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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55235 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55017024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ GT5-9519
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                               Hans-Geiger-Str. 15
                                               DE-67661 Kaiserslautern
                                               QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          GT5
               Typ                             GT5-9519
               Radgröße                        9.5Jx19H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
               D3           GT5-9519 D3 / ohne Ring              5/112/66,6         25        850    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55235
               Herstellerzeichen               TEC
               Radtyp und Ausführung           GT5-9519 (s.o.)
               Radgröße                        9.5Jx19H2
§22 55235*00




               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                   29
               S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                   27,5

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW
                                               Toyota

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55235 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55017024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ GT5-9519
               Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW X5 (IV)            155-250        275/45R19    K1c K2b T04 T08 161                   A01 A07 A12
               G5X                    155-250        285/45R19    K1c K2b K3z K5w 159                   A14 A18 A56
               e1*2007/46*                                                                              B74 L06 NoP
               1918*00-14                                                                               V19 S01
               - incl. M-Paket
               BMW X6 (III)           155-250        275/45R19    K1c 161                               A01 A07 A12
               G6X                    155-250        285/45R19    K1c K3z K5w 159                       A14 A18 A56
               e1*2007/46*2020*..                                                                       B74 L06 NoP
                                                                                                        V19 S01
               BMW Z4                 120-190        255/35R19    K1a K1b R02                           A01 A12 A14
               G4Z                    120-190        255/35R19    M+S R03                               A18 A58 Cbo
               e1*2007/46*1949*..     120-190        265/35R19    K2b M+S R03                           V9Z S02
                                      120-190        275/35R19    K2b K6d R03
               Toyota Supra           145, 190       255/35R19    K1a K1b R02                           A01 A12 A14
               JTSC, JBSC             145, 190       275/35R19    K2c K8e R03                           A18 A58 Cpe
               e1*2007/46*1982*..     145-250        255/35R19    K1a K1b M+S                           V9Z S02
               e1*2007/46*1983*..     145-250        265/35R19    K2a K2b M+S R03
                                      145-250        275/35R19    K2c K8e M+S R03
§22 55235*00




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55235 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55017024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ GT5-9519
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6
               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               159      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1590 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               161      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
§22 55235*00




               einer zul. Achslast von 1610 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B74    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55235 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55017024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ GT5-9519
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 6
               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55235*00




               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3z    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
               Radhausinnenverkleidung über Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken)
               bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

               K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55235 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55017024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ GT5-9519
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 6
               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.
§22 55235*00




               T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                      Vorderachse Hinterachse
               Nr. 1 215/35R19       245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2 225/35R19       245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3 225/40R19       245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4 225/45R19       245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5 225/55R19       275/45R19
               Nr. 6 235/35R19       255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7 235/40R19       265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8 235/45R19       255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9 235/50R19       255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10 235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11 245/30R19      305/25R19
               Nr. 12 245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 13 245/40R19      275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14 245/45R19      275/40R19
               Nr. 15 245/50R19      275/45R19
               Nr. 16 255/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17 255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 18 255/40R19      285/35R19, 295/35R19
               Nr. 19 255/45R19      285/40R19
               Nr. 20 255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21 255/55R19      275/50R19
               Nr. 22 265/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23 265/35R19      295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24 265/40R19      295/35R19
               Nr. 25 265/45R19      295/40R19


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55235 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55017024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ GT5-9519
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 6
                      Vorderachse      Hinterachse (Forts.)
               Nr. 26 265/50R19        295/45R19
               Nr. 27 275/30R19        315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               V9Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr.   2   235/35R19     275/30R19
               Nr.   3   245/35R19     285/30R19
               Nr.   4   255/35R19     265/35R19, 275/35R19, 295/30R19
               Nr.   5   275/30R19     285/30R19, 295/30R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.
§22 55235*00




               Prüfort und Prüfdatum
               Die Verwendungsprüfung fand am 20. März 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis
               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 20. März 2024




               Wagner                                                                 00424810.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim