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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55240 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55016924 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ GT5-9019
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                               Hans-Geiger-Str. 15
                                               DE-67661 Kaiserslautern
                                               QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                          GT5
               Typ                             GT5-9019
               Radgröße                        9Jx19H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
               D3           GT5-9019 D3 / ohne Ring              5/112/66,6          25         850    2150

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55016824, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55233 , RADTYP GT5-8019) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55240*01




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55240
               Herstellerzeichen               TEC
               Radtyp und Ausführung           GT5-9019 (s.o.)
               Radgröße                        9Jx19H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   150                       28,2               ZP 018

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55016924 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ GT5-9019
               Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               E-Klasse All-Terrain   145-280        255/45R19    R03                                   A12 A14 A18
               R2ES                   145-280        275/40R19    A01 K2c K6d K6w R03                   A56 B77 Car
               e1*2018/858*00214*..                                                                     KMV L05
                                                                                                        NoP V19 Vn2
                                                                                                        HA2 S01
               GLC 43 AMG             270, 287       235/55R19    M+S R03 R70                           A12 A14 A18
               204X                   270, 287       255/45R19    R03                                   A56 V19 HA2
               e1*2001/116*           270, 287       255/50R19    R03                                   S01
               0480*18-..             270, 287       275/45R19    R03
               (FIN: W..253...)       270, 287       285/45R19    R03
               GLC-Klasse             120-243        235/55R19    R03 R70                               A12 A14 A18
               204X                   120-243        255/45R19    R03                                   A57 Cb1 MpH
               e1*2001/116*           120-243        255/50R19    R03                                   V19 HA2 S01
               0480*16-..             120-243        275/45R19    R03
               - mit AMG-Line         120-243        285/45R19    R03
               Verbreiterungen

               GLC-Klasse             120-270        255/50R19    K2c R03                               A01 A12 A14
§22 55240*01




               R2CGLC                 120-270        275/45R19    K2c R03                               A18 A57 B77
               e1*2018/858*00186*..                                                                     L05 NoP V19
               - incl. Coupé                                                                            HA2 S01

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55016824, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55233 , RADTYP GT5-8019) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55016924 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ GT5-9019
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 6

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 55240*01




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)




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               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55016924 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ GT5-9019
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 6
               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               B77    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an
               Achse 1.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, &).

               Cb1     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19,
               ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und
               HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55016824, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55233 , RADTYP GT5-8019) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
§22 55240*01




               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55240 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55016924 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ GT5-9019
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6
               V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19     275/45R19
               Nr. 6    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19     255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9    235/50R19     255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   245/30R19     305/25R19
               Nr. 12   245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 13   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14   245/45R19     275/40R19
               Nr. 15   245/50R19     275/45R19
               Nr. 16   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 18   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
§22 55240*01




               Nr. 19   255/45R19     285/40R19
               Nr. 20   255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21   255/55R19     275/50R19
               Nr. 22   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24   265/40R19     295/35R19
               Nr. 25   265/45R19     295/40R19
               Nr. 26   265/50R19     295/45R19
               Nr. 27   275/30R19     315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 28. Mai 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55240 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55016924 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ GT5-9019
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 6

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 28. Mai 2024




               Wagner                                                               00428238.DOC
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