Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 AB3
               Seite :                      1 / 10
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    GT5-9521
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                          TEC-Speedwheels
               Montageposition:                                        Hinterachse **)
               Radausführung:                                                 D3
               Radausführungskennz.:                                    GT5-9521, D3
               Radgröße:                                                  9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                       5
§22 55237*02




               Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         950 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an
               der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
               den Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            ZP018       140 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            ZP018      150 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            ZP018      160 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            ZP018      180 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 AB3
               Seite :                      2 / 10
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                          e1*2007/46*0436*..
               4G1                         e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx21H2,         9½Jx21H2,
                                                    ET35              ET35
               100 bis 245   Audi A6                255/30R21         255/30R21                                 A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                       K28) K71)                                 BF1) E54) EB1) T93)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                          e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx21H2,         9½Jx21H2,
§22 55237*02




                                                    ET35              ET35
               100 bis 195   Audi A6                245/35R21         245/35R21                                 A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                       K04)                                      BF1) E21) N255)
                             Frontantrieb)          255/30R21         255/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      BF1) E21)
                                                    255/35R21         255/35R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      BF1) E21)
                                                    245/35R21         275/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF1) E21) V00)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                           e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx21H2,        9½Jx21H2,
                                                     ET35             ET35
               150 bis 250   Audi A6                 245/35R21        245/35R21                                 A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,                       K04) T96)                                 A11) BF1) E21) E54) N255)
                             Allradantrieb)          255/30R21        255/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04) T93)                                 A11) BF1) E21) E54)
                                                     255/35R21        255/35R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      A11) BF1) E21) E54)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 AB3
               Seite :                      3 / 10
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                          e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx21H2,         9½Jx21H2,
                                                    ET35              ET35
               253 bis 257   Audi S6                255/35R21         255/35R21                                 A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)                       K04)                                      B59) BF1)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                          e1*2007/46*0436*..
               4G1                         e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx21H2,         9½Jx21H2,
§22 55237*02




                                                    ET35              ET35
               140 bis 245   Audi A7, A7 Sportback 255/30R21          255/30R21                                 A02) bis A10)
                                                                      T93)                                      BF1) EB1)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                          e1*2007/46*0284*..
               4H                          e1*2007/46*0398*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx21H2,         9½Jx21H2,
                                                    ET35              ET35
               150 bis 368   Audi A8, A8L           245/35R21         245/35R21                                 A02) bis A10)
                                                                                                                BF2) E44) N255) T96)
                                                               255/35R21               255/35R21                A02) bis A10)
                                                                                                                BF2) E44)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                          e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx21H2,         9½Jx21H2,
                                                    ET35              ET35
               210 bis 338   Audi A8, A8 L          255/35R21         255/35R21                                 A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF3) E44) T98)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 AB3
               Seite :                      4 / 10
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521



               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                           e1*2001/116*0473*..
               8R                           e1*2001/116*0497*..
               8R1                          e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx21H2,        9½Jx21H2,
                                                     ET35             ET35
               100 bis 200   Audi Q5                 245/40R21        245/40R21                                 A02) bis A10)
                             (ohne                                                                              BF3) N255)
                             Serienverbreiterung)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                           e1*2001/116*0473*..
§22 55237*02




               8R                           e1*2001/116*0497*..
               8R1                          e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx21H2,        9½Jx21H2,
                                                     ET35             ET35
               100 bis 200   Audi Q5                 245/40R21        245/40R21                                 A02) bis A10)
                             (mit                                                                               BF3) N255)
                             Serienverbreiterung)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                            e1*2007/46*1550*..
               FY                            e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      8½Jx21H2,        9½Jx21H2,
                                                      ET35             ET35
               100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21           245/40R21                                A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs-                     A94) K04)                                A11) BF3) E44)
                             Flaps vorne u. hinten)   255/40R21        255/40R21                                A01) bis A10)
                                                                       A94) K04)                                A11) BF3) E44)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 AB3
               Seite :                      5 / 10
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                            e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      8½Jx21H2,        9½Jx21H2,
                                                      ET35             ET35
               251 bis 260   Audi SQ5, SQ5            255/40R21        255/40R21                                A01) bis A10)
                             Sportback                                 A94) K04)                                BF3)
                             (ohne Verbreiterungs-
                             Flaps vorne u. hinten)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                            e1*2007/46*1550*..
               FY                            e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
§22 55237*02




               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      8½Jx21H2,        9½Jx21H2,
                                                      ET35             ET35
               100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 245/40R21           245/40R21                                A02) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-                      A94)                                     A11) BF3) E44)
                             Flaps vorne u. hinten)   255/40R21        255/40R21                                A02) bis A10)
                                                                       A94)                                     A11) BF3) E44)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                            e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      8½Jx21H2,        9½Jx21H2,
                                                      ET35             ET35
               251 bis 260   Audi SQ5, SQ5            255/40R21        255/40R21                                A02) bis A10)
                             Sportback                                 A94)                                     BF3)
                             (mit Verbreiterungs-
                             Flaps vorne u. hinten)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 AB3
               Seite :                      6 / 10
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                           e1*2001/116*0350*..
               4L                           e1*2001/116*0367*..
               4L1                          e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx21H2,        9½Jx21H2,
                                                     ET35             ET35
               155 bis 250   Audi Q7                 255/45R21        255/45R21                                 A02) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs-                                                              BF4) E78a) N265)
                             Flaps)                  255/45R21 M+S    255/45R21 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                                                BF4) E78a)
                                                               265/45R21               265/45R21                A02) bis A10)
                                                                                                                BF4) E78a) G2Z) N275)
                                                               265/45R21 M+S           265/45R21 M+S            A02) bis A10)
                                                                                                                BF4) E78a) G2Z)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
§22 55237*02




               zulässig.


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                            e1*2001/116*0350*..
               4L                            e1*2001/116*0367*..
               4L1                           e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      8½Jx21H2,        9½Jx21H2,
                                                      ET35             ET35
               155 bis 250   Audi Q7                  255/45R21        255/45R21                                A02) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-                                                               BF4) E78a) N265)
                             Flaps)                   255/45R21 M+S    255/45R21 M+S                            A02) bis A10)
                                                                                                                BF4) E78a)
                                                               265/45R21               265/45R21                A02) bis A10)
                                                                                                                BF4) E78a) G2Z) N275)
                                                               265/45R21 M+S           265/45R21 M+S            A02) bis A10)
                                                                                                                BF4) E78a) G2Z)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 AB3
               Seite :                      7 / 10
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                           e1*2001/116*0350*..
               4L1                          e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx21H2,        9½Jx21H2,
                                                     ET35             ET35
               320 bis 373   Audi SQ7                255/45R21 M+S    255/45R21 M+S                             A02) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs-                                                              BF4) E78a)
                             Flaps)                  265/45R21 M+S    265/45R21 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                                                BF4) E78a)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                            e1*2001/116*0350*..
               4L1                           e13*2007/46*1081*..
§22 55237*02




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      8½Jx21H2,        9½Jx21H2,
                                                      ET35             ET35
               320 bis 373   Audi SQ7                 255/45R21 M+S    255/45R21 M+S                            A02) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-                                                               BF4) E78a)
                             Flaps)                   265/45R21 M+S    265/45R21 M+S                            A02) bis A10)
                                                                                                                BF4) E78a)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (KBA-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                        Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                        wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                        Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                        Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                        zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 AB3
               Seite :                      8 / 10
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
§22 55237*02




                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                      ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                      unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      " Audi ceramic 3 (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                      Zubehörkit: ZP018
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                      Zubehörkit: ZP018
                      Anzugsmoment: 150 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 AB3
               Seite :                      9 / 10
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                      Zubehörkit: ZP018
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                      Zubehörkit: ZP018
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen >Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
§22 55237*02




                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      " Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 3650 mit belüfteter Scheibe Ø320x30/mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/50R20, 285/45R20
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an
                      das Blechradhaus anzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 AB3
               Seite :                      10 / 10
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 55237*02




               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage AB3 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ GT5-9521 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 03.04.2024
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen