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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55239 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001377-A0-327
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     1/3
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-8521


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  GT5-8521
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                        TEC-Speedwheels
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              W4
               Radausführungskennz.:                         GT5-8521 W4 ww. GT5-2185 W4
               Radgröße:                                               8½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        43 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
§22 55239*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          Ø 72,6/ Ø66,1
               geprüfte Radlast: *)                                      900 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZP029       120 Nm
                               Schaftlänge 26 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP028      140 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55239 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001377-A0-327
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     2/3
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-8521


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RHN                             e9*2018/858*30002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 116      Renault Austral          245/35R21                         A02) bis A10)
                               (ohne 4-Control                                            BF1) E75a)
                               Hinterachslenkung,
                               Verbundlenkerachse)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RHN                             e9*2018/858*30002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96              Renault Austral          245/35R21                         A02) bis A10)
                               (mit 4-Control                                             BF2) E75)
                               Hinterachslenkung,
                               Mehrlenkerachse)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55239*00




               RFC                            e2*2007/46*0470*..
               RFC                            e2*KS07/46*0064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 165      Renault Espace          245/40R21                          A02) bis A10)
                                                                                          BF3)
                                                        255/40R21


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55239 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001377-A0-327
               Anlage-Nr. :                8b
               Seite :                     3/3
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-8521


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.
§22 55239*00




               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                      ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                      unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                      Zubehörkit: ZP029
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                      Zubehörkit: ZP028
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.

               E75a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.

               Die Anlage 8b mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ GT5-8521 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 26.03.2024