GUTACHTEN zur ABE Nr. 55240 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55016924 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ GT5-9019 Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Hans-Geiger-Str. 15 DE-67661 Kaiserslautern QM-Nr. 49 02 0032303 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 Modell GT5 Typ GT5-9019 Radgröße 9Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) MB GT5-9019 MB / ohne Ring 5/112/66,6 27 925 2300 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 29, Gutachten Nummer 55016824, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 55233 , RADTYP GT5-8019) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. §22 55240*02 Kennzeichnungen KBA-Nummer 55240 Herstellerzeichen TEC Radtyp und Ausführung GT5-9019 (s.o.) Radgröße 9Jx19H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Serienschraube Kugel 150 45 Serie M14x1,5 D=28mm Mercedes Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55240 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55016924 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ GT5-9019 Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. E-Klasse All-Terrain 145-280 255/45R19 R03 A12 A14 A18 R2ES 145-280 275/40R19 A01 K2b R03 A56 B77 Car e1*2018/858*00214*.. KMV L05 NoP V19 Vn2 HA2 S01 EQC 400 4matic 145 (300) 255/50R19 K2c R03 A01 A12 A14 204X 145 (300) 275/45R19 K2c R03 A18 A56 V19 e1*2001/116* HA2 S01 0480*31-.. - Elektro GLC 43 AMG 270, 287 235/55R19 M+S R03 R70 A12 A14 A18 204X 270, 287 255/45R19 R03 A56 V19 HA2 e1*2001/116* 270, 287 255/50R19 R03 S01 0480*18-.. 270, 287 275/45R19 R03 (FIN: W..253...) 270, 287 285/45R19 R03 GLC-Klasse 120-243 235/55R19 R03 R70 A12 A14 A18 204X 120-243 255/45R19 R03 A57 Cb1 MpH e1*2001/116* 120-243 255/50R19 R03 V19 HA2 S01 §22 55240*02 0480*16-.. 120-243 275/45R19 R03 - mit AMG-Line 120-243 285/45R19 R03 Verbreiterungen GLC-Klasse 120-270 255/50R19 R03 A12 A14 A18 R2CGLC 120-270 265/50R19 A01 R03 A57 Cb2 LM4 e1*2018/858*00186*.. 120-270 275/45R19 A01 R03 NoP V19 HA2 - incl. Coupé 120-270 285/45R19 R03 S01 - mit AMG-Line Verbreiterungen - max. 4,5° Hinterachslenkung GLC-Klasse 120-270 255/50R19 K2c R03 A01 A12 A14 R2CGLC 120-270 275/45R19 K2c R03 A18 A57 L05 e1*2018/858*00186*.. NoP V19 HA2 - incl. Coupé S01 GLC-Klasse 120-270 255/50R19 R03 A12 A14 A18 R2CGLC 120-270 265/50R19 A01 R03 A57 Cb2 L05 e1*2018/858*00186*.. 120-270 275/45R19 A01 R03 NoP V19 HA2 - incl. Coupé 120-270 285/45R19 R03 S01 - mit AMG-Line Verbreiterungen - ohne Hinterachslenkung GLC-Klasse PHEV 145-185 255/50R19 R03 A12 A14 A18 R2CGLC 145-185 275/45R19 A01 R03 A56 B77 Cb2 e1*2018/858*00186*.. 145-185 285/45R19 R03 L05 V19 Vn2 - Plug-in Hybrid HA2 S01 - incl. Coupé - ohne Hinterachslenkung Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55240 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55016924 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ GT5-9019 Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. GLC-Klasse PHEV 145-185 255/50R19 R03 A12 A14 A18 R2CGLC 145-185 275/45R19 A01 R03 A56 B77 Cb2 e1*2018/858*00186*.. 145-185 285/45R19 R03 LM4 V19 Vn2 - Plug-in Hybrid HA2 S01 - incl. Coupé - max. 4,5° Hinterachslenkung Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 29, Gutachten Nummer 55016824, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 55233 , RADTYP GT5-8019) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, §22 55240*02 so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55240 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55016924 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ GT5-9019 Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Seite 4 von 7 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858): Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU- Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. §22 55240*02 A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) B77 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1. Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). Cb1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19, ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55240 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55016924 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ GT5-9019 Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Seite 5 von 7 Cb2 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x18, ET32,5 mit 235/60R18 und HA: 9,0x18, ET30 mit 255/55R18 ww. VA: 8,0x19, ET32,5 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET30 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET34,5 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET35,5 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 29, Gutachten Nummer 55016824, Ausfertigung 1 (KBA- NUMMER 55233 , RADTYP GT5-8019) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 55240*02 KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). L05 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). LM4 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55240 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55016924 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ GT5-9019 Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Seite 6 von 7 V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 Nr. 5 225/55R19 275/45R19 Nr. 6 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr. 7 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr. 8 235/45R19 255/40R19, 265/40R19 Nr. 9 235/50R19 255/45R19, 265/45R19 Nr. 10 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 11 245/30R19 305/25R19 Nr. 12 245/35R19 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr. 13 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr. 14 245/45R19 275/40R19 Nr. 15 245/50R19 275/45R19 Nr. 16 255/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 17 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr. 18 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 §22 55240*02 Nr. 19 255/45R19 285/40R19 Nr. 20 255/50R19 275/45R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 21 255/55R19 275/50R19 Nr. 22 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 23 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr. 24 265/40R19 295/35R19 Nr. 25 265/45R19 295/40R19 Nr. 26 265/50R19 295/45R19 Nr. 27 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 14. Oktober 2024 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55240 nach §22 StVZO Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55016924 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ GT5-9019 Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Seite 7 von 7 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2024. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 14. Oktober 2024 Wagner 00436270.DOC §22 55240*02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim