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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066259-A0-327
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT-Race-I


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     GT-Race-I
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  W4
Radausführungskennz.:                                   GT-Race-I-9519 W4
Radgröße:                                                   9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              Ø 72,6/ Ø60,1
geprüfte Radlast: *)                                          650 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                            110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                            120 Nm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XPA1G(EU,M)                 e6*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
192           Toyota Yaris GR       225/35R19                                A02) bis A10)
                                                                             BF1) M00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066259-A0-327
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT-Race-I


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XZ1L(EU,M)                  e6*2007/46*0250*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
131           Lexus ES              235/40R19                                A02) bis A10)
                                                                             A11) BF1)
                                     245/35R19
                                     K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(A)                     e6*2007/46*0035*..
HS19(A)                     e6*2001/116*0106*..
L10(A)                      e6*2007/46*0034*..
S19(A)                      e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215   Lexus GS200T,         235/35R19                                A02) bis A10)
              GS250, GS300,         A94a) T91)                               A11) BF2) E65) E66)
              GS300H, GS450H
                                    245/35R19
                                    K03)

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     235/35R19           265/30R19           A02) bis A10)
                                                         K04)                A11) BF2) E65) E66) V00)
                                     235/35R19           275/30R19           A02) bis A10)
                                                         K04)                A11) BF2) E65) E66) V00)
                                     245/35R19           275/30R19           A02) bis A10)
                                     K03)                K04)                A11) BF2) E65) E66) V00)
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Nr. :                       RZ-066259-A0-327
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT-Race-I


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
UXC1(EU, M)                 e11*2007/46*1532*..
UXC1(EU,M)                  e6*2007/46*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
341 bis 351   Lexus RCF             235/40R19                                A02) bis A10)
                                    A94)                                     BF1)

                                     245/35R19
                                     A94)

                                     255/35R19
                                     A94) K01)

                                     265/35R19
                                     A94a) K01)

                                     275/30R19
                                     A94a) K01)

                                     285/30R19
                                     K01)

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     255/35R19           275/35R19           A02) bis A10)
                                     K01)                                    BF1) V00)
                                     265/30R19           285/30R19           A02) bis A10)
                                     K01)                                    BF1) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 127   Lexus UX              235/40R19                                A02) bis A10)
                                                                             A11) A93) BF1) K03)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XV7(EU,M)                   e6*2007/46*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
131           Toyota Camry          235/40R19                                A02) bis A10)
                                                                             A11) BF1) K01) K02)
                                     245/35R19
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066259-A0-327
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT-Race-I


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)                       e11*2001/116*0264*..
XW3(A)                       e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG                   e13*2007/46*1956*..
XW4(A)                       e11*2007/46*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
73            Toyota Prius Plus      225/35R19                            A02) bis A10)
                                                                          A11) BF1) K25) K88) M00)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                       e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130   Toyota RAV4              245/45R19                          A02) bis A10)
              (ohne                                                       BF1) E62) K01) K04) M00)
              Serienverbreiterung, nur
              bis EG-
              Genehmigungs-Nr.:
              e6*2001/116*0105*08)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                       e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130   Toyota RAV4               245/45R19                         A02) bis A10)
              (mit Serienverbreiterung,                                   BF1) E62) M00)
              nur bis EG-
              Genehmigungs-Nr.:
              e6*2001/116*0105*08)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
129 bis 131   Toyota RAV4           245/45R19                             A02) bis A10)
                                    M00)                                  A11) BF1)

                                       255/45R19
                                       K01)


Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066259-A0-327
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT-Race-I


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben,
       sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
       eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 110 Nm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066259-A0-327
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT-Race-I


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 120 Nm

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der Radmitte
          sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
          umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066259-A0-327
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT-Race-I


T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
GT-Race-I des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.01.2022