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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54181 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002922 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-9520
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            GT-Race-I
Typ                               GT-Race-I-9520
Radgröße                          9.5J x 20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/ Loch-      Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                        kreis- (mm)/ Mit-    tiefe       last   (mm)
                                               tenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
W4           GT-Race-I-9520 W4 / Ø72,5 / Ø60,1 5/114,3/60,1         35          650    2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        54181
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             GT-Race-I-9520 (s.o.)
Radgröße                          9.5J x 20H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                 -
S02       Mutter M12x1,5 (D6sp)        Kegel 60°      110                 -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Lexus
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54181 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002922 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-9520
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus NX                114, 175       245/40R20                                        A12 A18 A57
AZ1, AZ1-TMG                                                                            A99 MHy S02
e6*2007/46*0111*..;
e13*2007/46*1536*..
- incl. Hybrid
Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                        A12 A18 A57
XA3(a)                  100-130        255/35R20                                        A99 KMV S01
e6*2001/116*            100-130        255/40R20
0105*00-08              100-130        265/35R20
- mit Radhaus-          100-130        265/40R20
  Verbreiterungen       100-130        275/35R20   A01 K1a K1b K2b
- incl. Facelift 2009   100-130        275/40R20   A01 K1a K1b K2b K42
Toyota RAV4 (IV)        91-112         245/40R20   K1a K1b                              A01 A12 A18
XA3(a)                  91-112         255/40R20   K1c K2b                              A57 A99 LT3
e6*2001/116*                                                                            S01
0105*09-13
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)        91-112         245/40R20   K1a K1b                              A01 A12 A18
XA3(a)                  91-112         255/40R20   K1c K2b                              A57 A99 LT4
e6*2001/116*                                                                            S01
0105*09-13
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV)        105, 112       245/40R20                                        A12 A18 A57
XA3(a), -/TMG           105, 112       255/40R20   A01 K1a K1b K2b                      A99 LT3 S01
e6*2001/116*
0105*14-..;
e13*2007/46*1657*..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV)        105, 112       245/40R20                                        A12 A18 A57
XA3(a), -/TMG           105, 112       255/40R20   A01 K1a K1b K2b                      A99 LT4 S01
e6*2001/116*
0105*14-..;
e13*2007/46*1657*..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV)        114            245/40R20                                        A12 A18 A57
Hybrid                  114            255/40R20   A01 K1a K1b K2b                      A99 LT3 S01
XA4(EU,M), -/TMG
e6*2007/46*0166*..;
e13*2007/46*1658*..
Toyota RAV4 (IV)        114            245/40R20                                        A12 A18 A57
Hybrid                  114            255/40R20   A01 K1a K1b K2b                      A99 LT4 S01
XA4(EU,M), -/TMG
e6*2007/46*0166*..;
e13*2007/46*1658*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54181 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002922 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-9520
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 3 von 5
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54181 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002922 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-9520
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 4 von 5
A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von An-
schlag zu Anschlag.

LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54181 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002922 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-9520
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5
S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. Februar 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 11. Februar 2022




Wagner                                                                 00384394.DOC




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