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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55238 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55017224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.5Jx20H2 Typ GT5-9520
               Hersteller                        GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 5

               Auftraggeber                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                                 Hans-Geiger-Str. 15
                                                 DE-67661 Kaiserslautern
                                                 QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            GT5
               Typ                               GT5-9520
               Radgröße                          9.5Jx20H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
               W4           GT5-9520 W4 / Ø72,5 / Ø67,1            5/114,3/67,1       45        900    2350

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55238
               Herstellerzeichen                 TEC
               Radtyp und Ausführung             GT5-9520 (s.o.)
               Radgröße                          9.5Jx20H2
§22 55238*00




               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                   -
               S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      140                   -
               S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                   -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Hyundai
                                                 Kia
                                                 Mazda

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55238 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55017224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.5Jx20H2 Typ GT5-9520
               Hersteller                        GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Hyundai IONIQ6          37-81          235/40R20   K1c K2c T96                           A01 A12 A14
               CE                      37-81          245/40R20   K1c K2c                               A18 A57 Lim
               e4*2018/858*00145*..    37-81          255/35R20   K1c K2c K5c K5k T97                   S03
               - Elektro               37-81          255/40R20   K1c K2c K5c K5k
               Hyundai Santa Fe (IV)   110-147        255/40R20   K1c K2c                               A01 A12 A14
               TM                      110-147        255/45R20   K1c K2c                               A18 A57 S03
               e4*2007/46*
               1318*00-02
               Hyundai Santa Fe (IV)   132-148        255/40R20   K1c K2b                               A01 A12 A14
               TM                      132-148        255/45R20   K1c K2b                               A18 A57 MpH
               e4*2007/46*             132-148        265/40R20   K1c K2c                               NoE S03
               1318*03-..              132-148        265/45R20   K1c K2c
               - ab Facelift 2020
               Hyundai Tucson (IV)     85-132         245/40R20   K1c K2c                               A01 A12 A14
               NX4e                    85-132         255/40R20   K1c K2c                               A18 A57 MpH
               e5*2018/858*00001*..                                                                     NoE S03
               Kia Sorento (IV)      132-148          255/40R20   K1c K2b                               A01 A12 A14
               MQ4                   132-148          255/45R20   K1c K2b                               A18 A57 NoP
§22 55238*00




               e4*2007/46*1530*..    132-148          265/40R20   K1c K2c K5v                           S03
                                     132-148          265/45R20   K1c K2c K5v
               Kia Sorento PHEV (IV) 132 (195)        255/40R20   K1c K2b                               A01 A12 A14
               MQ4                   132 (195)        255/45R20   K1c K2b                               A18 A56 S03
               e4*2007/46*1530*..    132 (195)        265/40R20   K1c K2c K5v
                                     132 (195)        265/45R20   K1c K2c K5v
               Kia Sportage (V)      85-132           245/40R20   K1c K2c                               A01 A12 A14
               NQ5e                  85-132           255/40R20   K1c K2c                               A18 A57 MpH
               e4*2018/858*00079*..                                                                     NoE S03
               Mazda CX-5            110-141          245/40R20                                         A12 A14 A18
               KE, GH                110-141          255/40R20   A01 K1c                               S01
               e13*2007/46*1247*..;
               e1*2001/116*
               0448*14-..
               Mazda CX-5            110-143          245/40R20                                         A12 A14 A18
               KF, KFE               110-143          255/40R20   A01 K1c                               A57 S02
               e13*2007/46*1803*..; 110-143           255/45R20   A01 K1c
               e13*2007/46*1832*..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55238 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55017224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx20H2 Typ GT5-9520
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 5
               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.
§22 55238*00




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55238 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55017224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx20H2 Typ GT5-9520
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 5
               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55238*00




               K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55238 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55017224 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx20H2 Typ GT5-9520
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 5
               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 21. März 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
§22 55238*00




               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 21. März 2024




               Wagner                                                                  00424964.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim