Mo b i l i t ä t Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. RZ-066282-A0-327 über den Verwendungsbereich von Sonderrädern an Fahrzeugen des Herstellers MERCEDES Hersteller: Gewe Reifengroßhandel GmbH Hans Geiger Strasse 15 67661 Kaiserslautern Hinweise für den Fahrzeughalter Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Technische Angaben zu den Sonderrädern Montageposition: Vorderachse Hinterachse Hersteller: Gewe Reifengroßhandel GmbH Gewe Reifengroßhandel GmbH Handelsmarke: TEC Speedwheels TEC Speedwheels Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad einteiliges Leichtmetallsonderrad Lochkreisdurchmesser[mm]: 112 112 Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser[mm]: 72,50 72,50 Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Radfestigkeit Prüfstelle, Bericht-Nr: TÜV Rheinland, 22-0028-A00- TÜV Rheinland, 22-0029-A00- V01 V01 geprüfte Radlast [kg]: 660 660 bei Reifenabrollumfang[mm]: 2200 2200 Kennzeichnungen Rad/ Zentrierring Hersteller/Herstellerzeichen: TEC TEC Radtyp: GT-Race-I-8520 GT-Race-I-9520 Ausführung: W3 W3 Radgröße: 8,5Jx20H2 9,5Jx20H2 Einpreßtiefe [mm]: ET 45 42 Zentrierring Kennzeichnung 72,5/66,6 72,5/66,6 ab Herstelldatum (Monat/Jahr): 11/2021 11/2021 Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-066282-A0-327 Anlage-Nr. : Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520 Durchgeführte Prüfungen Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu- grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung 01.2018 und 4.6.8 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom 25.11.1998 . Fahrwerksfestigkeit Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonder- räder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%. Ergebnis der Prüfungen Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Service“. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 245G, F2B Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm 212 W212: - 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm W213, S213: - 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm R1EC Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-066282-A0-327 Anlage-Nr. : Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET45 9.5x20,ET42 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94)T92) A11)ER1) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 225/..) 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10) A94)M00) A11)T90)ER1) 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10) A11)ER1) 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10) T92) A11)ER1) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) A11)ER1) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) A11)ER1) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K04)K133) A11)V00)ER1) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K04)K133) A11)V00)ER1) Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-066282-A0-327 Anlage-Nr. : Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET45 9.5x20,ET42 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94)M00)N255) A11)B120)T90)ER1) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 245/..) 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10) N255) A11)B120)ER1) 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10) N265) A11)B120)T92)ER1) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) N265) A11)B120)ER1) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) A11)B120)ER1) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K04)K133) A11)B120)V00)ER1) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K04)K133) A11)B120)V00)ER1) Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-066282-A0-327 Anlage-Nr. : Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET45 9.5x20,ET42 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10) (W213, Limousine) T92) A11)B120)E111a)N245) ER1) 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10) N255)T95) A11)B120)E111a)ER1) 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10) N265)T92) A11)B120)E111a)ER1) ER1) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) N265)T97) A11)B120)E111a)GEE) ER1) 225/35R20 255/30R20 A02) bis A10) N235)T90) N265)T92) A11)B120)E111a)V00) ER1) 235/35R20 265/30R20 A01) bis A10) N245) K04)N275)T94) A11)B120)E111a)V00) ER1) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K04)T97) A11)B120)E111a) ER1) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02)K133) A11)B120)E111a)V00) ER1) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K02)K133) A11)B120)E111a)V00)E R1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET45 9.5x20,ET42 80 bis 155 Mercedes GLA 235/35R20 235/35R20 A01) bis A10) K118) 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10) K118) Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-066282-A0-327 Anlage-Nr. : Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET45 9.5x20,ET42 265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10) K118) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET45 9.5x20,ET42 85 bis 165 Mercedes GLA 235/45R20 235/45R20 A01) bis A10) (H247) K03)K120) K02)M00) A11) 245/40R20 245/40R20 A01) bis A10) K01) K02) A11) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) K01)K120) K02) A11) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET45 9.5x20,ET42 225 bis 310 Mercedes GLA 35 AMG, 235/40R20 235/40R20 A02) bis A10) GLA 45 AMG, GLA 45 S A94) B120) AMG (H247) 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10) A94)M00) B120) 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) A94) B120) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) A94)K04) B120) Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-066282-A0-327 Anlage-Nr. : Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET45 9.5x20,ET42 85 bis 165 Mercedes GLB 235/45R20 235/45R20 A01) bis A10) (X247) K03)K120) K02)M00) ER1) 245/40R20 245/40R20 A01) bis A10) K01) K02) ER1) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) K01)K120) K02) ER1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET45 9.5x20,ET42 225 Mercedes GLB 35 AMG 235/40R20 235/40R20 A02) bis A10) (X247) A94) ER1) 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10) A94)M00) ER1) 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) A94) ER1) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) A94)K04) ER1) Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-066282-A0-327 Anlage-Nr. : Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B120) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 360x36mm E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1320 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-066282-A0-327 Anlage-Nr. : Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520 GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben, - die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen. Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-066282-A0-327 Anlage-Nr. : Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 STVZO Nr. : RZ-066282-A0-327 Anlage-Nr. : Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT-Race-I-8520, GT-Race-I-9520 T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Sonstiges Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat- Registrier-Nr. 49020102104) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 11 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Schönscheidtstrasse 28, 45307 Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL-11109-01-00 Benannt als Technischer Dienst vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA – P 00004-96 Geschäftsstelle Essen, 11.03.2022 Dipl.-Ing. Brauckmann