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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     1 / 13
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  GT5-9521
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                        TEC-Speedwheels
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              D3
               Radausführungskennz.:                           GT5-9521 ww. GT5-2195 D3
               Radgröße:                                               9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
§22 55237*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      950 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP018       150 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP018      130 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                3b
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               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      245/35R21                           A01) bis A10)
                                                      T96)                                BF1) K01) K02) K120)

                                                        255/35R21
                                                        T98)

                                                        275/30R21
                                                        T98)

                                                        285/30R21
                                                        K61)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               164G                          e1*2001/116*0340*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55237*00




               155 bis 285     Mercedes GL- Klasse    265/45R21                           A01) bis A10)
                                                      N275)                               BF1) ER4) K01) K04)

                                                        265/45R21 M+S


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                            e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,    265/45R21                          A01) bis A10)
                               GLS                     ER4) K04) N275)                    BF1) EF0) K01)
                               (Ausführungen ohne
                               serienmäßige            275/45R21
                               Radhausverbreiterung) ER3) K02) K112) K113)

                                                        285/40R21
                                                        ER5) K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                             e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,     265/45R21                         A02) bis A10)
                               GLS                      ER4) N275)                        BF1) EF0)
                               (Ausführungen mit
                               serienmäßiger            275/45R21
                               Radhausverbreiterung     A01) ER3) K01) K112) K113)
                               und Serienreifen
                               295/40R21)               285/40R21
                                                        A01) ER5) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
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               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLA           245/35R21                         A01) bis A10)
                               (H247)                                                   A11) BF2) K01) K02) K120)
                                                      255/35R21

                                                       285/30R21
                                                       K61)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 310     Mercedes GLA 35        245/35R21                         A01) bis A10)
                               AMG, GLA 45 AMG,                                         A11a) BF2) K01) K02)
                               GLA 45 S AMG           255/35R21
                               (H247)
                                                      265/30R21
§22 55237*00




                                                       265/35R21
                                                       K120)

                                                       275/30R21
                                                       K120)

                                                       275/35R21
                                                       K120)

                                                       285/30R21
                                                       K120)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLB           245/35R21                         A01) bis A10)
                               (X247)                                                   BF2) K01) K02) K120)
                                                      255/35R21

                                                       285/30R21
                                                       K61)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
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               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225             Mercedes GLB 35 AMG 245/35R21                               A01) bis A10)
                               (X247)                                                      A11a) BF2) K01) K02)
                                                      255/35R21

                                                        265/30R21

                                                        265/35R21
                                                        K120)

                                                        275/30R21
                                                        K120)

                                                        275/35R21
                                                        K120)

                                                        285/30R21
                                                        K120)
§22 55237*00




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC            245/40R21                           A02) bis A10)
                               (X253, ohne                                                 A11) BF1)
                               Verbreiterung)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 243     Mercedes GLC              245/40R21                         A02) bis A10)
                               (X253, mit Verbreiterung) N255)                             A11) BF1)

                                                        245/40R21 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                          e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287     Mercedes GLC 43        245/40R21 M+S                        A02) bis A10)
                               AMG, GLC 43 AMG                                             BF1)
                               Coupe                  255/35R21
                               (X253, C253)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     5 / 13
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      245/40R21                            A02) bis A10)
                               (C253, ohne                                                  A11) BF1)
                               Radhausverbreiterungen
                               an Achse 2)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      245/40R21                            A02) bis A10)
                               (C253, mit              N255)                                A11) BF1)
                               Radhausverbreiterungen
                               an Achse 2)             245/40R21 M+S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55237*00




               204X                          e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne              hinten
               145             Mercedes EQC           245/40R21          275/35R21          A02) bis A10)
                                                                                            BF1) V00)
                                                       255/40R21            285/35R21       A01) bis A10)
                                                       K01)                                 BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               410 bis 430     Mercedes GLE AMG       255/40R21 M+S                         A02) bis A10)
                               63, AMG 63S                                                  BF1) E108)
                                                      265/35R21

                                                       265/40R21

                                                       275/35R21

                                                       275/40R21

                                                       285/35R21
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     6 / 13
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                           e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     245/40R21                                A01) bis A10)
                                                      K04) N255)                               BF1) K01)

                                                       255/40R21
                                                       K04)

                                                       265/40R21
                                                       K04)

                                                       275/35R21
                                                       K02)

                                                       275/40R21
                                                       G5K) K02)

                                                       285/35R21
                                                       K02)
§22 55237*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               386 bis 410     Mercedes ML63 AMG      265/40R21                                A01) bis A10)
                                                                                               BF1) K01) K02)
                                                       275/40R21
                                                       K15) K108)

                                                       285/35R21
                                                       K15)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                           e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 390     Mercedes S-Klasse      245/35R21                                A02) bis A10)
                               (W222, ab Modell 2014) N255) T96)                               A11) BF1) E98b) EB2)

                                                       245/35R21 M+S
                                                       T96)

                                                       255/35R21
                                                       GAP) N265) T98)

                                                       255/35R21 M+S
                                                       GAP) T98)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       245/35R21            285/30R21          A01) bis A10)
                                                                            K04)               A11) BF1) E98b) EB2) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     7 / 13
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                           e1*2001/116*0335*..
               221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               430 bis 463     Mercedes S63 AMG,      255/35R21 M+S                            A02) bis A10)
                               S65 AMG                                                         BF1) E98b)
                               (Limousine, W222)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                           e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 345     Mercedes S-Klasse      245/35R21                                A02) bis A10)
                               Coupe, Cabrio                                                   BF1)
                               (C217, A217)           255/30R21
                                                      A94a) T93)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 55237*00




                                                       vorne                hinten
                                                       245/35R21            285/30R21          A01) bis A10)
                                                                            K125)              BF1) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                            e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 450     Mercedes S-Klasse       255/35R21                               A02) bis A10)
                               (W223, mit              T98)                                    A11) BF1) E130)
                               Hinterachslenkung bis
                               4,5°)                   265/35R21
                                                       T101)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                            e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 450     Mercedes S-Klasse       255/35R21                               A02) bis A10)
                               (W223, mit              T98)                                    A11) BF1)
                               Hinterachslenkung bis
                               10°)                    265/35R21
                                                       T101)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     8 / 13
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                         e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQS            255/40R21                                A02) bis A10)
                               (V297,                  A94)                                     BF1) E134a)
                               Hinterachslenkung
                               4,5° SA Code 201)       265/40R21
                                                       A94a)

                                                        275/35R21
                                                        A01) K04)

                                                        285/35R21
                                                        A01) K01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R21            275/35R21          A01) bis A10)
                                                                             K04)               BF1) E134a) V00)
                                                        255/40R21            285/35R21          A01) bis A10)
§22 55237*00




                                                                             K04)               BF1) E134a) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQS             255/40R21                               A02) bis A10)
                               (V297, Hinterachslenkung A94)                                    BF1) E130a)
                               10° SA Code 216)
                                                        265/40R21
                                                        A94a)

                                                        275/35R21
                                                        A01) K04)

                                                        285/35R21
                                                        A01) K01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R21            275/35R21          A01) bis A10)
                                                                             K04)               BF1) E130a) V00)
                                                        255/40R21            285/35R21          A01) bis A10)
                                                                             K04)               BF1) E130a) V00)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                         e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               185             Mercedes EQS 53 AMG 265/40R21 M+S                                A02) bis A10)
                               (V297,                                                           BF1)
                               Hinterachslenkung 9° SA 275/35R21 M+S
                               Code 216)
                                                       275/40R21 M+S
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     9 / 13
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
§22 55237*00




               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                      ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                      unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     10 / 13
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                      Zubehörkit: ZP018
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
§22 55237*00




                      Zubehörkit: ZP018
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 201) ausgerüstet sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      " Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø400x38/mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      " Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32/mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1810 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     11 / 13
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1860 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1870 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1890 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
§22 55237*00




               G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     12 / 13
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521



               K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
                      Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
                      ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

               K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     " die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                        Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
                     " die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

               K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     " im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
                        befindliche Blechsteg umzulegen,
                     " das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
                     " die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
                        Schweller zu versetzen.

               K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
§22 55237*00




                     Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     " die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
                        Befestigungsniet auszuschneiden,
                     " die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
                        zu kürzen

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                3b
               Seite :                     13 / 13
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521



               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 3b mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ GT5-9521 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 26.03.2024
§22 55237*00