63-92          235/35R20   A01 K1a K1b                     A99 KOV S01
e2*2001/116*0314*..;    63-92          245/35R20   A01 K1a K1b K2b K3s
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (I) 4WD    66-92          225/35R20                                   A12 A18 A56
SD/SR                   66-92          235/35R20   A01 K1a K1b                     A99 KOV S01
e2*2001/116*0314*..;    66-92          245/35R20   A01 K1a K1b K2b K3s
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (II) 2WD   66-110         225/35R20                                   A12 A18 A58
SR (SR*H..)             66-110         235/35R20   A01 K1a K1b K2a K2b             A99 F23 KOV
e2*2001/116*            66-110         235/40R20   A01 K1a K1b K2a K2b K3s         S05
0323*43-..;             66-110         245/35R20   A01 K1c K2c
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Dacia Duster (II) 2WD   66-110         225/35R20                                   A12 A18 A58
SR (SR*H..)             66-110         235/35R20                                   A99 F23 KMV
e2*2001/116*            66-110         235/40R20   A01 K3s                         S05
0323*43-..;             66-110         245/35R20
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Dacia Duster (II) 4WD   80-110         225/35R20                                   A12 A18 A56
SR (SR*H..)             80-110         235/35R20   A01 K1a K1b K2a K2b             A99 F24 KOV
e2*2001/116*            80-110         235/40R20   A01 K1a K1b K2a K2b K3s         S05
0323*43-..;             80-110         245/35R20   A01 K1c K2c
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Dacia Duster (II) 4WD   80-110         225/35R20                                   A12 A18 A56
SR (SR*H..)             80-110         235/35R20                                   A99 F24 KMV
e2*2001/116*            80-110         235/40R20   A01 K3s                         S05
0323*43-..;             80-110         245/35R20
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Nissan Juke (I) 2WD     69-147         225/35R20                                   A12 A18 A58
F15                     69-147         235/35R20   A01 K8c                         A99 S03
e11*2007/46*0132*..;
e3*2007/46*0162*..,
e5*2007/46*1031*..
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke (I) 4WD     140, 147       225/35R20                                   A12 A18 A56
F15                     140, 147       235/35R20                                   A99 S03
e11*2007/46*0132*..,    140, 147       245/30R20   A01 K2b
e5*2007/46*1031*..      140, 147       255/30R20   A01 K1c K2b
- incl. Facelift 2014


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54186 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55002822 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-8520
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Juke (I) Nismo   157, 160       225/35R20                                   A12 A18 A57
RS                      157, 160       235/35R20   A01 K8c                         A99 S03
F15
e11*2007/46*0132*..,
e5*2007/46*1031*..
Nissan Murano           140, 188       245/50R20   A01 K2b 125                     A12 A18 A99
Z51                     140, 188       255/45R20   127                             S03
e1*2001/116*0478*..     140, 188       265/45R20   A01 K2b 126
                        140, 188       275/45R20   A01 K1a K2b 125
Nissan Qashqai (III)    103 ,116       235/45R20                                   A12 A18 A58
J12                                                                                A99 F23 S06
e9*2018/858*11042*..
Nissan X-Trail          96-130         235/45R20   130                             A12 A18 A57
T32                     96-130         245/40R20   130                             A99 S03
e13*2007/46*1456*..     96-130         245/45R20   129
Renault Espace (V)      96-165         235/45R20   130                             A12 A18 A58
RFC                     96-165         245/45R20   129                             A99 L06 S02
e2*2007/46*0470*..      96-165         255/45R20   127
Renault Fluence         63-103         235/30R20   K2b K8f                         A01 A12 A18
Z                       63-103         245/30R20   K2b K6g K8k                     A99 Sth S01
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Limousine
Renault Laguna          81-131         245/30R20   K1a K1b T90                     A01 A12 A18
T                       81-131         255/30R20   K1c K2b T88 T92                 A99 Car Flh
e2*2001/116*0363*..;                                                               L05 S04
e2*2007/46*0012*..
Renault Laguna          125-175        245/30R20   K1a NoD T90                     A01 A12 A18
T                       81-110         245/30R20   K1a T90 Y16                     A99 Cpe L06
e2*2001/116*            81-175         255/30R20   K1c T88 T92                     S04
0363*07-..
- Coupé
Renault Latitude        81,103         235/30R20   A01 K4h T88                     A12 A18 A99
T                       81-127         225/35R20   T90                             Lim S04
e2*2001/116*0363*..     81-127         235/35R20   A01 G81 K4h T88 T92
                        81-127         245/30R20   A01 K4h T90
                        81-127         255/30R20   A01 K1a K4g K6g T88 T92




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54186 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55002822 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-8520
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane (III)    63-162         235/30R20    A01 G01 K2b K6g T88                   A12 A18 A99
Z                                                                                         Cpe Flh S01
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Fließheck
- Coupé
Renault Megane (III)    63-162         235/30R20    A01 G01 K6g T88                       A12 A18 A99
Z                                                                                         Car S01
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Grandtour
Renault Megane (III)    78-132         235/30R20    A01 G01 K2b K4i T88                   A12 A18 A99
Z                                                                                         Cbo S01
e2*2001/116*0373*..;
- Cabriolet
Renault Megane R.S.     205, 221       235/30R20    K8c T88                               A01 A12 A18
(IV)                    205, 221       245/30R20    K8c T90                               A58 A99 Flh
RFB                                                                                       L06 S01
e2*2007/46*0546*..
Renault Talisman        81-165         225/35R20    R37                                   A12 A18 A58
RFD                     81-165         235/35R20    R37                                   A99 Car L05
e11*2007/46*            81-165         245/35R20                                          Lim S01
2969*00-07;             81-165         255/30R20    A01 K2b K8g
e2*2007/46*0653*..      81-165         255/35R20    A01 K2b K8g
Renault Talisman        81-165         245/35R20                                          A12 A18 A58
4Control                81-165         255/30R20    A01 K8g                               A99 Car L04
RFD                     81-165         255/35R20    A01 K8g                               Lim S01
e11*2007/46*
2969*00-07;
e2*2007/46*0653*..
- mit Allradlenkung


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54186 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55002822 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-8520
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 5 von 9

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

125      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1250 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

126      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1260 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

127      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1270 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

129      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1290 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54186 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55002822 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-8520
Hersteller                    Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 6 von 9
A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54186 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55002822 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-8520
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 7 von 9
K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54186 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55002822 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-8520
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                  Seite 8 von 9
K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54186 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55002822 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-8520
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 9 von 9
T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Y16   Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. Februar 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 16. Februar 2022




Wagner                                                                  00384631.DOC JR-BW




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim