Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO Nr. : RA-001378-A0-327 Anlage-Nr. : 1b Seite : 1/8 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT5-9521 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: GT5-9521 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: TEC-Speedwheels Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D3 Radausführungskennz.: GT5-9521 ww. GT5-2195 D3 Radgröße: 9½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 22 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm §22 55237*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 950 kg Reifenabrollumfang: 2350 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP018 150 Nm Schaftlänge 28,2 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO Nr. : RA-001378-A0-327 Anlage-Nr. : 1b Seite : 2/8 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT5-9521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC 245/40R21 A01) bis A10) (X253, ohne K04) A11) BF1) K01) Verbreiterung) 255/40R21 K04) 265/35R21 K04) 275/35R21 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen §22 55237*00 120 bis 243 Mercedes GLC 245/40R21 A01) bis A10) (X253, mit Verbreiterung) N255) A11) BF1) K01) 245/40R21 M+S 255/40R21 265/35R21 275/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes GLC 43 245/40R21 M+S A01) bis A10) AMG, GLC 43 AMG BF1) K01) Coupe 255/35R21 (X253, C253) 255/40R21 265/35R21 275/35R21 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R21 275/35R21 A01) bis A10) K01) BF1) V00) 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10) K01) BF1) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO Nr. : RA-001378-A0-327 Anlage-Nr. : 1b Seite : 3/8 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT5-9521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. 204X AMG e1*2007/46*1884*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 350 bis 375 Mercedes GLC 63 245/40R21 A02) bis A10) AMG, GLC 63S AMG, A94) BF1) GLC 63 AMG Coupe, GLC 63S AMG Coupe 255/40R21 (X253, C253) A94a) 265/35R21 A94) 265/40R21 275/35R21 A01) A94a) K01) 285/35R21 A01) K01) §22 55237*00 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R21 275/35R21 A02) bis A10) A94a) BF1) 255/40R21 285/35R21 A02) bis A10) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 245/40R21 A01) bis A10) (C253, ohne K04) A11) BF1) K01) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 255/40R21 K04) 265/35R21 K04) 275/35R21 K02) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO Nr. : RA-001378-A0-327 Anlage-Nr. : 1b Seite : 4/8 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT5-9521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 245/40R21 A01) bis A10) (C253, mit N255) A11) BF1) K01) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 245/40R21 M+S 255/40R21 265/35R21 275/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes GLC 245/40R21 A01) bis A10) §22 55237*00 (X254, ohne A11e) BF1) K01) K02) Verbreiterung, Mild- 245/40R21 M+S Hybrid) 255/40R21 255/40R21 M+S 275/35R21 275/35R21 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 145 Mercedes EQC 245/40R21 275/35R21 A01) bis A10) K01) A94a) K02) BF1) V00) 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10) K01) K02) BF1) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO Nr. : RA-001378-A0-327 Anlage-Nr. : 1b Seite : 5/8 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT5-9521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 410 bis 430 Mercedes GLE AMG 255/40R21 M+S A01) bis A10) 63, AMG 63S BF1) E108) K01) 265/35R21 265/40R21 K15) K107) K131) 275/35R21 K02) K15) K131) 285/35R21 K02) K15) K131) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. §22 55237*00 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/35R21 A01) bis A10) Coupe, Cabrio BF1) K01) K125) (C217, A217) 255/30R21 K04) T93) 265/30R21 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 430 bis 463 Mercedes S63 AMG 265/30R21 M+S A01) bis A10) Coupe, S65 AMG Coupe, BF1) K01) K02) K125) S63 AMG Cabrio (C217, A217) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes EQS 255/40R21 A01) bis A10) (V297, BF1) E134a) K01) K04) Hinterachslenkung 4,5° SA Code 201) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO Nr. : RA-001378-A0-327 Anlage-Nr. : 1b Seite : 6/8 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT5-9521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2EQSW e1*2018/858*00035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes EQS 255/40R21 A01) bis A10) (V297, Hinterachslenkung BF1) E130a) K01) K04) 10° SA Code 216) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist §22 55237*00 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO Nr. : RA-001378-A0-327 Anlage-Nr. : 1b Seite : 7/8 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT5-9521 A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). §22 55237*00 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm Zubehörkit: ZP018 Anzugsmoment: 150 Nm E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1870 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1890 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO Nr. : RA-001378-A0-327 Anlage-Nr. : 1b Seite : 8/8 Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Teiletyp : GT5-9521 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K107) An Achse 1 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen. §22 55237*00 K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: " die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum Befestigungsniet auszuschneiden, " die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu kürzen. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 1b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ GT5-9521 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH Geschäftsstelle Essen, 26.03.2024