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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50456 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55025216 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ GT6-1020
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 9

               Auftraggeber                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                               Hans-Geiger-Str. 15
                                               DE-67661 Kaiserslautern
                                               QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                          GT6
               Typ                             GT6-1020
               Radgröße                        10Jx20H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
               W3           GT6-1020 W3 / Ø72,5 / Ø66,6          5/112/66,6         39        900    2300

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55025116, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               50445 , RADTYP GT6-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 50456*07




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      50456
               Herstellerzeichen               TEC
               Radtyp und Ausführung           GT6-1020 (s.o.)
               Radgröße                        10Jx20H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°        140                    27,5

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW
                                               Toyota

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50456 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55025216 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ GT6-1020
               Hersteller                         GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 4er Gran Coupé      120-210         255/35R20   K2a K2b K4h K6g R03 T93 T97        A01 A12 A14
               G4C                     120-210         265/30R20   K2c K4h K4i K6g K8h R03 T94        A18 A57 Lim
               e1*2018/858*00122*..    120-210         275/30R20   K2c K4h K4i K6h K6i K8h R03 T93    NoE NoP V20
                                                                   T97                                VJ2 Vn1 HA2
                                       120-210         285/30R20   K2c K4h K4i K6h K6i K8m R03        S01
               BMW 4er-Cabrio          120-210         265/30R20   K2c K6i R03 T94                    A01 A12 A14
               G3C                                                                                    A18 A58 Cbo
               e1*2007/46*2126*                                                                       NoP V20 HA2
                                                                                                      S01
               BMW 4er-Coupé           120-210         265/30R20   K2c K6i R03 T94                    A01 A12 A14
               G3C                                                                                    A18 A57 Cpe
               e1*2007/46*2126*                                                                       NoP V20 HA2
                                                                                                      S01
               BMW 5er-Reihe (VIII)    120-145         275/35R20   K2b R03                            A01 A12 A14
               G6L                     120-145         285/35R20   K2c K6g R03                        A18 A57 B6K
               e1*2018/858*00316*..    120-145         295/30R20   K2c K4i K6g K6i K8h R03            L05 Lim NoP
                                                                                                      V20 HA2 S01
               BMW 5er-Reihe (VIII)    120, 140        275/35R20   K2b R03 T02                        A01 A12 A14
§22 50456*07




               530e PHEV               120, 140        285/35R20   K2c K6g R03                        A18 A58 B6K
               G6L                     120, 140        295/30R20   K2c K4i K6g K6i K8h R03 T01        L05 Lim V20
               e1*2018/858*00316*..                                                                   HA2 S01
               - Plug-in Hybrid
               BMW 5er-Reihe (VIII)    230             275/35R20   K2b R03 T02                        A01 A12 A14
               550e PHEV               230             285/35R20   K2c K6g R03                        A18 A56 B6K
               G6L                     230             295/30R20   K2c K4i K6g K6i K8h R03 T01        L05 Lim V20
               e1*2018/858*00316*..                                                                   HA2 S01
               - xDrive
               - Plug-in Hybrid
               BMW 6er GT              120-265         275/35R20   R03                                A12 A14 A18
               G6GT                    120-265         285/35R20   A01 K2b R03                        A57 L06 Lim
               e1*2007/46*1791*..                                                                     V20 HA2 S01
               - incl. Facelift 2020
               BMW 7er-Reihe (VI)      155-390         275/35R20   A01 K2b R03                        A12 A14 A18
               7L                      155-390         285/35R20   A01 K2b R03                        A57 A60 L05
               e1*2007/46*0276*10-..   155-390         295/30R20   A01 K2b R03 T01 T97                Lim MpH V20
               - ohne Allradlenkung                                                                   HA2 S01
               BMW 7er-Reihe (VI)      155-390         275/35R20   A01 K2b R03                        A12 A14 A18
               7L                      155-390         285/35R20   A01 K2b R03                        A57 A60 L04
               e1*2007/46*0276*10-..                                                                  Lim MpH V20
               - mit Allradlenkung                                                                    HA2 S01
               BMW i4 eDrive           80, 105         285/30R20   K2c K4h K4i K6h K6i K8m R03 T99    A01 A12 A14
               G4C                                                                                    A18 A58 Lim
               e1*2018/858*00122*..                                                                   V20 Vn1 HA2
               - Elektro                                                                              S01
               BMW iX3                 80 (210)        275/40R20   K2b R03                            A01 A12 A14
               G3XE                    80 (210)        285/35R20   K2b R03 T04                        A18 A58 V20
               e1*2007/46*2130*..                                                                     HA2 S01




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50456 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55025216 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ GT6-1020
               Hersteller                        GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW M240i               275            265/30R20   R03                                   A01 A12 A14
               G2C                                                                                      A18 A57 Cpe
               e1*2018/858*00123*..                                                                     KMV NoP
               - mit M-Technik-Paket                                                                    V20 Vn2 HA2
               - mit Radlauf-                                                                           S01
               Verbreiterungen
               BMW M440 Cabrio         250, 275       265/30R20   K2c K6i R03 T94                       A01 A12 A14
               G3C                                                                                      A18 A57 Cbo
               e1*2007/46*2126*                                                                         NoP V20 HA2
                                                                                                        S01
               BMW M440 i/d Coupé      250, 275       265/30R20   K2c K6i R03 T94                       A01 A12 A14
               G3C                                                                                      A18 A57 Cpe
               e1*2007/46*2126*                                                                         NoP V20 HA2
                                                                                                        S01
               BMW M440i xDrive        275            255/35R20   K2a K2b K4h K6g R03 T97               A01 A12 A14
               Gran Coupé              275            275/30R20   K2c K4h K4i K6h K6i K8h R03 T97       A18 A56 Lim
               G4C                     275            285/30R20   K2c K4h K4i K6h K6i K8m R03           NoP V20 VJ2
               e1*2018/858*00122*..                                                                     Vn1 HA2 S01
               BMW M760Li xDrive       430-448        275/35R20   K2b R03                               A01 A12 A14
§22 50456*07




               (VI)                                                                                     A18 A56 L04
               7L                                                                                       Lim R21 V20
               e1*2007/46*0276*14-..                                                                    HA2 S01
               - mit Allradlenkung
               Toyota Supra            145, 190       275/30R20   R03                                   A12 A14 A18
               JTSC, JBSC                                                                               A58 Cpe V0Z
               e1*2007/46*1982*..                                                                       HA2 S01
               e1*2007/46*1983*..

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55025116, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               50445 , RADTYP GT6-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50456 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55025216 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ GT6-1020
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 9

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 50456*07




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50456 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55025216 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ GT6-1020
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 9
               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               B6K    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 6-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55025116, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 50445 , RADTYP GT6-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
§22 50456*07




               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


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               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55025216 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ GT6-1020
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                              Seite 6 von 9
               K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
§22 50456*07




               NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
               Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
               Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
               Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50456 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55025216 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ GT6-1020
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 9
               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V0Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   225/35R20     265/30R20
               Nr.   2   245/30R20     295/25R20
               Nr.   3   255/30R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 305/25R20
§22 50456*07




               Nr.   4   265/30R20     285/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.


               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                      Vorderachse Hinterachse
               Nr. 1 225/35R20       255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2 235/30R20       265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3 235/35R20       265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4 235/45R20       255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5 235/50R20       255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6 245/30R20       275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7 245/35R20       265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8 245/40R20       275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9 245/45R20       275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10 255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11 255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12 255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13 255/45R20      285/40R20
               Nr. 14 265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15 265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16 265/40R20      295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17 265/45R20      295/40R20
               Nr. 18 265/50R20      295/45R20
               Nr. 19 275/35R20      305/30R20
               Nr. 20 275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21 275/45R20      305/40R20




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50456 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55025216 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ GT6-1020
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 9
                      Vorderachse     Hinterachse (Forts.)

               Nr. 22 285/35R20       335/30R20
               Nr. 23 285/40R20       325/35R20
               Nr. 24 295/35R20       335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VJ2    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1 245/35R20        255/35R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn1     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 1 Nennbreite größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
§22 50456*07




               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 5. April 2024 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50456 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55025216 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ GT6-1020
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                     Seite 9 von 9

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2020.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 5. April 2024




               Wagner                                                               00425529.DOC
§22 50456*07




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim