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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55088 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55005124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ GT-Race-I-9021
               Hersteller                        GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                                 Hans-Geiger-Str. 15
                                                 DE-67661 Kaiserslautern
                                                 QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            GT-Race-I
               Typ                               GT-Race-I-9021
               Radgröße                          9Jx21H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/            Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                        Lochkreis- (mm)/     tiefe     last    (mm)
                                                              Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                                              (mm)
               W4           GT-Race-I-9021 W4 / Ø72,5 / Ø60,1 5/114,3/60,1         35         750    2350

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55088
               Herstellerzeichen                 TEC
               Radtyp und Ausführung             GT-Race-I-9021 (s.o.)
               Radgröße                          9Jx21H2
§22 55088*00




               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                 28
               S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                 -
               S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      120                 -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        BYD
                                                 Lexus
                                                 Suzuki
                                                 Toyota

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55088 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55005124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ GT-Race-I-9021
               Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BYD ATTO 3              65 (150)      245/30R21   K3i K5w T91                         A01 A12 A14
               SC2E                                                                                  A18 A58 S03
               e9*2018/858*11147*..
               - Elektro
               Lexus NX                114, 175      245/35R21                                       A12 A14 A18
               AZ1, AZ1-TMG            114, 175      245/40R21                                       A57 MHy S02
               e6*2007/46*0111*..;     114, 175      255/35R21
               e13*2007/46*1536*..
               - incl. Hybrid
               Lexus NX 350h           140           235/45R21                                       A12 A14 A18
               AZ2 (M)                 140           245/40R21                                       A57 NoP S01
               e6*2018/858*00081*
               Lexus NX 450h+          136           235/45R21                                       A12 A14 A18
               AZ2 (M)                 136           245/40R21                                       A56 S01
               e6*2018/858*00081*..

               Lexus UX                112, 127      245/30R21   K1c K2b K5v K6d K6y T91             A01 A12 A14
               ZA1(EU,M), -/TMG        112, 127      255/30R21   K1c K2b K5x K6d K6y K8b T93         A18 A57 MHy
§22 55088*00




               e6*2007/46*0263*..;                                                                   S02
               e13*2007/46*2005*..
               Suzuki Across           136           245/40R21                                       A12 A14 A18
               XA5P(S)(EU,M)                                                                         A56 S02
               e6*2007/46*0430*..;
               - Plug-in Hybrid
               Toyota C-HR (II)        72-112        245/35R21   G95 K3i K3s K3v K5x                 A01 A12 A14
               AX2T(M), -/TGRE         72-112        255/30R21   K1a K1b K3i K3s K3v K5x K6w T93     A18 A57 MpH
               e6*2018/858*00294*..;                                                                 S02
               e13*2018/858*00573*.
               .
               Toyota Corolla Cross    72-112        245/30R21   K1c T91                             A01 A12 A14
               Hybrid                  72-112        255/30R21   K1c K2b K3i K5v                     A18 A57 KMV
               XG1TJ(JP,M), -/TGRE                                                                   S02
               e6*2018/858*00186*..;
               e13*2018/858*00420*.
               .
               Toyota RAV4 (IV)        91-112        245/35R21                                       A12 A14 A18
               XA3(a)                  91-112        245/40R21                                       A57 LT3 S02
               e6*2001/116*
               0105*09-13
               - ab Modell 2013
               Toyota RAV4 (IV)        91-112        245/35R21                                       A12 A14 A18
               XA3(a)                  91-112        245/40R21                                       A57 LT4 S02
               e6*2001/116*            91-112        255/35R21   A01 K1c K2b
               0105*09-13
               - ab Modell 2013
               Toyota RAV4 (IV)        105, 112      245/35R21                                       A12 A14 A18
               XA3(a), -/TMG           105, 112      245/40R21                                       A57 LT3 S02
               e6*2001/116*
               0105*14-..;
               e13*2007/46*1657*..
               - ab Facelift 2016

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55088 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55005124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ GT-Race-I-9021
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota RAV4 (IV)        105, 112      245/35R21                                           A12 A14 A18
               XA3(a), -/TMG           105, 112      245/40R21                                           A57 LT4 S02
               e6*2001/116*            105, 112      255/35R21     A01 K1a K1b K2b
               0105*14-..;
               e13*2007/46*1657*..
               - ab Facelift 2016
               Toyota RAV4 (IV)        114           245/35R21                                           A12 A14 A18
               Hybrid                  114           245/40R21                                           A57 LT3 S02
               XA4(EU,M), -/TMG
               e6*2007/46*0166*..;
               e13*2007/46*1658*..
               Toyota RAV4 (IV)        114           245/35R21                                           A12 A14 A18
               Hybrid                  114           245/40R21                                           A57 LT4 S02
               XA4(EU,M), -/TMG        114           255/35R21     A01 K1a K1b K2b
               e6*2007/46*0166*..;
               e13*2007/46*1658*..
               Toyota RAV4 (V)         129, 131      245/35R21     X94                                   A12 A14 A18
               XA5(EU,M), -/TMG        129, 131      245/40R21                                           A57 NoP S02
               e6*2007/46*0289*..;
§22 55088*00




               e13*2007/46*1991*..
               Toyota RAV4 (V)         136           245/40R21                                           A12 A14 A18
               PHEV                                                                                      A56 S02
               XA5P(EU,M), -/TGRE
               e6*2007/46*0429*..;
               e13*2007/46*2356*..
               - Plug-in Hybrid


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55088 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55005124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ GT-Race-I-9021
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 7

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 55088*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55088 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55005124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ GT-Race-I-9021
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 7
               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               G95     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 17 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
               dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
               (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.
§22 55088*00




               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
               bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55088 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55005124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ GT-Race-I-9021
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                               Seite 6 von 7
               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
               mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von
               Anschlag zu Anschlag.

               LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
               mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

               MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
§22 55088*00




               NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X94     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 19 Zoll Serienradgröße
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 4. März 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55088 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55005124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ GT-Race-I-9021
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 4. März 2024
§22 55088*00




               Wagner                                                                00423576.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim