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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. :                 AB5a
Seite :                      1/8
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    GT7-10521
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          TEC-Speedwheels
Montageposition:                                        Hinterachse **)
Radausführung:                                                 PO
Radausführungskennz.:                                    GT7-10521 PO
Radgröße:                                                 10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                           52 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       130 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     71,60 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         900 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*01) an
der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*01) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                            160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. :                 AB5a
Seite :                      2/8
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                         e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET51     10½Jx21H2, ET52
250 bis 404   Porsche Cayenne,       255/40R21         285/35R21                                 A01) bis A10)
              Cayenne E-Hybrid                         K02) N295)                                A11) B34a) BF1) E66) EF0)
              (mit 5mm                                                                           ER1) V00)
              Radhausverbreiterungen 255/40R21 M+S     285/35R21 M+S                             A01) bis A10)
              im Bereich Radmitte)                     K02) W295)                                A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                                 ER1) V00)
                                                255/45R21               275/40R21                A02) bis A10)
                                                                        N285)                    A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                                 ER1) V00)
                                                255/45R21               315/35R21                A01) bis A10)
                                                                        K02)                     A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                                 ER1) V00)
                                                255/45R21 M+S           275/40R21 M+S            A02) bis A10)
                                                                        W285)                    A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                                 ER1) V00)
                                                265/40R21               295/35R21                A01) bis A10)
                                                                        K02) N305)               A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                                 ER1) V00)
                                                265/40R21 M+S           295/35R21 M+S            A01) bis A10)
                                                                        K02) W305)               A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                                 ER1) V00)
                                                275/40R21               305/35R21                A01) bis A10)
                                                                        K02) N315)               A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                                 ER1)
                                                275/40R21 M+S           305/35R21 M+S            A01) bis A10)
                                                                        K02)                     A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                                 ER1)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. :                 AB5a
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Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                         e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET51     10½Jx21H2, ET52
250 bis 404   Porsche Cayenne,       255/40R21         285/35R21                                 A02) bis A10)
              Cayenne E-Hybrid                         N295)                                     A11) B34a) BF1) E66) EF0)
              (mit 15mm                                                                          ER1) V00)
              Radhausverbreiterungen 255/40R21 M+S     285/35R21 M+S                             A02) bis A10)
              im Bereich Radmitte)                     W295)                                     A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                                 ER1) V00)
                                                255/45R21               275/40R21                A02) bis A10)
                                                                        N285)                    A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                                 ER1) V00)
                                                255/45R21               315/35R21                A01) bis A10)
                                                                        K04)                     A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                                 ER1) V00)
                                                255/45R21 M+S           275/40R21 M+S            A02) bis A10)
                                                                        W285)                    A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                                 ER1) V00)
                                                265/40R21               295/35R21                A02) bis A10)
                                                                        N305)                    A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                                 ER1) V00)
                                                265/40R21 M+S           295/35R21 M+S            A02) bis A10)
                                                                        W305)                    A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                                 ER1) V00)
                                                275/40R21               305/35R21                A02) bis A10)
                                                                        N315)                    A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                                 ER1)
                                                275/40R21 M+S           305/35R21 M+S            A02) bis A10)
                                                                                                 A11) B34a) BF1) E66) EF0)
                                                                                                 ER1)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                         e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                    9Jx21H2, ET51      10½Jx21H2, ET52
250 bis 404   Porsche Cayenne       275/40R21          305/35R21                                 A02) bis A10)
              Coupe, Cayenne                           N315)                                     A11) B34a) BF1) EF0) ER1)
              Coupe E-Hybrid        275/40R21 M+S      305/35R21 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                                 A11) B34a) BF1) EF0) ER1)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. :                 AB5a
Seite :                      4/8
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
970                            e13*2007/46*0970*..
970H                           e13*2007/46*1161*..
970HN                          e13*2007/46*1160*..
970N                           e13*2007/46*1143*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                       9Jx21H2, ET51     10½Jx21H2, ET52
155 bis 405   Porsche Panamera, -4, 245/35R21            285/30R21                               A02) bis A10)
              -4S, -Diesel, -S , -S E-                                                           BF2) E63) EF1) V00)
              Hybrid                   255/35R21         295/30R21                               A01) bis A10)
              (Ausf. mit kleinsten                       K04)                                    BF2) E63) EF1) V00)
              Serienrädern in 18Zoll) 265/35R21          305/30R21                               A01) bis A10)
                                                         K02)                                    BF2) E63) EF1) V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
970                            e13*2007/46*0970*..
970N                           e13*2007/46*1143*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                       9Jx21H2, ET51     10½Jx21H2, ET52
294 bis 405   Porsche Panamera S, - 255/35R21            295/30R21                               A01) bis A10)
              4S, -GTS, -Turbo, -                        K04)                                    BF2) E63) EF1) V00)
              Turbo S
              (Ausf. mit kleinsten     265/35R21         305/30R21                               A01) bis A10)
              Serienrädern in 19Zoll)                    K02)                                    BF2) E63) EF1) V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. :                 AB5a
Seite :                      5/8
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
Y1A                          e13*2007/46*0919*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET51     10½Jx21H2, ET52
113 bis 140   Porsche Taycan         245/40R21         285/35R21                                 A02) bis A10)
              (Sport Limousine)                        A94)                                      BF1) V00)
                                     255/35R21         295/30R21                                 A01) bis A10)
                                                       A94) K04)                                 BF1) V00)
                                     255/35R21         305/30R21                                 A01) bis A10)
                                                       A94) K04)                                 BF1) V00)
                                     255/40R21         295/35R21                                 A01) bis A10)
                                                       A94a) K04)                                BF1) V00)
                                     265/35R21         305/30R21                                 A01) bis A10)
                                                       A94) K04)                                 BF1)
                                     265/35R21         315/30R21                                 A01) bis A10)
                                                       A94) K04)                                 BF1) V00)
                                     275/35R21         315/30R21                                 A01) bis A10)
                                                       A94) K04)                                 BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
         durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
         wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
         Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
         zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
         weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
         Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
         Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
         Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
         die Radkontur hinausragen.

A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
         Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. :                 AB5a
Seite :                      6/8
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521



A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
       eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
      • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse 2
         Bremsscheiben- Ø 410 mm)

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E63)   Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
       Sonderrad-Anbau zu entfernen.

E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
       bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. :                 AB5a
Seite :                      7/8
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000991-B0-327
Anlage-Nr. :                 AB5a
Seite :                      8/8
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-10521


W305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage AB5a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GT7-10521 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.03.2022