GUTACHTEN zur ABE Nr. 55233 nach §22 StVZO Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55016824 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019 Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Hans-Geiger-Str. 15 DE-67661 Kaiserslautern QM-Nr. 49 02 0032303 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1 Modell GT5 Typ GT5-8019 Radgröße 8.0Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) D3 GT5-8019 D3 / ohne Ring 5/112/66,6 27 850 2150 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55016924, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 55240 , RADTYP GT5-9019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. §22 55233*01 Kennzeichnungen KBA-Nummer 55233 Herstellerzeichen TEC Radtyp und Ausführung GT5-8019 (s.o.) Radgröße 8.0Jx19H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Serienschraube Kegel 60° 140 27,5 Serie M14x1,25 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller BMW Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55233 nach §22 StVZO Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55016824 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019 Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW 4er Gran Coupé 120-210 225/45R19 R02 T96 A01 A12 A14 G4C 120-210 235/40R19 R02 T96 A18 A57 Lim e1*2018/858*00122*.. 120-210 245/40R19 R02 NoE NoP V19 VJ9 Z17 VA1 S01 BMW 8er Gran Coupé 235-250 245/40R19 R02 T98 A01 A12 A14 G8C A18 A57 B74 e1*2007/46*1906*.. L06 Lim V19 VA1 S01 BMW 8er-Reihe 235-250 245/40R19 R02 T94 T98 A01 A12 A14 G8C A18 A57 B74 e1*2007/46*1906*.. Cbo Cpe L06 - Coupé, Cabrio V19 VA1 S01 BMW i4 eDrive 80, 105 225/45R19 R02 T96 A01 A12 A14 G4C 80, 105 245/40R19 R02 A18 A58 Lim e1*2018/858*00122*.. V19 VJ9 Z17 - Elektro VA1 S01 §22 55233*01 BMW X3 100-210 235/50R19 R02 A01 A12 A14 G3X 100-210 245/50R19 R02 A18 A57 NoP e1*2007/46*1797*.. 100-210 255/45R19 R02 V19 VA1 S01 BMW X3 xDrive30e 120,135 235/50R19 R02 A01 A12 A14 G3X 120,135 245/50R19 R02 A18 A56 V19 e1*2007/46*1797*.. 120,135 255/45R19 R02 VA1 S01 - Plug-in Hybrid BMW X4 120-210 235/50R19 R02 A12 A14 A18 G4X 120-210 245/50R19 A01 R02 A56 NoP V19 e1*2007/46*1881*.. 120-210 255/45R19 R02 VA1 S01 BMW Z4 120-190 225/40R19 A12 R02 A14 A18 A58 G4Z 120-190 235/35R19 A12 R02 Cbo V9Z VA1 e1*2007/46*1949*.. 120-190 245/35R19 A12 M+S R02 S01 BMW Z4 M40i 250 225/40R19 A12 M+S R02 A14 A18 A58 G4Z 250 235/35R19 A12 M+S R02 Cbo V19 VA1 e1*2007/46*1949*.. 250 245/35R19 A12 M+S R02 S01 Toyota Supra 145, 190 225/40R19 A12 R02 A14 A18 A58 JTSC, JBSC 145, 190 235/35R19 A12 R02 Cpe V9Z VA1 e1*2007/46*1982*.. 145-250 225/40R19 A12 M+S R02 S01 e1*2007/46*1983*.. 145-250 235/35R19 A12 M+S R02 145-250 245/35R19 A12 M+S R02 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55016924, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 55240 , RADTYP GT5-9019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55233 nach §22 StVZO Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55016824 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019 Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Seite 3 von 6 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% §22 55233*01 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55233 nach §22 StVZO Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55016824 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019 Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Seite 4 von 6 A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B74 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1. Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. §22 55233*01 L06 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55233 nach §22 StVZO Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55016824 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019 Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Seite 5 von 6 V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 Nr. 5 225/55R19 275/45R19 Nr. 6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr. 7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr. 8 235/45R19 255/40R19, 265/40R19 Nr. 9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19 Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 11 245/30R19 305/25R19 Nr. 12 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr. 13 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr. 14 245/45R19 275/40R19 Nr. 15 245/50R19 275/45R19 Nr. 16 255/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 17 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr. 18 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 §22 55233*01 Nr. 19 255/45R19 285/40R19 Nr. 20 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 21 255/55R19 275/50R19 Nr. 22 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 23 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr. 24 265/40R19 295/35R19 Nr. 25 265/45R19 295/40R19 Nr. 26 265/50R19 295/45R19 Nr. 27 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. V9Z Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr. 2 235/35R19 275/30R19 Nr. 3 245/35R19 285/30R19 Nr. 4 255/35R19 265/35R19, 275/35R19, 295/30R19 Nr. 5 275/30R19 285/30R19, 295/30R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55016924, Ausfertigung 1 (KBA- NUMMER 55240 , RADTYP GT5-9019) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55233 nach §22 StVZO Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55016824 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ GT5-8019 Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Seite 6 von 6 VJ9 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 245/40R19 255/40R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Z17 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 27. Mai 2024 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. §22 55233*01 Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2023. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 27. Mai 2024 Wagner 00428176.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim