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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. :                      RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. :               35a
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Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                GT7-10521
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                     Hinterachse *
Radausführung:                                             PO
Radgröße:                                             10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                       52 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   130 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 71,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        900 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2300 mm
 * Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*0) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
9PA                          Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                      160 Nm
                             Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                             Schaftlänge 36 mm
92A, 92AN, 92AH, 92AHN, 971, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                     160 Nm
9YA                          Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                             Schaftlänge 34 mm
970, 970H, 970HN, 970N       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                     160 Nm
                             Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                             Schaftlänge 28 mm


RA-000991-A0-327-35a~PO-5-130-71_5-ET52.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. :                      RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. :               35a
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Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9PA                            e13*2001/116*0089*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x21,ET51          10.5x21,ET52
176 bis 404     Porsche Cayenne         265/40R21            265/40R21                      A01) bis A10)
                                                             K04)                           B23)N275)

                                              275/35R21              275/35R21              A01) bis A10)
                                                                     K04)                   B23)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                             e13*2007/46*1085*..
92AN                            e13*2007/46*1106*..
92AH                            e13*2007/46*1107*..
92AHN                           e13*2007/46*1108*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          9.0x21,ET51          10.5x21,ET52
155 bis 419     Porsche Cayenne           265/40R21            265/40R21                    A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serien-                      ER1)                         N275)
                Verbreiterung)
                                          275/35R21            275/35R21                    A02) bis A10)
                                                               ER1)

                                              275/40R21              275/40R21              A02) bis A10)
                                                                     ER1)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. :                      RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. :               35a
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Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                               e13*2007/46*1085*..
92AN                              e13*2007/46*1106*..
92AH                              e13*2007/46*1107*..
92AHN                             e13*2007/46*1108*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           9.0x21,ET51          10.5x21,ET52
155 bis 419     Porsche Cayenne            265/40R21            265/40R21                   A01) bis A10)
                (Ausführungen ohne                              ER1)K04)                    N275)
                Serien-Verbreiterung)      275/35R21            275/35R21                   A01) bis A10)
                                                                ER1)K04)

                                              275/40R21              275/40R21              A01) bis A10)
                                                                     ER1)K04)

Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. :                      RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. :               35a
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Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                              e13*2007/46*0900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          9.0x21,ET51          10.5x21,ET52
250 bis 404     Porsche Cayenne           255/40R21            285/35R21                    A01) bis A10)
                (mit 5mm                                       ER1)K02)N295)                B34a)V00)
                Radhausverbreiterungen im
                Bereich Radmitte)         255/40R21 M+S        285/35R21 M+S                A01) bis A10)
                                                               ER1)K02)W295)                B34a)V00)

                                              255/45R21              275/40R21              A02) bis A10)
                                                                     ER1)N285)              B34a)V00)

                                              255/45R21 M+S          275/40R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                     ER1)W285)              B34a)V00)

                                              255/45R21              315/35R21              A01) bis A10)
                                                                     ER1)K02)               B34a)V00)

                                              265/40R21              295/35R21              A01) bis A10)
                                                                     ER1)K02)N305)          B34a)V00)

                                              265/40R21 M+S          295/35R21 M+S          A01) bis A10)
                                                                     ER1)K02)W305)          B34a)V00)

                                              275/40R21              305/35R21              A01) bis A10)
                                                                     ER1)K02)N315)          B34a)V00)

                                              275/40R21 M+S          305/35R21 M+S          A01) bis A10)
                                                                     ER1)K02)               B34a)V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




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Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                              e13*2007/46*0900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          9.0x21,ET51          10.5x21,ET52
250 bis 404     Porsche Cayenne           255/40R21            285/35R21                    A02) bis A10)
                (mit 15mm                                      ER1)N295)                    B34a)V00)
                Radhausverbreiterungen im
                Bereich Radmitte)         255/40R21 M+S        285/35R21 M+S                A02) bis A10)
                                                               ER1)W295)                    B34a)V00)

                                              255/45R21              275/40R21              A02) bis A10)
                                                                     ER1)N285)              B34a)V00)

                                              255/45R21 M+S          275/40R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                     ER1)W285)              B34a)V00)

                                              255/45R21              315/35R21              A01) bis A10)
                                                                     ER1)K04)               B34a)V00)

                                              265/40R21              295/35R21              A02) bis A10)
                                                                     ER1)N305)              B34a)V00)

                                              265/40R21 M+S          295/35R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                     ER1)W305)              B34a)V00)

                                              275/40R21              305/35R21              A02) bis A10)
                                                                     ER1)N315)              B34a)V00)

                                              275/40R21 M+S          305/35R21 M+S          A02) bis A10)
                                                                     ER1)                   B34a)V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000991-A0-327-35a~PO-5-130-71_5-ET52.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. :                      RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. :               35a
Seite :                    6/9                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
970HN                              e13*2007/46*1160*..
970H                               e13*2007/46*1161*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x21,ET51          10.5x21,ET52
155 bis 405     Porsche Panamera, -4, -     245/35R21            285/30R21                  A02) bis A10)
                4S,-Diesel, S Hybrid                                                        E63)EF1)V00)
                (Ausf. mit kleinsten
                Serienrädern in 18Zoll)     255/35R21            295/30R21                  A01) bis A10)
                                                                 K04)                       E63)EF1)V00)

                                              265/35R21              305/30R21              A01) bis A10)
                                                                     K02)                   E63)EF1)V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x21,ET51          10.5x21,ET52
294 bis 405     Porsche Panamera 4S,-       255/35R21            295/30R21                  A01) bis A10)
                GTS, -Turbo, Turbo S                             K04)                       E63)EF1)V00)
                (Ausf. mit kleinsten
                Serienrädern in 19Zoll)     265/35R21            305/30R21                  A01) bis A10)
                                                                 K02)                       E63)EF1)V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
971                            e13*2007/46*0971*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x21,ET51          10.5x21,ET52
243 bis 324     Porsche Panamera        265/35R21            305/30R21                      A01) bis A10)
                                                             K02)N315)                      V00)

                                              265/35R21 M+S          305/30R21 M+S          A01) bis A10)
                                                                     K02)                   V00)

                                              275/35R21              315/30R21              A01) bis A10)
                                                                     K02)                   V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000991-A0-327-35a~PO-5-130-71_5-ET52.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. :                      RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. :               35a
Seite :                    7/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.




RA-000991-A0-327-35a~PO-5-130-71_5-ET52.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. :                      RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. :               35a
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521


A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B23) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Vorderachse: Bremssattel mit bel. Bremsscheibe Ø380x38 mm
       - Hinterachse : Bremssattel mit bel. Bremsscheibe Ø358 mm

B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm,
        Achse 2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist
     vor Sonderrad-Anbau zu entfernen.

EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
     Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
     Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
     Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000991-A0-327-35a~PO-5-130-71_5-ET52.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. :                      RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. :               35a
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521


N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 35a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GT7-10521 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.01.2019




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