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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  GT5-9521
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                        TEC-Speedwheels
               Montageposition:                                     Vorderachse **)
               Radausführung:                                              D3
               Radausführungskennz.:                           GT5-9521 ww. GT5-2195 D3
               Radgröße:                                               9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        22 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
§22 55237*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      950 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (ABE-Nr. 55234*00)
               an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
               Gutachten für den Radtyp GT5-10521, D3 (ABE-Nr. 55234*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP018       140 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP018      160 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP018      180 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                              e1*2007/46*1801*..
               F2                              e1*2007/46*1840*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        9½Jx21H2, ET22    10½Jx21H2, ET19
               120 bis 250      Audi A7 Sportback       265/30R21         265/30R21                       A01) bis A10)
                                                        K03)                                              BF1) E21)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (ABE-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                             e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET22     10½Jx21H2, ET19
               210 bis 338      Audi A8, A8 L          265/35R21          265/35R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               A11) BF2) E44)
§22 55237*00




                                                       275/30R21          275/30R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               A11) BF2) E44) T98)
                                                       275/35R21          275/35R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               A11) BF2) E44) GDM)
                                                       285/30R21          285/30R21                       A01) bis A10)
                                                       K01)                                               A11) BF2) E44)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (ABE-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               FY                               e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9½Jx21H2, ET22   10½Jx21H2, ET19
               100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 265/35R21           265/35R21                       A01) bis A10)
                                (ohne Verbreiterungs-    K01)                                             A11) BF2) E44)
                                Flaps vorne u. hinten)   275/35R21        275/35R21                       A01) bis A10)
                                                         K01)                                             A11) BF2) E44)
                                                         285/35R21        285/35R21                       A01) bis A10)
                                                         K01)                                             A11) BF2) E44)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (ABE-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9½Jx21H2, ET22   10½Jx21H2, ET19
               251 bis 260      Audi SQ5, SQ5            265/35R21        265/35R21                       A01) bis A10)
                                Sportback                K01)                                             BF2)
                                (ohne Verbreiterungs-    275/35R21        275/35R21                       A01) bis A10)
                                Flaps vorne u. hinten)   K01)                                             BF2)
                                                         285/35R21        285/35R21                       A01) bis A10)
                                                         K01)                                             BF2)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (ABE-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                                e1*2007/46*1550*..
               FY                                e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
§22 55237*00




               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          9½Jx21H2, ET22   10½Jx21H2, ET19
               100 bis 210      Audi Q5, Q5 Sportback 265/35R21            265/35R21                      A01) bis A10)
                                (mit Verbreiterungs-      K01)                                            A11) BF2) E44)
                                Flaps vorne u. hinten)    275/35R21        275/35R21                      A01) bis A10)
                                                          K01)                                            A11) BF2) E44)
                                                          285/35R21        285/35R21                      A01) bis A10)
                                                          K01)                                            A11) BF2) E44)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (ABE-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                                e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          9½Jx21H2, ET22   10½Jx21H2, ET19
               251 bis 260      Audi SQ5, SQ5             265/35R21        265/35R21                      A01) bis A10)
                                Sportback                 K01)                                            BF2)
                                (mit Verbreiterungs-      275/35R21        275/35R21                      A01) bis A10)
                                Flaps vorne u. hinten)    K01)                                            BF2)
                                                          285/35R21        285/35R21                      A01) bis A10)
                                                          K01)                                            BF2)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (ABE-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                               e1*2001/116*0350*..
               4L                               e1*2001/116*0367*..
               4L1                              e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9½Jx21H2, ET22   10½Jx21H2, ET19
               155 bis 250      Audi Q7                  265/40R21        265/40R21                       A01) bis A10)
                                (ohne Verbreiterungs-                                                     BF3) E78a) N275)
                                Flaps)                   265/40R21 M+S    265/40R21 M+S                   A01) bis A10)
                                                                                                          BF3) E78a)
                                                            275/40R21              275/40R21              A01) bis A10)
                                                                                                          BF3) E78a) N285)
                                                            275/40R21 M+S          275/40R21 M+S          A01) bis A10)
                                                                                                          BF3) E78a)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (ABE-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55237*00




               4L                                e1*2001/116*0350*..
               4L                                e1*2001/116*0367*..
               4L1                               e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          9½Jx21H2, ET22   10½Jx21H2, ET19
               155 bis 250      Audi Q7                   265/40R21        265/40R21                      A02) bis A10)
                                (mit Verbreiterungs-                                                      BF3) E78a) N275)
                                Flaps)                    265/40R21 M+S    265/40R21 M+S                  A02) bis A10)
                                                                                                          BF3) E78a)
                                                            275/40R21              275/40R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF3) E78a) N285)
                                                            275/40R21 M+S          275/40R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                          BF3) E78a)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (ABE-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                               e1*2001/116*0350*..
               4L1                              e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         9½Jx21H2, ET22   10½Jx21H2, ET19
               320 bis 373      Audi SQ7                 265/40R21 M+S    265/40R21 M+S                   A01) bis A10)
                                (ohne Verbreiterungs-                                                     BF3) E78a)
                                Flaps)                   275/40R21 M+S    275/40R21 M+S                   A01) bis A10)
                                                                                                          BF3) E78a)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (ABE-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                                e1*2001/116*0350*..
               4L1                               e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          9½Jx21H2, ET22   10½Jx21H2, ET19
               320 bis 373      Audi SQ7                  265/40R21 M+S    265/40R21 M+S                  A02) bis A10)
                                (mit Verbreiterungs-                                                      BF3) E78a)
                                Flaps)                    275/40R21 M+S    275/40R21 M+S                  A02) bis A10)
                                                                                                          BF3) E78a)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (ABE-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                             e1*2001/116*0350*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET22     10½Jx21H2, ET19
§22 55237*00




               170 bis 250      Audi Q8                275/40R21          275/40R21                       A02) bis A10)
                                                       A93)                                               A11) BF3) N285)
                                                       275/45R21          275/45R21                       A02) bis A10)
                                                       A93a)                                              A11) BF3) N285)
                                                       285/40R21          285/40R21                       A02) bis A10)
                                                       A93)                                               A11) BF3)
                                                       285/45R21          285/45R21                       A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF3)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (ABE-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                             e1*2001/116*0350*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       9½Jx21H2, ET22     10½Jx21H2, ET19
               320 bis 373      Audi SQ8               275/40R21 M+S      275/40R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                       A93)                                               BF3)
                                                       275/45R21 M+S      275/45R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                       A93a)                                              BF3)
                                                       285/40R21 M+S      285/40R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                       A93)                                               BF3)
                                                       285/45R21 M+S      285/45R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                                          BF3)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-10521, D3 (ABE-Nr. 55234*00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
§22 55237*00




               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                      ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                      unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                      Zubehörkit: ZP018
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                      Zubehörkit: ZP018
                      Anzugsmoment: 160 Nm
§22 55237*00




               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                      Zubehörkit: ZP018
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen >Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19,
                    265/35R21, 265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                BC1
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 55237*00




               Die Anlage BC1 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ GT5-9521 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 26.03.2024