Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364 Nr. : RA-000991-A0-327 Anlage-Nr. : 35a Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: GT7-10521 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Hinterachse * Radausführung: PO Radgröße: 10½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 52 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm * Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*0) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 9PA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm 92A, 92AN, 92AH, 92AHN, 971, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm 9YA Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm 970, 970H, 970HN, 970N Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000991-A0-327-35a~PO-5-130-71_5-ET52.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364 Nr. : RA-000991-A0-327 Anlage-Nr. : 35a Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9PA e13*2001/116*0089*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET51 10.5x21,ET52 176 bis 404 Porsche Cayenne 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10) K04) B23)N275) 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10) K04) B23) Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET51 10.5x21,ET52 155 bis 419 Porsche Cayenne 265/40R21 265/40R21 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serien- ER1) N275) Verbreiterung) 275/35R21 275/35R21 A02) bis A10) ER1) 275/40R21 275/40R21 A02) bis A10) ER1) Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000991-A0-327-35a~PO-5-130-71_5-ET52.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364 Nr. : RA-000991-A0-327 Anlage-Nr. : 35a Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET51 10.5x21,ET52 155 bis 419 Porsche Cayenne 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10) (Ausführungen ohne ER1)K04) N275) Serien-Verbreiterung) 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10) ER1)K04) 275/40R21 275/40R21 A01) bis A10) ER1)K04) Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000991-A0-327-35a~PO-5-130-71_5-ET52.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364 Nr. : RA-000991-A0-327 Anlage-Nr. : 35a Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9YA e13*2007/46*0900*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET51 10.5x21,ET52 250 bis 404 Porsche Cayenne 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10) (mit 5mm ER1)K02)N295) B34a)V00) Radhausverbreiterungen im Bereich Radmitte) 255/40R21 M+S 285/35R21 M+S A01) bis A10) ER1)K02)W295) B34a)V00) 255/45R21 275/40R21 A02) bis A10) ER1)N285) B34a)V00) 255/45R21 M+S 275/40R21 M+S A02) bis A10) ER1)W285) B34a)V00) 255/45R21 315/35R21 A01) bis A10) ER1)K02) B34a)V00) 265/40R21 295/35R21 A01) bis A10) ER1)K02)N305) B34a)V00) 265/40R21 M+S 295/35R21 M+S A01) bis A10) ER1)K02)W305) B34a)V00) 275/40R21 305/35R21 A01) bis A10) ER1)K02)N315) B34a)V00) 275/40R21 M+S 305/35R21 M+S A01) bis A10) ER1)K02) B34a)V00) Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000991-A0-327-35a~PO-5-130-71_5-ET52.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364 Nr. : RA-000991-A0-327 Anlage-Nr. : 35a Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9YA e13*2007/46*0900*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET51 10.5x21,ET52 250 bis 404 Porsche Cayenne 255/40R21 285/35R21 A02) bis A10) (mit 15mm ER1)N295) B34a)V00) Radhausverbreiterungen im Bereich Radmitte) 255/40R21 M+S 285/35R21 M+S A02) bis A10) ER1)W295) B34a)V00) 255/45R21 275/40R21 A02) bis A10) ER1)N285) B34a)V00) 255/45R21 M+S 275/40R21 M+S A02) bis A10) ER1)W285) B34a)V00) 255/45R21 315/35R21 A01) bis A10) ER1)K04) B34a)V00) 265/40R21 295/35R21 A02) bis A10) ER1)N305) B34a)V00) 265/40R21 M+S 295/35R21 M+S A02) bis A10) ER1)W305) B34a)V00) 275/40R21 305/35R21 A02) bis A10) ER1)N315) B34a)V00) 275/40R21 M+S 305/35R21 M+S A02) bis A10) ER1) B34a)V00) Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000991-A0-327-35a~PO-5-130-71_5-ET52.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364 Nr. : RA-000991-A0-327 Anlage-Nr. : 35a Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 970 e13*2007/46*0970*.. 970N e13*2007/46*1143*.. 970HN e13*2007/46*1160*.. 970H e13*2007/46*1161*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET51 10.5x21,ET52 155 bis 405 Porsche Panamera, -4, - 245/35R21 285/30R21 A02) bis A10) 4S,-Diesel, S Hybrid E63)EF1)V00) (Ausf. mit kleinsten Serienrädern in 18Zoll) 255/35R21 295/30R21 A01) bis A10) K04) E63)EF1)V00) 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10) K02) E63)EF1)V00) Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 970 e13*2007/46*0970*.. 970N e13*2007/46*1143*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET51 10.5x21,ET52 294 bis 405 Porsche Panamera 4S,- 255/35R21 295/30R21 A01) bis A10) GTS, -Turbo, Turbo S K04) E63)EF1)V00) (Ausf. mit kleinsten Serienrädern in 19Zoll) 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10) K02) E63)EF1)V00) Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 971 e13*2007/46*0971*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET51 10.5x21,ET52 243 bis 324 Porsche Panamera 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10) K02)N315) V00) 265/35R21 M+S 305/30R21 M+S A01) bis A10) K02) V00) 275/35R21 315/30R21 A01) bis A10) K02) V00) Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000991-A0-327-35a~PO-5-130-71_5-ET52.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364 Nr. : RA-000991-A0-327 Anlage-Nr. : 35a Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. RA-000991-A0-327-35a~PO-5-130-71_5-ET52.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364 Nr. : RA-000991-A0-327 Anlage-Nr. : 35a Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. B23) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage : - Vorderachse: Bremssattel mit bel. Bremsscheibe Ø380x38 mm - Hinterachse : Bremssattel mit bel. Bremsscheibe Ø358 mm B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse 2 Bremsscheiben- Ø 410 mm) E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor Sonderrad-Anbau zu entfernen. EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000991-A0-327-35a~PO-5-130-71_5-ET52.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364 Nr. : RA-000991-A0-327 Anlage-Nr. : 35a Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 35a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ GT7-10521 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH. Geschäftsstelle Essen, 24.01.2019 RA-000991-A0-327-35a~PO-5-130-71_5-ET52.docx