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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50445 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55025116 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ GT6-8520
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                           Seite 1 von 10

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            GT6
Typ                               GT6-8520
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
W4           GT6-8520 W4 / Ø72,5 / Ø66,1            5/114,3/66,1        40          700    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50445
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             GT6-8520 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                    26
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                    28
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                    -
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                    28
S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                    26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50445 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55025116 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ GT6-8520
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster (I) 2WD    63-92         225/35R20   K1a K1b                              A01 A12 A18
SD/SR                   63-92         235/35R20   K1a K1b K2b                          A58 A99 KOV
e2*2001/116*0314*..;    63-92         245/35R20   K1c K2a K2b K3s                      S01
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (I) 4WD    66-92         225/35R20   K1a K1b                              A01 A12 A18
SD/SR                   66-92         235/35R20   K1a K1b K2b                          A56 A99 KOV
e2*2001/116*0314*..;    66-92         245/35R20   K1c K2a K2b K3s                      S01
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (II) 2WD   66-110        225/35R20   K1a K1b K2c                          A01 A12 A18
SR (SR*H..)             66-110        235/35R20   K1c K2c                              A58 A99 F23
e2*2001/116*            66-110        235/40R20   K1c K2c K3s                          KOV S05
0323*43-..;             66-110        245/35R20   K1c K2c K3s
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Dacia Duster (II) 4WD   80-92         225/35R20   K1a K1b K2c                          A01 A12 A18
SR (SR*H..)             80-92         235/35R20   K1c K2c                              A56 A99 F24
e2*2001/116*            80-92         235/40R20   K1c K2c K3s                          KOV S05
0323*43-..;             80-92         245/35R20   K1c K2c K3s
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Nissan Juke 2WD         69-147        225/35R20                                        A12 A18 A58
F15                     69-147        235/35R20   A01 K8c                              A99 S03
e11*2007/46*0132*..;
e3*2007/46*0162*..
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke 4WD         140, 147      225/35R20   K2b                                  A01 A12 A18
F15                     140, 147      235/35R20   K2b                                  A56 A99 S03
e11*2007/46*0132*..     140, 147      245/30R20   K1c K2b
- incl. Facelift 2014   140, 147      255/30R20   K1c K2c
Nissan Juke Nismo       157, 160      225/35R20                                        A12 A18 A57
RS                      157, 160      235/35R20   A01 K8c                              A99 S03
F15
e11*2007/46*0132*..
Nissan Murano           172           255/45R20   K1a K1b K2b                          A01 A12 A18
Z50                     172           265/45R20   K1c K2b 133                          A99 S03
e1*2001/116*0298*..
Nissan Murano           140, 188      235/55R20   K2b 130                              A01 A12 A18
Z51                     140, 188      245/50R20   K1a K2b 132                          A99 S03
e1*2001/116*0478*..     140, 188      255/45R20   K2b 134
                        140, 188      255/50R20   K1c K2a K2b 130
                        140, 188      265/45R20   K1a K2b 133
                        140, 188      275/45R20   K1a K1b K2b 132
Nissan Qashqai, /+2     76-110        245/35R20   K2b T91 T95                          A01 A12 A18
J10                                                                                    A57 A99 S03
e11*2001/116*0295*.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50445 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55025116 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ GT6-8520
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan X-Trail         84-121         245/35R20   K1b K2c LK6                          A01 A12 A18
T30                                                                                    A99 S03
e1*98/14*0166*..
Nissan X-Trail         104-127        245/35R20   K2b K42                              A01 A12 A18
T31                    104-127        245/40R20   G01 K2b K42 R64                      A99 S03
e1*2001/116*0432*..    104-127        255/35R20   K25 K2b K42
- incl. MJ 2011        110, 127       245/40R20   K2b K42 R34
Nissan X-Trail         96-130         235/45R20                                        A12 A18 A57
T32                    96-130         245/40R20                                        A99 S03
e13*2007/46*1456*..    96-130         245/45R20
                       96-130         255/40R20
                       96-130         255/45R20
Renault Espace (V)     96-165         235/45R20                                        A12 A18 A58
RFC                    96-165         245/45R20   136                                  A99 L06 S02
e2*2007/46*0470*..     96-165         255/45R20   134
                       96-165         265/45R20   A01 K8f 133
Renault Fluence        63-103         235/30R20   K2b K6g K8k                          A01 A12 A18
Z                      63-103         245/30R20   K1a K2a K2b K6g K8k                  A99 Sth S01
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Limousine
Renault Koleos         96, 130        235/45R20                                        A12 A18 A57
RZG                    96, 130        245/45R20                                        A99 S03
e11*2007/46*
3255*00-04;
e6*2007/46*0269*..
Renault Laguna         81-131         255/30R20   K1c K2b K56 L05 T88 T92              A01 A12 A18
T                      81-173         245/30R20   K1c K2b L06 T90                      A99 Car Flh
e2*2001/116*0363*..;                                                                   S04
e2*2007/46*0012*..
Renault Laguna         125-175        245/30R20   K1c NoD T90                          A01 A12 A18
T                      81-110         245/30R20   K1c T90 Y16                          A99 Cpe L06
e2*2001/116*           81-175         255/30R20   K1c K2b T88 T92                      S04
0363*07-..
- Coupé
Renault Latitude       81,103         235/30R20   K4h T88                              A01 A12 A18
T                      81-127         225/35R20   K4h T90                              A99 Lim S04
e2*2001/116*0363*..    81-127         235/35R20   G81 K4h T88 T92
                       81-127         245/30R20   K1a K4g K6g T90
                       81-127         255/30R20   K1c K2b K4g K5d K6h T88 T92




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50445 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55025116 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ GT6-8520
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane (III)    78-132        235/30R20   G01 K1a K1b K2b K4i K6g K8f T88      A01 A12 A18
Z                                                                                      A99 Cpe Flh
e2*2001/116*0373*..;                                                                   S01
- Cabriolet
Renault Megane (III)    63-162        235/30R20   G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88          A01 A12 A18
Z                                                                                      A99 Car S01
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Grandtour
Renault Megane (III)    63-162        235/30R20   G01 K1a K1b K2b K6h K8f T88          A01 A12 A18
Z                                                                                      A99 Cpe Flh
e2*2001/116*0373*..;                                                                   S01
e2*2007/46*0010*..
- Fließheck
- Coupé
Renault Megane (IV)     66-121        235/30R20   G01 K1c K2c K8m T88                  A01 A12 A18
RFB                                                                                    A58 A99 Car
e2*2007/46*0546*..                                                                     Flh L05 S01
Renault Megane R.S.     205           235/30R20   K8m T88                              A01 A12 A18
(IV)                    205, 221      245/30R20   K1c K2c K5x K8s T90                  A58 A99 Flh
RFB                                                                                    L04 S01
e2*2007/46*0546*..
Renault Scenic (III)    63-118        255/30R20   K1a K1b K2b K4a K8f T92              A01 A12 A18
JZ                                                                                     A58 A60 A99
e2*2001/116*0379*..,                                                                   S01
e2*2007/46*0011*..
- Scenic / Gr. Scenic
Renault Talisman        81-165        225/35R20   R37                                  A12 A18 A58
RFD                     81-165        235/35R20   R37                                  A99 Car L05
e11*2007/46*            81-165        245/35R20   A01 K2b K8g                          Lim S01
2969*00-07;             81-165        255/30R20   A01 K2b K8g
e2*2007/46*0653*..      81-165        255/35R20   A01 K2b K8g
Renault Talisman        81-165        245/35R20   K2b K8k                              A01 A12 A18
4Control                81-165        255/30R20   K2b K8k                              A58 A99 Car
RFD                     81-165        255/35R20   K2b K8k                              L04 Lim S01
e11*2007/46*
2969*00-07;
e2*2007/46*0653*..
- mit Allradlenkung

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50445 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55025116 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ GT6-8520
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                   Seite 5 von 10
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

132      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1320 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

133      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1330 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

136      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50445 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55025116 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ GT6-8520
Hersteller                    Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                   Seite 6 von 10
A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50445 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55025116 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ GT6-8520
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 7 von 10
K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4a     An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenver-
kleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Rad-
hausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50445 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55025116 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ GT6-8520
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                  Seite 8 von 10
K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.



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Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55025116 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ GT6-8520
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 9 von 10
NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R34      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
fenheck.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.

T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
sichtigen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50445 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55025116 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ GT6-8520
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                   Seite 10 von 10
Y16     Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikge-
triebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 1. April 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 1. April 2019




Wagner                                                                               00315974.DOC




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