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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51224 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
Hersteller                        GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                           Seite 1 von 7

Auftraggeber                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                  Hans-Geiger-Str. 15
                                  DE-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0032303

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            GT6
Typ                               GT6-1022
Radgröße                          10J X 22H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
F3           GT6-1022 F3 / ohne Ring                5/108/63,4          35          850    2300


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        51224
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             GT6-1022 (s.o.)
Radgröße                          10J X 22H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                    32
S03       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°      140                    33,5

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm)
S02       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      140                    -
S04       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      125                    -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Jaguar
                                  Land Rover
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51224 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
Hersteller                            GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung          kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Jaguar F-Pace               120-280        265/35R22   K1a K1b                             A01 A12 A16
DC                          120-280        265/40R22   K1a K1b K3s                         A18 A57 S04
e11*2007/46*3324*..;        120-280        275/35R22   K1c K2c K3s
e5*2007/46*1047*::
Land Rover                  132-294        265/35R22   K1a K1b K2b T02                     A01 A12 A16
Range-Rover Velar           132-294        265/40R22   K1a K1b K2b K3s                     A18 A56 NoP
LY                          132-294        275/35R22   K1a K1b K2b                         S02
e11*2007/46*3954*..;
e5*2007/46*1057*..
Land Rover                  221            265/35R22   K1a K1b K2b T02                     A01 A12 A16
Range-Rover Velar           221            265/40R22   K1a K1b K2b K3s                     A18 A56 S02
LY                          221            275/35R22   K1a K1b K2b
e5*2007/46*1057*..
- Plug-in Hybrid
Volvo XC60                  110-240        255/35R22   K1c K2c                             A01 A12 A16
U                           110-240        265/30R22   K1c K2c T93 T97                     A18 A57 KOV
e4*2007/46*1220*..          110-240        265/35R22   K1c K2c                             NoP S01
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Volvo XC60                  110-240        255/35R22   K1c K2c                             A01 A12 A16
U                           110-240        265/30R22   K1c K2c T93 T97                     A18 A57 KMV
e4*2007/46*1220*..          110-240        265/35R22   K1c K2c                             NoP X5V S01
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
  (ww.
  Serie 8,5x21-ET49,5)
Volvo XC60                  110-240        255/35R22   K1a K1b K2a K2b                     A01 A12 A16
U                           110-240        265/30R22   K1c K2c T93 T97                     A18 A57 KMV
e4*2007/46*1220*..          110-240        265/35R22   K1c K2c                             NoP X6V S01
- mit Radhaus-
  Verbreiterungssatz
  für 9 Zoll Breite Serie
Volvo XC60 T6/T8            186-235        255/35R22   K1c K2c                             A01 A12 A16
U                           186-235        265/30R22   K1c K2c T97                         A18 A56 KOV
e4*2007/46*1220*..          186-235        265/35R22   K1c K2c                             P40 S01
- Twin Engine Hybrid
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Volvo XC60 T6/T8            186-235        255/35R22   K1c K2c                             A01 A12 A16
U                           186-235        265/30R22   K1c K2c T97                         A18 A56 KMV
e4*2007/46*1220*..          186-235        265/35R22   K1c K2c                             P40 X5V S01
- Twin Engine Hybrid
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
  (ww.
  Serie 8,5x21-ET49,5)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51224 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
Hersteller                            GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung          kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC60 T6/T8            186-235        255/35R22   K1a K1b K2a K2b                     A01 A12 A16
U                           186-235        265/30R22   K1c K2c T97                         A18 A56 KMV
e4*2007/46*1220*..          186-235        265/35R22   K1c K2c                             P40 X6V S01
- Twin Engine Hybrid
- mit Radhaus-
  Verbreiterungssatz
  für 9 Zoll Breite Serie
Volvo XC90                  140-240        265/35R22                                       A07 A12 A16
L                           140-240        275/35R22                                       A18 A57 NBF
e4*2007/46*0929*..                                                                         NoP XCg S03
Volvo XC90                  140-240        265/35R22   K1c K2c LV3                         A01 A07 A12
L                           140-240        275/35R22   K1c K2c LV3                         A16 A18 A57
e4*2007/46*0929*..                                                                         NBF NoP S03
Volvo XC90 T8               223-235        265/35R22   T02                                 A07 A12 A16
L                           223-235        275/35R22   T04                                 A18 A56 XCg
e4*2007/46*0929*..                                                                         S03
- Twin Engine Hybrid
Volvo XC90 T8               223-235        265/35R22   K1c K2c LV3 T02                     A01 A07 A12
L                           223-235        275/35R22   K1c K2c LV3 T04                     A16 A18 A56
e4*2007/46*0929*..                                                                         S03
- Twin Engine Hybrid


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-             Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit             Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                            V      W        Y
210 km/h                    100% 100% 100%
220 km/h                    97%    100% 100%
230 km/h                    94%    100% 100%
240 km/h                    91%    100% 100%
250 km/h                    -      95%      100%
260 km/h                    -      90%      100%
270 km/h                    -      85%      100%
280 km/h                    -      -        95%
290 km/h                    -      -        90%
300 km/h                    -      -        85%

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51224 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7


Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51224 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LV3    Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch
Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

P40     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
gen mit Bremsscheibendurchmesser 400 mm an Achse1.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51224 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

X5V     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 8,5x21-ET49,5 (u.a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X6V     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 9x20-ET38,5 ww. 8,5x21-
ET38,5 ww. 9x21-ET38,5 oder 9x22-ET43 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

XCg     Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet wur-
den (großer Wendekreis).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. Mai 2023 in Lambsheim statt.




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Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. Mai 2023




Bohlander                                                                     00409231.DOC




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