Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364 Nr. : RA-000991-A0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: GT7-10521 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: W3 Radgröße: 10½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø 72,6/ Ø66,6 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment F2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28 mm F8 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28 mm FY Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 4H Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 150 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 4L, 4L1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 180 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000991-A0-327-02~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364 Nr. : RA-000991-A0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. F2 e1*2007/46*1840*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 250 Audi A7 Sportback 255/35R21 A02) bis A10) A01)K04)M00) E21) 265/30R21 A01)K04)M00) 275/30R21 A01)K03)K04)M00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F8 e1*2007/46*1751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 250 Audi A8, A8 L 255/35R21 A02) bis A10) A01) K03)K04) M00) 265/35R21 A01) K01)K04) 275/30R21 A01) K01)K04) M00) 275/35R21 A01) GFN)K01) K04) 285/30R21 A01) K01)K02) 295/30R21 A01) K01)K02) RA-000991-A0-327-02~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364 Nr. : RA-000991-A0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi Q5 265/35R21 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs-Flaps A01) K01)K02) E44) vorne u. hinten) 265/40R21 A01) K01)K02) 275/35R21 A01) K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi SQ5 265/35R21 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs-Flaps A01) K01)K02) vorne u. hinten) 265/40R21 A01) K01)K02) 275/35R21 A01) K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. FY e1*2007/46*1685*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi Q5 265/35R21 A02) bis A10) (mit Verbreiterungs-Flaps A01) K01)K02) E44) vorne u. hinten) 265/40R21 A01) K01)K02) 275/35R21 A01) K01)K02) RA-000991-A0-327-02~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364 Nr. : RA-000991-A0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1*2007/46*1550*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi SQ5 265/35R21 A02) bis A10) (mit Verbreiterungs-Flaps A01) K01)K02) vorne u. hinten) 265/40R21 A01) K01)K02) 275/35R21 A01) K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1*2001/116*0350*.. 4L e1*2001/116*0367*.. 4L1 e13*2007/46*1081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 245 Audi Q7 265/40R21 A02) bis A10) N275) B59)ER1)E78a) 275/40R21 N285) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 180 Audi A6 265/30R21 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, A01)K01)K02)M00) E21) Frontantrieb) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1*2007/46*1801*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 250 Audi A6 265/30R21 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, A01)K01)K02)M00) E21) Allradantrieb) RA-000991-A0-327-02~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364 Nr. : RA-000991-A0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. 4H e1*2007/46*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 368 Audi A8, A8L 255/35R21 A02) bis A10) A01)K04)K71)K72)M00) E44) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1*2007/46*0284*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 382 Audi S8 255/35R21 A02) bis A10) A01)K04)K71)K72)M00)N265) 265/30R21 A01)K03)K04)K71)M00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000991-A0-327-02~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364 Nr. : RA-000991-A0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik) E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)": -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6 ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GFN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 265/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000991-A0-327-02~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364 Nr. : RA-000991-A0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. K72) An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000991-A0-327-02~AU-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364 Nr. : RA-000991-A0-327 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ GT7-10521 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH. Geschäftsstelle Essen, 24.01.2019 RA-000991-A0-327-02~AU-5-112-66_5-ET30.docx