Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. : RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GT7-10521
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: W3
Radgröße: 10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø 72,6/ Ø66,6
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
F2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
F8 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
FY Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
4H Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 150 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
4L, 4L1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 180 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. : RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
F2 e1*2007/46*1840*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250 Audi A7 Sportback 255/35R21 A02) bis A10)
A01)K04)M00) E21)
265/30R21
A01)K04)M00)
275/30R21
A01)K03)K04)M00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F8 e1*2007/46*1751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 250 Audi A8, A8 L 255/35R21 A02) bis A10)
A01) K03)K04) M00)
265/35R21
A01) K01)K04)
275/30R21
A01) K01)K04) M00)
275/35R21
A01) GFN)K01) K04)
285/30R21
A01) K01)K02)
295/30R21
A01) K01)K02)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. : RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5 265/35R21 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs-Flaps A01) K01)K02) E44)
vorne u. hinten)
265/40R21
A01) K01)K02)
275/35R21
A01) K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
260 Audi SQ5 265/35R21 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs-Flaps A01) K01)K02)
vorne u. hinten)
265/40R21
A01) K01)K02)
275/35R21
A01) K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5 265/35R21 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs-Flaps A01) K01)K02) E44)
vorne u. hinten)
265/40R21
A01) K01)K02)
275/35R21
A01) K01)K02)
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Nr. : RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
260 Audi SQ5 265/35R21 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs-Flaps A01) K01)K02)
vorne u. hinten)
265/40R21
A01) K01)K02)
275/35R21
A01) K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 245 Audi Q7 265/40R21 A02) bis A10)
N275) B59)ER1)E78a)
275/40R21
N285)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 180 Audi A6 265/30R21 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A01)K01)K02)M00) E21)
Frontantrieb)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250 Audi A6 265/30R21 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A01)K01)K02)M00) E21)
Allradantrieb)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. : RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
4H e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368 Audi A8, A8L 255/35R21 A02) bis A10)
A01)K04)K71)K72)M00) E44)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
382 Audi S8 255/35R21 A02) bis A10)
A01)K04)K71)K72)M00)N265)
265/30R21
A01)K03)K04)K71)M00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. : RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. : 2
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
-EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
GFN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19,
265/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
RA-000991-A0-327-02~AU-5-112-66_5-ET30.docx
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Nr. : RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte,
eng an das Blechradhaus anzulegen.
K72) An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000991-A0-327-02~AU-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. : RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. : 2
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ GT7-10521 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 24.01.2019
RA-000991-A0-327-02~AU-5-112-66_5-ET30.docx