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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55233 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55016824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                               Hans-Geiger-Str. 15
                                               DE-67661 Kaiserslautern
                                               QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                          GT5
               Typ                             GT5-8019
               Radgröße                        8.0Jx19H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
               D3           GT5-8019 D3 / ohne Ring              5/112/66,6          27         850    2150

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55016924, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55240 , RADTYP GT5-9019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55233*01




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55233
               Herstellerzeichen               TEC
               Radtyp und Ausführung           GT5-8019 (s.o.)
               Radgröße                        8.0Jx19H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Serienschraube           Kegel 60°   140                       27,5               Serie
                     M14x1,25

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW
                                               Toyota

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55233 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55016824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019
               Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 4er Gran Coupé     120-210        225/45R19   R02 T96                              A01 A12 A14
               G4C                    120-210        235/40R19   R02 T96                              A18 A57 Lim
               e1*2018/858*00122*..   120-210        245/40R19   R02                                  NoE NoP V19
                                                                                                      VJ9 Z17 VA1
                                                                                                      S01
               BMW 8er Gran Coupé 235-250            245/40R19   R02 T98                              A01 A12 A14
               G8C                                                                                    A18 A57 B74
               e1*2007/46*1906*..                                                                     L06 Lim V19
                                                                                                      VA1 S01
               BMW 8er-Reihe          235-250        245/40R19   R02 T94 T98                          A01 A12 A14
               G8C                                                                                    A18 A57 B74
               e1*2007/46*1906*..                                                                     Cbo Cpe L06
               - Coupé, Cabrio                                                                        V19 VA1 S01

               BMW i4 eDrive          80, 105        225/45R19   R02 T96                              A01 A12 A14
               G4C                    80, 105        245/40R19   R02                                  A18 A58 Lim
               e1*2018/858*00122*..                                                                   V19 VJ9 Z17
               - Elektro                                                                              VA1 S01
§22 55233*01




               BMW X3                 100-210        235/50R19   R02                                  A01 A12 A14
               G3X                    100-210        245/50R19   R02                                  A18 A57 NoP
               e1*2007/46*1797*..     100-210        255/45R19   R02                                  V19 VA1 S01
               BMW X3 xDrive30e       120,135        235/50R19   R02                                  A01 A12 A14
               G3X                    120,135        245/50R19   R02                                  A18 A56 V19
               e1*2007/46*1797*..     120,135        255/45R19   R02                                  VA1 S01
               - Plug-in Hybrid
               BMW X4                 120-210        235/50R19   R02                                  A12 A14 A18
               G4X                    120-210        245/50R19   A01 R02                              A56 NoP V19
               e1*2007/46*1881*..     120-210        255/45R19   R02                                  VA1 S01
               BMW Z4                 120-190        225/40R19   A12 R02                              A14 A18 A58
               G4Z                    120-190        235/35R19   A12 R02                              Cbo V9Z VA1
               e1*2007/46*1949*..     120-190        245/35R19   A12 M+S R02                          S01
               BMW Z4 M40i            250            225/40R19   A12 M+S R02                          A14 A18 A58
               G4Z                    250            235/35R19   A12 M+S R02                          Cbo V19 VA1
               e1*2007/46*1949*..     250            245/35R19   A12 M+S R02                          S01
               Toyota Supra           145, 190       225/40R19   A12 R02                              A14 A18 A58
               JTSC, JBSC             145, 190       235/35R19   A12 R02                              Cpe V9Z VA1
               e1*2007/46*1982*..     145-250        225/40R19   A12 M+S R02                          S01
               e1*2007/46*1983*..     145-250        235/35R19   A12 M+S R02
                                      145-250        245/35R19   A12 M+S R02

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55016924, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55240 , RADTYP GT5-9019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55233 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55016824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 6
               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
§22 55233*01




               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55233 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55016824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 6
               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B74    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1.

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.
§22 55233*01




               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55233 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55016824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6
               V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1     215/35R19     245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2     225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3     225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4     225/45R19     245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5     225/55R19     275/45R19
               Nr. 6     235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7     235/40R19     265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8     235/45R19     255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9     235/50R19     255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11    245/30R19     305/25R19
               Nr. 12    245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 13    245/40R19     275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14    245/45R19     275/40R19
               Nr. 15    245/50R19     275/45R19
               Nr. 16    255/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17    255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 18    255/40R19     285/35R19, 295/35R19
§22 55233*01




               Nr. 19    255/45R19     285/40R19
               Nr. 20    255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21    255/55R19     275/50R19
               Nr. 22    265/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23    265/35R19     295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24    265/40R19     295/35R19
               Nr. 25    265/45R19     295/40R19
               Nr. 26    265/50R19     295/45R19
               Nr. 27    275/30R19     315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               V9Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr.   2   235/35R19     275/30R19
               Nr.   3   245/35R19     285/30R19
               Nr.   4   255/35R19     265/35R19, 275/35R19, 295/30R19
               Nr.   5   275/30R19     285/30R19, 295/30R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55016924, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55240 , RADTYP GT5-9019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55233 nach §22 StVZO

               Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55016824 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 6
               VJ9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1 245/40R19        255/40R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 27. Mai 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§22 55233*01




               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 27. Mai 2024




               Wagner                                                                 00428176.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim