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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51224 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                           Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            GT6
Typ                               GT6-1022
Radgröße                          10J X 22H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
W3           GT6-1022 W3 / Ø72,5 - Ø66,6            5/112/66,6          30          1050   2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51224
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             GT6-1022 (s.o.)
Radgröße                          10J X 22H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                    28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                    28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung        kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 allroad           140-245      265/30R22   K1c K2c K3a K5b K5x K6y K8s T97      A01 A12 A16
4G, 4G1                                                                                 A18 A56 B92
e1*2007/46*0436*..;                                                                     Car KMV S01
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi A7 Sportback         150-250      265/30R22   K2b K5d K7c T97                      A01 A12 A16
F2                                                                                      A18 A57 L06
e1*2007/46*1801*..;                                                                     NoP S01
e1*2007/46*1840*..
Audi A8                   150-368      265/30R22   K1a K2b T97                          A01 A12 A16
4H                                                                                      A18 A57 NBF
e1*2007/46*0284*..                                                                      S01
e1*2007/46*0398*..
Audi A8                   210, 250     265/30R22   K1a K2b K3a T97                      A01 A12 A16
F8                        338          265/30R22   K1a K2b K3a T97                      A18 A56 A60
e1*2007/46*1751*..                                                                      L06 MHy NBF
                                                                                        S01
Audi S7 Sportback         253,257      265/30R22   K2b K5d K7c T97                      A01 A12 A16
F2                                                                                      A18 A56 L06
e1*2007/46*1801*..                                                                      NoP S01
Audi S8                   382, 445     265/30R22   K1a K2b R21 T97                      A01 A12 A16
4H                                                                                      A18 A56 NBF
e1*2007/46*0284*..                                                                      S01
e1*2007/46*0398*..
EQS                       109, 135     265/35R22   K1c K2b K5g T02                      A01 A12 A16
E2EQSW                    109, 135     275/35R22   K1c K2c K5g T04                      A18 A57 Lim
e1*2018/858*00035*..                                                                    LM4 S02
- Elektro
- max. 4,5° Hinterachs-
lenkung
EQS                       109, 135     265/35R22   K1c K2b K4i K5g K6m T02              A01 A12 A16
E2EQSW                    109, 135     275/35R22   K1c K2c K4i K5g K6m T04              A18 A57 Lim
e1*2018/858*00035*..                                                                    LM5 S02
- Elektro
- max. 10° Hinterachs-
lenkung
GLC 43 AMG                270, 287     255/35R22   K1a K1b                              A01 A12 A16
204X                      270, 287     265/30R22   K1c K5v T93 T97                      A18 A56 S02
e1*2001/116*
0480*18-..
(FIN: W..253...)
GLC 43 AMG Coupé          270, 287     255/35R22   K1a K1b                              A01 A12 A16
204X                      270, 287     265/30R22   K1c                                  A18 A56 Flh
e1*2001/116*              270, 287     285/30R22   R03                                  V22 S02
0480*18-..
(FIN: W..253...)
GLC-Coupé                 100-243      255/35R22   K1a K1b                              A01 A12 A16
204X                      100-243      265/30R22   K1c                                  A18 A57 Flh
e1*2001/116*              100-243      285/30R22   R03                                  KMV MpH
0480*18-..                                                                              V22 S02
(FIN: W..253...)

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51224 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
Hersteller                    Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC-Klasse             100-190       265/30R22     K1c K2b K5v T93 T97                  A01 A12 A16
204X                   100-243       255/35R22     K1a K1b K2b                          A18 A57 MpH
e1*2001/116*                                                                            S02
0480*16-..
(FIN: W..253...)
GLC-Klasse             120-243       255/35R22     K1a K1b T99                          A01 A12 A16
204X                   120-243       265/30R22     K1c K5v T93 T97                      A18 A57 Cb1
e1*2001/116*                                                                            MpH S02
0480*16-..
- mit AMG-Line Ver-
breiterungen

S 63/65 -/AMG          430-463       295/25R22     K2c K4i K6h K6r R03 T97              A01 A12 A16
221, 221AMG                                                                             A18 A57 Lim
e1*2001/116*                                                                            V22 S02
0335*20-..;
0396*09-..
ab Modell 2013
(FIN: W..222...)
S-Klasse               150-345       295/25R22     K2c K4i K6h K6r R03 T97              A01 A12 A16
222, 221                                                                                A18 A57 BnK
e1*2007/46*0960*..;                                                                     Lim NoP V22
e1*2001/116*                                                                            S02
0335*19-..
ab Modell 2013
(FIN: W..222...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51224 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8
Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51224 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8
A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Rad nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
nier, Variant, …).

Cb1     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19,
ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und
HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
gen.




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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
Hersteller                    Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                   Seite 6 von 8
K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5g    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm hinter bis 250mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
mitte vollständig umzulegen.

K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und oh-
ne Allradlenkung (4WS).

LM4    Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

LM5     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216)

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).


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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8
NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51224 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8
V22   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    245/30R22     285/25R22, 295/25R22
Nr. 2    255/30R22     295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
Nr. 3    255/35R22     285/30R22
Nr. 4    255/45R22     285/40R22
Nr. 5    265/30R22     295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
Nr. 6    265/35R22     295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
Nr. 7    275/35R22     305/30R22, 315/30R22
Nr. 8    275/40R22     315/35R22
Nr. 9    285/30R22     335/25R22
Nr. 10   285/35R22     315/30R22
Nr. 11   285/40R22     325/35R22
Nr. 12   285/45R22     325/40R22
Nr. 13   295/30R22     335/25R22

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 4. Mai 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 4. Mai 2022




Wagner                                                                 00389390.DOC




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