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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. :                      RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. :               31a
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Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                GT7-10521
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                     Hinterachse *
Radausführung:                                             W3
Radgröße:                                             10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        Ø 72,6/ Ø66,6
geprüfte Radlast:                                        900 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2300 mm
 * Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*0) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
G3X, G4X, G6GT                   Serien- Radschraube, Kegel 60°,             -      140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm




RA-000991-A0-327-31a~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. :                      RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. :               31a
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Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                           e1*2007/46*1791*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x21,ET30          10.5x21,ET30
120 bis 265     BMW 6er GT              245/30R21            295/25R21                      A01) bis A10)
                                                             K02)T96)                       V00)

                                              245/35R21              275/30R21              A01) bis A10)
                                                                     A94a)K04)M00)          V00)

                                              245/35R21              285/30R21              A01) bis A10)
                                                                     K04)                   V00)

                                              255/30R21              295/25R21              A01) bis A10)
                                                                     K02)T96)               V00)

                                              255/30R21              305/25R21              A01) bis A10)
                                                                     K02)                   V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x21,ET30          10.5x21,ET30
100 bis 195     BMW X3                  255/35R21            255/35R21                      A01) bis A10)
                                                             K04)M00)

Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000991-A0-327-31a~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. :                      RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. :               31a
Seite :                    3/5                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x21,ET30          10.5x21,ET30
120 bis 195     BMW X4                  255/35R21            255/35R21                      A02) bis A10)
                                                             A94a)M00)

                                              265/35R21              265/35R21              A01) bis A10)
                                                                     K04)

                                              275/35R21              275/35R21              A01) bis A10)
                                                                     K04)

                                              245/35R21              285/30R21              A01) bis A10)
                                                                     A94a)K04)              V00)

                                              245/40R21              275/35R21              A01) bis A10)
                                                                     K04)                   V00)

                                              255/35R21              295/30R21              A01) bis A10)
                                                                     K04)                   V00)

                                              265/35R21              305/30R21              A01) bis A10)
                                                                     K02)                   V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x21,ET30          10.5x21,ET30
240 bis 260     BMW X4 M40d, X4 M40i 275/35R21               275/35R21                      A01) bis A10)
                                                             K04)

                                              245/40R21              275/35R21              A01) bis A10)
                                                                     K04)                   V00)

                                              255/35R21              295/30R21              A01) bis A10)
                                                                     K04)                   V00)

                                              265/35R21              305/30R21              A01) bis A10)
                                                                     K02)                   V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000991-A0-327-31a~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. :                      RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. :               31a
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Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. :                      RA-000991-A0-327
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Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521


A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 31a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GT7-10521 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.01.2019




RA-000991-A0-327-31a~BM-5-112-66_5-ET30.docx