Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54180 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55000522 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ GT-Race-I-9519
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 5
               Auftraggeber                   GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                              Hans-Geiger-Str. 15
                                              DE-67661 Kaiserslautern
                                              QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         GT-Race-I
               Typ                            GT-Race-I-9519
               Radgröße                       9.5Jx19H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)
                W4            GT-Race-I-9519 W4 / Ø72,5 / Ø70,6 5/114,3/70,6      40         650      2200

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54180
               Herstellerzeichen              TEC
               Radtyp und Ausführung          GT-Race-I-9519 (s.o.)
               Radgröße                       9.5Jx19H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 54180*04




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund               Anzugsmoment Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                        (Nm)         (mm)
                S01   Innensternmutter M14x1,5       Kegel 60°          204          -              ZP 076

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Ford
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich       Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford Mustang (VI)          213-338          255/40R19     A91                           A18 A58 A99
                LAE                        213-338          265/35R19     A12                           Cbo Cpe VM9
                e13*2007/46*               213-338          265/40R19     A01 A12 G01 R02               S01
                1551*00-18                 213-338          265/40R19     A01 A12 K2b R03
                - incl. Facelift 2018      213-338          275/35R19     A01 A12 K2b R03
                                           213-338          275/40R19     A01 A12 K2b R03
                                           213-338          285/35R19     A01 A12 K2a K2b R03




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54180 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55000522 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ GT-Race-I-9519
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 5
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Ford Mustang (VII)          334           255/40R19      A32 M+S                          A18 A58 A99
               LAE                         334           265/35R19      A12 M+S                          BF1 Cpe VM9
               e13*2007/46*1551*19-..      334           265/40R19      A01 A12 G01 M+S                  S01
               - Dark Horse                334           275/40R19      A12 M+S R03
               - ab MJ 2024                334           285/35R19      A01 A12 K2a K2b M+S R03
                Ford Mustang GT (VII)      328           255/40R19      A12 R02                          A18 A58 A99
                LAE                        328           255/40R19      A32 M+S R03                      BF1 Cbo Cpe
                e13*2007/46*1551*19-..     328           265/35R19      A12 R02                          VM9 S01
                - ab MJ 2024               328           265/35R19      A12 M+S R03
                                           328           265/40R19      A01 A12 G01 M+S
                                           328           275/40R19      A12 R03
                                           328           285/35R19      A01 A12 K2a K2b R03

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.
§22 54180*04




               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54180 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55000522 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ GT-Race-I-9519
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                             Seite 3 von 5
               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 54180*04




               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.

               BF1      Räder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm an Achse 1.

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54180 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55000522 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ GT-Race-I-9519
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                               Seite 4 von 5
               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               VM9     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§22 54180*04




                         Vorderachse Hinterachse

               Nr.   1   255/35R19     265/35R19, 275/35R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr.   2   255/40R19     265/40R19, 275/40R19, 285/35R19, 295/35R19, 305/35R19
               Nr.   3   265/30R19     285/30R19
               Nr.   4   265/35R19     275/35R19, 285/35R19, 305/30R19, 315/30R19
               Nr.   5   265/40R19     295/35R19, 305/35R19
               Nr.   6   275/30R19     285/30R19, 295/30R19
               Nr.   7   275/35R19     285/35R19, 295/35R19, 315/30R19
               Nr.   8   285/35R19     295/35R19, 305/35R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die
               Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 24. April 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54180 nach §22 StVZO

               Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55000522 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ GT-Race-I-9519
               Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 5 von 5

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 24. April 2025




               Wagner                                                                               00446271.DOCX
§22 54180*04




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim