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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51224 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 8

               Auftraggeber                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                               Hans-Geiger-Str. 15
                                               DE-67661 Kaiserslautern
                                               QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          GT6
               Typ                             GT6-1022
               Radgröße                        10J X 22H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
               W3           GT6-1022 W3 / Ø72,5 / Ø66,6          5/112/66,6          50         975    2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      51224
               Herstellerzeichen               TEC
               Radtyp und Ausführung           GT6-1022 (s.o.)
               Radgröße                        10J X 22H2
§22 51224*07




               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M15x1,25        Kegel 60°   150                       30                 PC17Q30-
                                                                                                       MW (2-
                                                                                                       teilig)
               S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   150                       28                 -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51224 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               GLE-Klasse            150-335        265/35R22   T02                                A12 A16 A18
               166                   150-335        275/35R22   A01 K2b T04                        A56 MHy
               e1*2007/46*           150-335        285/30R22   A01 K1b K2b T01                    NBF
               0598*16-...           150-335        295/30R22   A01 K1a K1b K2c T03                X93 S02
               (FIN: WDC1660...)
               GLE-Klasse            180-270        255/35R22   K1a K2b T99                        A01 A12 A16
               H1GLE                 180-270        265/35R22   K1a K2b T02                        A18 A56 KFS
               e1*2007/46*1885*..    180-270        275/35R22   K1c K2c T04                        NoP R78 V22
               - ohne AMG-Line       180-270        285/30R22   K1c K2c T01                        S01
               - ohne Coupé          180-270        295/30R22   K1c K2c K5v T03 T99
               GL-Klasse             155-285        285/35R22   T06 194                            A12 A16 A18
               164 G                 155-285        295/35R22   A01 K1a K1b T08 193                S02
               e1*2001/116*0340*..   155-285        305/35R22   A01 K1c K25 K2b K30 K75 T10 191
               GL-Klasse             190,245        265/40R22   T06 191                            A12 A16 A18
               166                   190-320        275/40R22   T07 190                            A56 KOV S02
               e1*2007/46*           190-320        285/35R22   A01 K2b T06 194
               0598*05-17            190-320        295/35R22   A01 K2b 193
               (FIN: WDC1668...)     190-320        305/35R22   A01 K1a K1b K2b 191
§22 51224*07




               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               GL-Klasse             190-320        275/40R22   190                                A12 A16 A18
               166                   190-320        285/35R22   194                                A56 KMV S02
               e1*2007/46*           190-320        295/35R22   193
               0598*05-17            190-320        305/35R22   191
               (FIN: WDC1668...)
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               GLS-Klasse            190-335        275/40R22   R37 190                            A12 A16 A18
               166                   190-335        285/35R22   194                                A56 KMV X93
               e1*2007/46*           190-335        285/40R22   188                                S02
               0598*18-..            190-335        295/35R22   193
               (FIN: WDC1668...)     190-335        305/35R22   191
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               GLS-Klasse            190,245        265/40R22   T06 191                            A12 A16 A18
               166                   190-335        275/40R22   190                                A56 KOV X93
               e1*2007/46*           190-335        285/35R22   A01 K2b T06 194                    S02
               0598*18-..            190-335        285/40R22   A01 K2b 188
               (FIN: WDC1668...)     190-335        295/35R22   A01 K2b 193
               - ohne Radhaus-       190-335        305/35R22   A01 K1a K1b K2b 191
                 Verbreiterungen
               M-Klasse              140-285        265/35R22   T02                                A12 A16 A18
               164                   140-285        285/30R22   A01 K1c K2b T01                    F38 V22 S02
               e1*2001/116*0315*..   140-285        295/30R22   A01 K1c K2a K2b T03
               - mit Luftfederung
               M-Klasse              140-285        265/35R22   K1a K1b T02                        A01 A12 A16
               164                   140-285        285/30R22   K1c K2b T01                        A18 F39 V22
               e1*2001/116*0315*..   140-285        295/30R22   K1c K2a K2b T03                    S02
               - ohne Luftfederung




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51224 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
               Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               M-Klasse               150-320        265/35R22    K2b T02                               A01 A12 A16
               166                    150-320        275/35R22    K2b T04                               A18 A56 NBF
               e1*2007/46*            150-320        285/30R22    K1a K1b K2b T01                       S02
               0598*00-15             150-320        295/30R22    K1a K1b K2c K4h T03
               R 63 AMG               375            265/35R22    K1c K2c T02                           A01 A12 A16
               251, 251AMG            375            285/30R22    K1c K2c K75 T01                       A18 V22 S02
               e1*2001/116*0341*..,   375            295/30R22    K1c K2c K41 K42 K75 T03
               e1*2001/116*0404*..
               R-Klasse               140-285        265/35R22    K1c K2c T02                           A01 A12 A16
               251                    140-285        285/30R22    K1c K2c K75 T01                       A18 V22 S02
               e1*2001/116*0341*..    140-285        295/30R22    K1c K2c K41 K42 K75 T03


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§22 51224*07




               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 8
               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               188      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1880 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               190      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               191      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1910 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               193      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
§22 51224*07




               einer zul. Achslast von 1930 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               194      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1940 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

               F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.



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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 8
               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
               Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
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               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
               Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K75     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8
               KFS    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R78    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
               Serienbereifung 255/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).
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               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51224 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8
               T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§22 51224*07




                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    245/30R22      285/25R22, 295/25R22
               Nr. 2    255/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
               Nr. 3    255/35R22      285/30R22, 295/30R22
               Nr. 4    255/45R22      285/40R22
               Nr. 5    265/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
               Nr. 6    265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
               Nr. 7    265/40R22      295/35R22, 305/35R22
               Nr. 8    275/35R22      305/30R22, 315/30R22
               Nr. 9    275/40R22      315/35R22
               Nr. 10   285/30R22      335/25R22
               Nr. 11   285/35R22      315/30R22
               Nr. 12   285/40R22      325/35R22
               Nr. 13   285/45R22      325/40R22
               Nr. 14   295/30R22      335/25R22

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               X93    Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
               an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 28. März 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51224 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55017718 (5. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ GT6-1022
               Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                    Seite 8 von 8

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2016.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 28. März 2024
§22 51224*07




               Wagner                                                              00425343.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim