GUTACHTEN zur ABE Nr. 54181 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55002922 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-9520 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber Gewe Reifengroßhandel GmbH Hans Geiger Straße 15 D-67661 Kaiserslautern QM-Nr. 49 02 0160905 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell GT-Race-I Typ GT-Race-I-9520 Radgröße 9.5J x 20H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) W3 GT-Race-I-9520 W3 / Ø72,5 / Ø66,6 5/112/66,6 42 660 2200 Kennzeichnungen KBA-Nummer 54181 Herstellerzeichen TEC Radtyp und Ausführung GT-Race-I-9520 (s.o.) Radgröße 9.5J x 20H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28 S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28 S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 28 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54181 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55002922 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-9520 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A6 / A6 Avant 100-245 245/35R20 T95 132 A12 A18 A57 4G, 4G1 100-245 255/35R20 T93 T97 132 A99 B90 BnK e1*2007/46*0436*..; Car Lim NA1 e13*2007/46*1147*.. S01 - incl. Facelift 2014 Audi A6 / A6 Avant 100-250 235/40R20 T96 132 A12 A18 A57 F2 100-250 245/40R20 T95 T99 132 A99 Car KOV e1*2007/46*1801*.. 100-250 255/35R20 A01 K2b T93 T97 132 L06 Lim NoP 100-250 255/40R20 A01 K2b 132 S01 Audi S6 / S6 Avant 253,257 245/40R20 M+S T95 T99 132 A12 A18 A56 F2 253,257 255/35R20 A01 K2b T97 132 A99 Car KOV e1*2007/46*1801*.. 253,257 255/40R20 A01 K2b 132 L06 Lim NoP S01 AMG GLA 35 225 245/40R20 K1a K1b K2b K5v A01 A12 A18 F2B 225 255/40R20 K1a K1b K2b K5x A56 A99 S02 e1*2007/46*1909*.. 225 265/40R20 K1c K2c K5x AMG GLB 35 225 245/40R20 K1a K1b K2b K5v 132 A01 A12 A18 F2B 225 255/40R20 K1a K1b K2b K5x 132 A56 A99 S02 e1*2007/46*1909*.. 225 265/40R20 K1c K2c K5x 132 E-Klasse 110-220 245/35R20 T91 T95 132 A12 A18 A58 212 110-220 255/30R20 A01 K1a K1b K5d T92 132 A99 B60 Lim e1*2001/116* 110-220 275/30R20 A01 K2b R03 T97 132 NoP V20 S03 0501*24-.. 110-220 275/30R20 K2h R03 T97 132 (FIN: W..213...) 110-220 285/30R20 A01 K2c K4i K6i K8h R03 132 E-Klasse 4matic 120-145 255/30R20 A01 K1a K1b K5d T92 132 A12 A18 A56 212 120-270 245/35R20 T91 T95 132 A99 B60 Lim e1*2001/116* 120-270 275/30R20 A01 K2b R03 T97 132 NoP V20 S03 0501*24-.. 120-270 275/30R20 K2h R03 T97 132 (FIN: W..213...) 120-270 285/30R20 A01 K2c K4i K6i K8h R03 132 E-Klasse Coupé / 120-220 245/35R20 T91 T95 132 A12 A18 A58 Cabrio 120-220 255/30R20 T92 132 A99 B60 Cbo R1EC 120-220 275/30R20 A01 K2b R03 132 Cpe NoP V20 e1*2007/46*1666*.. 120-220 275/30R20 K2h R03 132 S03 120-220 285/30R20 A01 K2c K6i K6r K9v R03 132 E-Klasse Coupé / 135-270 245/35R20 T91 T95 A12 A18 A56 Cabrio 4matic 135-270 255/30R20 T92 A99 B60 Cbo R1EC 135-270 275/30R20 A01 K2b R03 Cpe NoH V20 e1*2007/46*1666*.. 135-270 275/30R20 K2h R03 S03 135-270 285/30R20 A01 K2c K6i K6r K9v R03 GLA-Klasse 85-165 245/40R20 K1c K2c K5x A01 A12 A18 F2B 85-165 255/40R20 K1c K2c K5x A57 A99 NoE e1*2007/46*1909*.. NoP S02 GLB-Klasse 85-165 245/40R20 K1c K2c K5x 132 A01 A12 A18 F2B 85-165 255/40R20 K1c K2c K5x 132 A57 A99 NoE e1*2007/46*1909*.. NoP S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54181 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55002922 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-9520 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 3 von 8 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 132 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1320 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54181 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55002922 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-9520 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 4 von 8 A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B60 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Sonderräder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse1. B90 Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an Achse 1. BnK Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom- bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur- nier, Variant, …). Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab- rio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou- pé. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54181 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55002922 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-9520 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 5 von 8 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu- satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...). K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K5x An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad- mitte vollständig umzulegen. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K9v An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen. KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu- sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh- ne Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li- mousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NA1 Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen 235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54181 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55002922 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-9520 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 6 von 8 NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr- zeug). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54181 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55002922 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-9520 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 7 von 8 V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20 Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20 Nr. 5 235/50R20 255/45R20 Nr. 6 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20 Nr. 7 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 Nr. 8 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 Nr. 9 245/45R20 275/40R20, 285/40R20 Nr. 10 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 Nr. 11 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 Nr. 12 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 Nr. 13 255/45R20 285/40R20 Nr. 14 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 Nr. 15 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 Nr. 16 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 Nr. 17 265/45R20 295/40R20 Nr. 18 265/50R20 295/45R20 Nr. 19 275/35R20 305/30R20 Nr. 20 275/40R20 305/35R20, 315/35R20 Nr. 21 275/45R20 305/40R20 Nr. 22 275/50R20 305/45R20 Nr. 23 285/35R20 335/30R20 Nr. 24 285/40R20 325/35R20 Nr. 25 295/35R20 335/30R20, 345/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 11. Februar 2022 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 54181 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55002922 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.5J x 20H2 Typ GT-Race-I-9520 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 8 von 8 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2021. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 11. Februar 2022 Wagner 00384385.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim