Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54181 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55002922 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-9520
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 4
               Auftraggeber                   GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                              Hans-Geiger-Str. 15
                                              DE-67661 Kaiserslautern
                                              QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                         GT-Race-I
               Typ                            GT-Race-I-9520
               Radgröße                       9.5J x 20H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                 Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                 Mittenloch-ø (mm)
                M1            GT-Race-I-9520 M1 / ohne Ring      5/112/66,6        20         660      2200


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55005424, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 55091 ,
               RADTYP GT-Race-I-10521) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.
§22 54181*04




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54181
               Herstellerzeichen              TEC
               Radtyp und Ausführung          GT-Race-I-9520 (s.o.)
               Radgröße                       9.5J x 20H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)         (mm)
                S01   Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°          140          27,5             Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     BMW

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54181 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55002922 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-9520
               Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 4

               Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW M2 (II)                 338, 353      285/30R20       R02                            A12 A14 A18
               G2M                                                                                      A58 B86 BnK
               e1*2018/858*00211*..                                                                     Cpe R35 VA1
                                                                                                        S01
               BMW M3 (VI)                 353-390       285/30R20       R02                            A12 A14 A18
               G234M                                                                                    A57 B86 BnK
               e1*2018/858*00003*..                                                                     Car Lim R35
                                                                                                        VA1 S01
               BMW M4 (II)                 353-390       285/30R20       R02                            A12 A14 A18
               G234M                                                                                    A57 B86 BnK
               e1*2018/858*00003*..                                                                     Cbo Cpe R35
                                                                                                        VA1 S01


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55005424, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 55091 ,
               RADTYP GT-Race-I-10521) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
§22 54181*04




               Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54181 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55002922 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-9520
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 3 von 4
               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise
§22 54181*04




               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B86      Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an Achse 1.

               BnK      Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, &).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54181 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55002922 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-9520
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                               Seite 4 von 4
               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R35     Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55005424, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 55091 ,
               RADTYP GT-Race-I-10521) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juli 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
§22 54181*04




               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 18. Juli 2025




               Wagner                                                                                  00451721.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim