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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                AB3b
               Seite :                     1 / 15
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  GT5-9521
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                        TEC-Speedwheels
               Montageposition:                                      Hinterachse **)
               Radausführung:                                              D3
               Radausführungskennz.:                           GT5-9521 ww. GT5-2195 D3
               Radgröße:                                               9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
§22 55237*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      950 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00)
               an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
               Gutachten für den Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP018       150 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP018      130 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                AB3b
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               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                             e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx21H2, ET35   9½Jx21H2, ET35
               120 bis 220      Mercedes E-Klasse        255/30R21        255/30R21                       A01) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                           K133)                           A11) BF1)
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Serienreifen
                                ab 225/..)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                             e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx21H2, ET35   9½Jx21H2, ET35
§22 55237*00




               120 bis 270      Mercedes E-Klasse        255/30R21        255/30R21                       A01) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                           K133) N265)                     A11) BF1)
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Serienreifen
                                ab 245/..)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                           e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2, ET35     9½Jx21H2, ET35
               143 bis 250      Mercedes E-Klasse All- 245/35R21          245/35R21                       A01) bis A10)
                                Terrain                                   K133)                           BF1)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                AB3b
               Seite :                     3 / 15
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2EW                           e1*2018/858*00213*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2, ET35     9½Jx21H2, ET35
               120 bis 280      Mercedes E-Klasse      245/35R21          245/35R21                       A02) bis A10)
                                (W214, Limousine)                         N255) T96)                      A11) B99) BF1) E134)
                                                       245/35R21 M+S      245/35R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                                          T96) W255)                      A11) B99) BF1) E134)
                                                       245/35R21          275/30R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02) T98)                       A11) B99) BF1) E134)
                                                       245/35R21          285/30R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02) T100)                      A11) B99) BF1) E134) V00)
                                                       245/35R21          HL 285/30R21                    A01) bis A10)
                                                                          K02)                            A11) B99) BF1) E134) V00)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55237*00




               R2ES                             e1*2018/858*00214*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx21H2, ET35   9½Jx21H2, ET35
               145 bis 280      Mercedes E-Klasse        245/35R21        245/35R21                       A02) bis A10)
                                (S214, Kombi, nicht All                   A94a) N255) T96)                A11) B99) BF1)
                                Terrain)                 245/35R21 M+S    245/35R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                                          A94a) T96) W255)                A11) B99) BF1)
                                                         245/35R21        275/30R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02) T98)                       A11) B99) BF1)
                                                         245/35R21        285/30R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02) T100)                      A11) B99) BF1) V00)
                                                         245/35R21        HL 285/30R21                    A01) bis A10)
                                                                          K02)                            A11) B99) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2, ET35     9½Jx21H2, ET35
               80 bis 139       Mercedes EQA, EQB      245/35R21          245/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02) T96)                       BF1)
                                                       255/35R21          255/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02) T98)                       BF1)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                AB3b
               Seite :                     4 / 15
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               164G                           e1*2001/116*0340*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2, ET35     9½Jx21H2, ET35
               155 bis 285      Mercedes GL- Klasse    265/45R21          265/45R21                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) ER2) N275)
                                                       265/45R21 M+S      265/45R21 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) ER2)
                                                       275/45R21          275/45R21                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) ER1)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                             e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
§22 55237*00




                                                        8½Jx21H2, ET35    9½Jx21H2, ET35
               190 bis 335      Mercedes GL- Klasse,    265/45R21         265/45R21                       A01) bis A10)
                                GLS                                       K04)                            BF1) EF0) ER2) N275)
                                (Ausführungen ohne
                                serienmäßige            275/45R21         275/45R21                       A01) bis A10)
                                Radhausverbreiterung)                     K02) K113)                      BF1) EF0) ER1)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                              e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx21H2, ET35   9½Jx21H2, ET35
               190 bis 335      Mercedes GL- Klasse,     265/45R21        265/45R21                       A02) bis A10)
                                GLS                                                                       BF1) EF0) ER2) N275)
                                (Ausführungen mit
                                serienmäßiger
                                Radhausverbreiterung     275/45R21        275/45R21                       A01) bis A10)
                                und Serienreifen                          K113)                           BF1) EF0) ER1)
                                295/40R21)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                AB3b
               Seite :                     5 / 15
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2, ET35     9½Jx21H2, ET35
               85 bis 165       Mercedes GLA           245/35R21          245/35R21                       A01) bis A10)
                                (H247)                                    K02)                            A11) BF2)
                                                       255/35R21          255/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            A11) BF2)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2, ET35     9½Jx21H2, ET35
               225 bis 310      Mercedes GLA 35        245/35R21          245/35R21                       A01) bis A10)
§22 55237*00




                                AMG, GLA 45 AMG,                          K02)                            A11a) BF2)
                                GLA 45 S AMG           255/35R21          255/35R21                       A01) bis A10)
                                (H247)                                    K02)                            A11a) BF2)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2, ET35     9½Jx21H2, ET35
               85 bis 165       Mercedes GLB           245/35R21          245/35R21                       A01) bis A10)
                                (X247)                                    K02)                            BF2)
                                                       255/35R21          255/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF2)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2, ET35     9½Jx21H2, ET35
               225              Mercedes GLB 35 AMG 245/35R21             245/35R21                       A01) bis A10)
                                (X247)                                    K02)                            A11a) BF2)
                                                       255/35R21          255/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            A11a) BF2)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                AB3b
               Seite :                     6 / 15
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx21H2, ET35    9½Jx21H2, ET35
               100 bis 243      Mercedes GLC            245/40R21         245/40R21                       A02) bis A10)
                                (X253, ohne                                                               A11) BF1)
                                Verbreiterung)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                             e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx21H2, ET35  9½Jx21H2, ET35
               120 bis 243      Mercedes GLC              245/40R21       245/40R21                       A02) bis A10)
                                (X253, mit Verbreiterung)                 N255)                           A11) BF1)
§22 55237*00




                                                          245/40R21 M+S   245/40R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2, ET35     9½Jx21H2, ET35
               270 bis 287      Mercedes GLC 43        245/40R21 M+S      245/40R21 M+S                   A02) bis A10)
                                AMG, GLC 43 AMG                                                           BF1)
                                Coupe                  255/35R21          255/35R21                       A02) bis A10)
                                (X253, C253)                                                              BF1)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx21H2, ET35    9½Jx21H2, ET35
               100 bis 243      Mercedes GLC Coupe      245/40R21         245/40R21                       A02) bis A10)
                                (C253, ohne                                                               A11) BF1)
                                Radhausverbreiterungen
                                an Achse 2)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                AB3b
               Seite :                     7 / 15
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx21H2, ET35    9½Jx21H2, ET35
               100 bis 243      Mercedes GLC Coupe      245/40R21         245/40R21                       A02) bis A10)
                                (C253, mit                                N255)                           A11) BF1)
                                Radhausverbreiterungen 245/40R21 M+S      245/40R21 M+S                   A02) bis A10)
                                an Achse 2)                                                               A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx21H2, ET35   9½Jx21H2, ET35
               120 bis 270      Mercedes GLC             245/40R21        245/40R21                       A02) bis A10)
§22 55237*00




                                (X254, ohne                               A94)                            A11e) BF1)
                                Verbreiterung, Mild-     245/40R21 M+S    245/40R21 M+S                   A02) bis A10)
                                Hybrid)                                   A94)                            A11e) BF1)
                                                         255/40R21        255/40R21                       A02) bis A10)
                                                                          A94)                            A11e) BF1)
                                                         255/40R21 M+S    255/40R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                                          A94)                            A11e) BF1)
                                                         235/45R21        265/40R21                       A01) bis A10)
                                                                          A94a) K04)                      A11e) BF1) V00)
                                                         235/45R21        HL 265/40R21                    A01) bis A10)
                                                                          A94a) K04)                      A11e) BF1) V00)
                                                         235/45R21 M+S    265/40R21 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          A94a) K04)                      A11e) BF1) V00)
                                                         235/45R21 M+S    HL 265/40R21 M+S                A01) bis A10)
                                                                          A94a) K04)                      A11e) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx21H2, ET35   9½Jx21H2, ET35
               120 bis 198      Mercedes GLC             245/40R21        245/40R21                       A02) bis A10)
                                (X254, mit                                A94)                            A11e) BF1)
                                Verbreiterung, Mild-     255/40R21        255/40R21                       A02) bis A10)
                                Hybrid)                                   A94)                            A11e) BF1)
                                                         235/45R21        265/40R21                       A02) bis A10)
                                                                          A94)                            A11e) BF1) V00)
                                                         235/45R21        HL 265/40R21                    A02) bis A10)
                                                                          A94)                            A11e) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                AB3b
               Seite :                     8 / 15
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521



               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                           e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx21H2, ET35   9½Jx21H2, ET35
               145 bis 185      Mercedes GLC             235/45R21        265/40R21                       A02) bis A10)
                                (X254, mit                                A94)                            A11f) BF1) V00)
                                Verbreiterung, Plug-in-  235/45R21        HL 265/40R21                    A02) bis A10)
                                Hybrid)                                   A94)                            A11f) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2, ET35     9½Jx21H2, ET35
§22 55237*00




