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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 5

               Auftraggeber                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                                Hans-Geiger-Str. 15
                                                DE-67661 Kaiserslautern
                                                QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                           GT5
               Typ                              GT5-8520
               Radgröße                         8.5Jx20H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               D3           GT5-8520 D3 / ohne Ring               5/112/66,6         35        900    2200

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55017224, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55238 , RADTYP GT5-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55236*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                       55236
               Herstellerzeichen                TEC
               Radtyp und Ausführung            GT5-8520 (s.o.)
               Radgröße                         8.5Jx20H2
               Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5           Kegel 60°      150                    28

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               GLC 43 AMG             270, 287      235/45R20     R02                                   A12 A14 A18
               204X                   270, 287      245/45R20     R02                                   A56 V20 VA1
               e1*2001/116*           270, 287      255/40R20     R02                                   S01
               0480*18-..             270, 287      255/45R20     R02
               (FIN: W..253...)       270, 287      265/45R20     A01 K3u R02
               GLC 43 AMG Coupé       270, 287      235/45R20     R02                                   A12 A14 A18
               204X                   270, 287      245/45R20     R02                                   A56 Flh V20
               e1*2001/116*           270, 287      255/40R20     R02                                   VA1 S01
               0480*18-..             270, 287      255/45R20     R02
               (FIN: W..253...)       270, 287      265/45R20     A01 K3u R02
               GLC-Coupé              100-243       235/45R20     R02                                   A12 A14 A18
               204X                   100-243       245/45R20     R02                                   A57 Flh KMV
               e1*2001/116*           100-243       255/40R20     R02                                   MpH V20
               0480*18-..             100-243       255/45R20     R02                                   VA1
               (FIN: W..253...)       100-243       265/45R20     A01 K3u R02                           S01
               GLC-Klasse             120-243       235/45R20     R02                                   A12 A14 A18
               204X                   120-243       245/45R20     R02                                   A57 Cb1 MpH
               e1*2001/116*           120-243       255/40R20     R02                                   V20 VA1 S01
§22 55236*00




               0480*16-..             120-243       255/45R20     R02
               - mit AMG-Line         120-243       265/45R20     A01 K3u R02
               Verbreiterungen


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55017224, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55238 , RADTYP GT5-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 5

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 55236*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)




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               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 5
               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               Cb1     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19,
               ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und
               HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
               Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
               außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
§22 55236*00




               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20      285/40R20
               Nr. 14   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17   265/45R20      295/40R20
               Nr. 18   265/50R20      295/45R20
               Nr. 19   275/35R20      305/30R20
               Nr. 20   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21   275/45R20      305/40R20
               Nr. 22   285/35R20      335/30R20
               Nr. 23   285/40R20      325/35R20
               Nr. 24   295/35R20      335/30R20, 345/30R20


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 5

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55017224, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55238 , RADTYP GT5-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 22. März 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
§22 55236*00




               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 22. März 2024




               Wagner                                                                 00425053.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                               Hans-Geiger-Str. 15
                                               DE-67661 Kaiserslautern
                                               QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                          GT5
               Typ                             GT5-8520
               Radgröße                        8.5Jx20H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
               D3           GT5-8520 D3 / ohne Ring              5/112/66,6         25        900    2200

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55017224, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55238 , RADTYP GT5-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55236*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55236
               Herstellerzeichen               TEC
               Radtyp und Ausführung           GT5-8520 (s.o.)
               Radgröße                        8.5Jx20H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°        140                    27,5

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                        GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 3er-Reihe (VII)     85-210         225/35R20   R02                            A01 A12 A14
               G3L                                                                               A18 A57 BW1
               e1*2007/46*1947*..                                                                Lim NoP V20
                                                                                                 Y90 VA1 S01
               BMW 3er-Reihe (VII)   120-135          225/35R20   R02                            A01 A12 A14
               Hybrid                                                                            A18 A57 BW1
               G3L                                                                               Lim V20 Y90
               e1*2007/46*1947*..                                                                VA1 S01
               - Plug-in Hybrid
               BMW 3er-Touring (VII) 85-210           225/35R20   R02 T90                        A01 A12 A14
               G3K                                                                               A18 A57 BW1
               e1*2007/46*2017*..                                                                Car NoP V20
                                                                                                 Y90 VA1 S01
               BMW 4er-Cabrio          120-210        225/35R20   R02 T90                        A01 A12 A14
               G3C                                                                               A18 A58 BW1
               e1*2007/46*2126*                                                                  Cbo NoP V20
                                                                                                 Y90 VA1 S01
               BMW 4er-Coupé           120-210        225/35R20   R02 T90                        A01 A12 A14
§22 55236*00




               G3C                                                                               A18 A57 BW1
               e1*2007/46*2126*                                                                  Cpe NoP V20
                                                                                                 Y90 VA1 S01
               BMW 5er-Reihe (VII)     100-265        235/35R20   R02 R37 T92                    A12 A14 A18
               G5L                     100-265        245/35R20   A01 K1a R02                    A57 BW1 L06
               e1*2007/46*1688*..      100-265        255/35R20   A01 K1c K5d R02                Lim MpH V20
                                                                                                 Vn2 Y90 VA1
                                                                                                 S01
               BMW 5er-Reihe (VIII)    120-145        245/40R20   R02                            A12 A14 A18
               G6L                     120-145        255/40R20   A01 R02                        A57 L05 Lim
               e1*2018/858*00316*..                                                              NoP V20 Y95
                                                                                                 VA1 S01
               BMW 5er-Reihe (VIII)    120, 140       245/40R20   R02                            A12 A14 A18
               530e PHEV               120, 140       255/40R20   A01 R02                        A58 L05 Lim
               G6L                                                                               V20 Y95 VA1
               e1*2018/858*00316*..                                                              S01
               - Plug-in Hybrid
               BMW 5er-Touring (VII)   100-265        235/35R20   R02 R37 T92                    A01 A12 A14
               G5K                     100-265        245/35R20   K1a R02 T95                    A18 A57 BW1
               e1*2007/46*1750*..      100-265        255/35R20   K1c K5d R02 T97                Car F40 L06
                                                                                                 NoP V20 Y90
                                                                                                 VA1 S01
               BMW 6er GT              120-265        245/40R20   R02 T95 T99                    A12 A14 A18
               G6GT                    120-265        255/40R20   A01 G01 R02 T01 T97            A57 BW1 L06
               e1*2007/46*1791*..                                                                Lim V20 Y90
               - incl. Facelift 2020                                                             VA1 S01
               BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        245/40R20   R02                            A12 A14 A18
               7L                      155-390        255/40R20   A01 G01 R02                    A57 A60 BW1
               e1*2007/46*0276*10-..                                                             L05 Lim MpH
               - ohne Allradlenkung                                                              V20 Y90 VA1
                                                                                                 S01




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 7er-Reihe (VI)    155-390         245/40R20    R02                                   A12 A14 A18
               7L                    155-390         255/40R20    A01 G01 R02                           A57 A60 BW1
               e1*2007/46*0276*10-..                                                                    L04 Lim MpH
               - mit Allradlenkung                                                                      V20 Y90 VA1
                                                                                                        S01
               BMW X3                 100-210        235/45R20    R02                                   A12 A14 A18
               G3X                    100-265        245/45R20    R02                                   A57 NoP V20
               e1*2007/46*1797*..     100-265        255/40R20    R02                                   Vn2 Y90 VA1
                                                                                                        S01
               BMW X3 xDrive30e       120,135        235/45R20    R02                                   A12 A14 A18
               G3X                    120,135        245/45R20    R02                                   A56 V20 Vn2
               e1*2007/46*1797*..     120,135        255/40R20    R02                                   Y90 VA1 S01
               - Plug-in Hybrid
               BMW X4                 120-210        235/45R20    R02                                   A12 A14 A18
               G4X                    120-265        245/45R20    R02                                   A56 NoP V20
               e1*2007/46*1881*..     120-265        255/40R20    R02                                   Vn2 Y90 VA1
                                                                                                        S01

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55017224, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
§22 55236*00




               55238 , RADTYP GT5-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 7

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
§22 55236*00




               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                   Seite 5 von 7
               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 55236*00




               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 7
               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§22 55236*00




               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                      Vorderachse Hinterachse
               Nr. 1 225/35R20       255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2 235/30R20       265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3 235/35R20       265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4 235/45R20       255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5 235/50R20       255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6 245/30R20       275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7 245/35R20       265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8 245/40R20       275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9 245/45R20       275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10 255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11 255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12 255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13 255/45R20      285/40R20
               Nr. 14 265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15 265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16 265/40R20      295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17 265/45R20      295/40R20
               Nr. 18 265/50R20      295/45R20
               Nr. 19 275/35R20      305/30R20
               Nr. 20 275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21 275/45R20      305/40R20
               Nr. 22 285/35R20      335/30R20



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55236 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55017124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ GT5-8520
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 7
                      Vorderachse     Hinterachse (Forts.)
               Nr. 23 285/40R20       325/35R20
               Nr. 24 295/35R20       335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 13, Gutachten Nummer 55017224, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55238 , RADTYP GT5-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Y90    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 348 mm und Bremsscheibendicke 36 mm an Achse 1.

               Y95    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348 mm an
               Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum
§22 55236*00




               Die Verwendungsprüfung fand am 22. März 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 22. März 2024




               Wagner                                                                 00425057.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim