Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. : AB3c
Seite : 1/8
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GT7-10521
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: TEC-Speedwheels
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: W3
Radausführungskennz.: GT7-10521 W3
Radgröße: 10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø 72,6/ Ø66,6
geprüfte Radlast: *) 900 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*01) an
der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*01) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 150 Nm
Schaftlänge 28,2 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. : AB3c
Seite : 2/8
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET30
143 bis 270 Mercedes CLS 245/30R21 295/25R21 A01) bis A10)
K02) K14) A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
204X AMG e1*2007/46*1884*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET30
350 bis 375 Mercedes GLC 63 AMG, 265/35R21 265/35R21 A02) bis A10)
GLC 63S AMG, GLC A94) N275) BF1)
63 AMG Coupe, GLC 265/40R21 265/40R21 A02) bis A10)
63S AMG Coupe N275) BF1)
(X253, C253) 275/35R21 275/35R21 A02) bis A10)
A94a) N285) BF1)
245/40R21 275/35R21 A02) bis A10)
A94a) N285) BF1) V00)
245/40R21 315/30R21 A02) bis A10)
BF1) V00)
245/45R21 305/35R21 A02) bis A10)
BF1) V00)
255/40R21 285/35R21 A02) bis A10)
N295) BF1) V00)
265/35R21 305/30R21 A02) bis A10)
BF1) V00)
265/40R21 295/35R21 A02) bis A10)
BF1)
275/35R21 315/30R21 A02) bis A10)
BF1) V00)
275/40R21 305/35R21 A02) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. : AB3c
Seite : 3/8
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET30
145 Mercedes EQC 245/40R21 275/35R21 A01) bis A10)
K02) BF1) V00)
255/40R21 285/35R21 A01) bis A10)
K02) BF1) V00)
265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
K02) BF1) V00)
265/40R21 295/35R21 A01) bis A10)
K02) BF1) V00)
275/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
K02) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET30
410 bis 430 Mercedes GLE AMG 63, 265/35R21 265/35R21 A02) bis A10)
AMG 63S BF1) E108)
265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
K15) K131) BF1) E108)
275/35R21 275/35R21 A02) bis A10)
BF1) E108)
275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)
K15) K26) K108) BF1) E108)
K131)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET30
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
K02) BF1)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. : AB3c
Seite : 4/8
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET30
386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
K02) K15) K26) BF1)
K108)
275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)
K02) K15) K26) BF1)
K104) K108)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET30
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 265/30R21 265/30R21 A01) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) K04) M00) N275) A11) BF1) E98b)
T96)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET30
430 bis 463 Mercedes S63 AMG, 265/30R21 M+S 265/30R21 M+S A01) bis A10)
S65 AMG M00) T96) BF1) E98b)
(Limousine, W222)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. : AB3c
Seite : 5/8
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET30
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 255/35R21 255/35R21 A01) bis A10)
Coupe, Cabrio K125) M00) BF1)
(C217, A217) 265/30R21 265/30R21 A01) bis A10)
K04) K125) M00) BF1)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET30 10½Jx21H2, ET30
430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/35R21 M+S 255/35R21 M+S A01) bis A10)
Coupe, S65 AMG K125) M00) BF1)
Coupe, S63 AMG Cabrio 265/30R21 M+S 265/30R21 M+S A01) bis A10)
(C217, A217) K02) K125) M00) BF1)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, W3 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, W3 (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. : AB3c
Seite : 6/8
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. : AB3c
Seite : 7/8
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der
Blechradhauskante anzupassen.
K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel
ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
• die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen
K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden,
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
zu kürzen
K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. : AB3c
Seite : 8/8
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-10521
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
Nachweises.
Die Anlage AB3c mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GT7-10521 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH
Geschäftsstelle Essen, 16.03.2022