               145              Mercedes EQC           235/45R21          255/40R21                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            245/40R21              275/35R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
                                                            255/40R21              285/35R21              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                            e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2, ET35     9½Jx21H2, ET35
               140 bis 285      Mercedes ML-Klasse     245/40R21          245/40R21                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) N255)
                                                       255/40R21          255/40R21                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                AB3b
               Seite :                     9 / 15
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2, ET35     9½Jx21H2, ET35
               150 bis 390      Mercedes S-Klasse      245/35R21          245/35R21                       A02) bis A10)
                                (W222, ab Modell 2014)                    N255) T96)                      A11) BF1) E98b)
                                                       245/35R21 M+S      245/35R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                                          T96)                            A11) BF1) E98b)
                                                       255/35R21          255/35R21                       A02) bis A10)
                                                                          N265) T98)                      A11) BF1) E98b) GAP)
                                                       255/35R21 M+S      255/35R21 M+S                   A02) bis A10)
                                                                          T98)                            A11) BF1) E98b) GAP)
                                                       245/35R21          285/30R21                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) BF1) E98b) V00)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55237*00




               221                            e1*2001/116*0335*..
               221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2, ET35     9½Jx21H2, ET35
               430 bis 463      Mercedes S63 AMG,      255/35R21 M+S      255/35R21 M+S                   A02) bis A10)
                                S65 AMG                                                                   BF1) E98b)
                                (Limousine, W222)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2, ET35     9½Jx21H2, ET35
               270 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/35R21          245/35R21                       A02) bis A10)
                                Coupe, Cabrio                                                             BF1)
                                (C217, A217)           255/30R21          255/30R21                       A02) bis A10)
                                                                          A94a)                           BF1) T93)
                                                       255/35R21          255/35R21                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            245/35R21              285/30R21              A01) bis A10)
                                                                                   K125)                  BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                AB3b
               Seite :                     10 / 15
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               221 AMG                        e1*2001/116*0396*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx21H2, ET35     9½Jx21H2, ET35
               430 bis 463      Mercedes S63 AMG       255/35R21 M+S      255/35R21 M+S                   A02) bis A10)
                                Coupe, S65 AMG Coupe,                                                     BF1)
                                S63 AMG Cabrio         255/35R21          285/30R21                       A01) bis A10)
                                (C217, A217)                              K125)                           BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                             e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx21H2, ET35    9½Jx21H2, ET35
§22 55237*00




               210 bis 450      Mercedes S-Klasse       255/35R21         255/35R21                       A02) bis A10)
                                (W223, mit                                T98)                            A11) BF1) E130)
                                Hinterachslenkung bis
                                4,5°)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx21H2, ET35    9½Jx21H2, ET35
               109 bis 135      Mercedes EQS            255/40R21         255/40R21                       A02) bis A10)
                                (V297,                                    A94)                            BF1) E134a)
                                Hinterachslenkung       245/40R21         275/35R21                       A01) bis A10)
                                4,5° SA Code 201)                         K04)                            BF1) E134a) V00)
                                                        255/40R21         285/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) E134a) V00)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                AB3b
               Seite :                     11 / 15
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQSW                           e1*2018/858*00035*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx21H2, ET35   9½Jx21H2, ET35
               109 bis 135      Mercedes EQS             255/40R21        255/40R21                       A02) bis A10)
                                (V297, Hinterachslenkung                  A94)                            BF1) E130a)
                                10° SA Code 216)         245/40R21        275/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) E130a) V00)
                                                         255/40R21        285/35R21                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1) E130a) V00)
               Die Verwendung des Rades GT5-9521, D3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT5-8521, D3 (ABE-Nr. 55239*00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
§22 55237*00




                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

               A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                AB3b
               Seite :                     12 / 15
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                      ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                      unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 55237*00




               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B99)   Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      " Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm
                      " Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                      Zubehörkit: ZP018
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                      Zubehörkit: ZP018
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                AB3b
               Seite :                     13 / 15
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
                     Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.

               E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 201) ausgerüstet sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1870 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
§22 55237*00




                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1890 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
                     Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                AB3b
               Seite :                     14 / 15
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     " die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
                        Befestigungsniet auszuschneiden,
                     " die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
                        zu kürzen

               K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     " der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
                        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
                     " die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 55237*00




                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001378-A0-327
               Anlage-Nr. :                AB3b
               Seite :                     15 / 15
               Auftraggeber :              Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                  GT5-9521


               W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage AB3b mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ GT5-9521 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 26.03.2024
§22 55237*00