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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.51224 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55017718 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 7
               Auftraggeber                   GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                              Hans-Geiger-Str. 15
                                              DE-67661 Kaiserslautern
                                              QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         GT6
               Typ                            GT6-1022
               Radgröße                       10J X 22H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                F3            GT6-1022 F3 / ohne Ring               5/108/63,4        35         850      2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     51224
               Herstellerzeichen              TEC
               Radtyp und Ausführung          GT6-1022 (s.o.)
               Radgröße                       10J X 22H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 51224*08




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund                Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)            (mm)
                S01   Mutter M14x1,5               Kegel 60°           125             -             ZP 059
                S02   Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°           140             34            Serie
                S03   Mutter M14x1,5               Kegel 60°           140             -             ZP 059
                S04   Schraube M14x1,5             Kegel 60°           140             28,2          ZP 018

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Jaguar
                                              Land Rover
                                              Polestar
                                              Volvo
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Jaguar F-Pace              120-280         265/35R22     K1a K1b                         A01 A12 A16
                DC                         120-280         265/40R22     K1a K1b K3s                     A18 A57 S01
                e11*2007/46*3324*..;       120-280         275/35R22     K1c K2c K3s
                e5*2007/46*1047*::

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51224 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55017718 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 7
               Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Land Rover Range-Rover       132-294      265/35R22      K1a K1b K2b T02               A01 A12 A16
               Velar                        132-294      265/40R22      K1a K1b K2b K3s               A18 A56 NoP
               LY                           132-294      275/35R22      K1a K1b K2b                   S03
               e11*2007/46*3954*..;
               e5*2007/46*1057*..
               Land Rover Range-Rover       221          265/35R22      K1a K1b K2b T02               A01 A12 A16
               Velar                        221          265/40R22      K1a K1b K2b K3s               A18 A56 S03
               LY                           221          275/35R22      K1a K1b K2b
               e5*2007/46*1057*..
               - Plug-in Hybrid
               Polestar 4                   75, 150      255/40R22      K1a K2c K3a K5k               A01 A12 A16
               4                            75, 150      265/35R22      K1c K2c K3a K3i K5b K5k T02   A18 A57 B92
               e9*2018/858*11568*..         75, 150      265/40R22      K1c K2c K3a K3i K5b K5k       Lim S04
               - Elektro                    75, 150      275/35R22      K1c K2c K3a K3i K4i K4p K5b
                                                                        K5i K5l K6i K7b
               Volvo XC60                   110-240      255/35R22      K1c K2c                       A01 A12 A16
               U                            110-240      265/30R22      K1c K2c T93 T97               A18 A57 KOV
               e4*2007/46*1220*..           110-240      265/35R22      K1c K2c                       NoP S04
§22 51224*08




               - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
               Volvo XC60                   110-240      255/35R22      K1c K2c                       A01 A12 A16
               U                            110-240      265/30R22      K1c K2c T93 T97               A18 A57 KMV
               e4*2007/46*1220*..           110-240      265/35R22      K1c K2c                       NoP X5V S04
               - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
               (ww. Serie 8,5x21-ET49,5)
               Volvo XC60                   110-240      255/35R22      K1a K1b K2a K2b               A01 A12 A16
               U                            110-240      265/30R22      K1c K2c T93 T97               A18 A57 KMV
               e4*2007/46*1220*..           110-240      265/35R22      K1c K2c                       NoP X6V S04
               - mit Radhaus-
                  Verbreiterungssatz
                  für 9 Zoll Breite Serie
               Volvo XC60 T6/T8             186-235      255/35R22      K1c K2c                       A01 A12 A16
               U                            186-235      265/30R22      K1c K2c T97                   A18 A56 KOV
               e4*2007/46*1220*..           186-235      265/35R22      K1c K2c                       P40 S04
               - Twin Engine Hybrid
               - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
               Volvo XC60 T6/T8             186-235      255/35R22      K1c K2c                       A01 A12 A16
               U                            186-235      265/30R22      K1c K2c T97                   A18 A56 KMV
               e4*2007/46*1220*..           186-235      265/35R22      K1c K2c                       P40 X5V S04
               - Twin Engine Hybrid
               - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
               (ww. Serie 8,5x21-ET49,5)




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51224 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55017718 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Volvo XC60 T6/T8             186-235      255/35R22      K1a K1b K2a K2b                 A01 A12 A16
               U                            186-235      265/30R22      K1c K2c T97                     A18 A56 KMV
               e4*2007/46*1220*..           186-235      265/35R22      K1c K2c                         P40 X6V S04
               - Twin Engine Hybrid
               - mit Radhaus-
                  Verbreiterungssatz
                  für 9 Zoll Breite Serie
               Volvo XC90                   140-240      265/35R22                                      A07 A12 A16
               L                            140-240      275/35R22                                      A18 A57 NBF
               e4*2007/46*0929*..                                                                       NoP XCg S02
               Volvo XC90                   140-240      265/35R22      K1c K2c LV3                     A01 A07 A12
               L                            140-240      275/35R22      K1c K2c LV3                     A16 A18 A57
               e4*2007/46*0929*..                                                                       NBF NoP S02
               Volvo XC90 T8                223-235      265/35R22      T02                             A07 A12 A16
               L                            223-235      275/35R22      T04                             A18 A56 XCg
               e4*2007/46*0929*..                                                                       S02
               - Twin Engine Hybrid
               Volvo XC90 T8                223-235      265/35R22      K1c K2c LV3 T02                 A01 A07 A12
§22 51224*08




               L                            223-235      275/35R22      K1c K2c LV3 T04                 A16 A18 A56
               e4*2007/46*0929*..                                                                       S02
               - Twin Engine Hybrid

               Allgemeine Hinweise
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
               210 km/h                 100% 100% 100%
               220 km/h                 97%    100% 100%
               230 km/h                 94%    100% 100%
               240 km/h                 91%    100% 100%
               250 km/h                 -      95%      100%
               260 km/h                 -      90%      100%
               270 km/h                 -      85%      100%
               280 km/h                 -      -        95%
               290 km/h                 -      -        90%
               300 km/h                 -      -        85%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51224 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55017718 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 4 von 7
               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise
§22 51224*08




               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
               Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
               Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               B92     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Rad nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.




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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55017718 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 7
               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
§22 51224*08




               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
               nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K4p     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Tür
               auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5i     An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K5k    An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.




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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55017718 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 7
               K5l    An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K7b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LV3       Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch
               Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
               / Reifenkombination herzustellen.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.
§22 51224*08




               NoP   Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               P40     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Bremsscheibendurchmesser 400 mm an Achse1.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55017718 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                             Seite 7 von 7
               X5V       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 8,5x21-ET49,5 (u.a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X6V       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 9x20-ET38,5 ww. 8,5x21-ET38,5
               ww. 9x21-ET38,5 oder 9x22-ET43 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               XCg      Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet wurden
               (großer Wendekreis).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 13. Februar 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
§22 51224*08




               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 13. Februar 2025




               Wagner                                                                                  00441647.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim