Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO Nr. : RA-000991-B0-327 Anlage-Nr. : AB5a Seite : 1/8 Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: GT7-10521 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: TEC-Speedwheels Montageposition: Hinterachse **) Radausführung: PO Radausführungskennz.: GT7-10521 PO Radgröße: 10½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 52 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 900 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*01) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: PORSCHE Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO Nr. : RA-000991-B0-327 Anlage-Nr. : AB5a Seite : 2/8 Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9YA e13*2007/46*0900*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET51 10½Jx21H2, ET52 250 bis 404 Porsche Cayenne, 255/40R21 285/35R21 A01) bis A10) Cayenne E-Hybrid K02) N295) A11) B34a) BF1) E66) EF0) (mit 5mm ER1) V00) Radhausverbreiterungen 255/40R21 M+S 285/35R21 M+S A01) bis A10) im Bereich Radmitte) K02) W295) A11) B34a) BF1) E66) EF0) ER1) V00) 255/45R21 275/40R21 A02) bis A10) N285) A11) B34a) BF1) E66) EF0) ER1) V00) 255/45R21 315/35R21 A01) bis A10) K02) A11) B34a) BF1) E66) EF0) ER1) V00) 255/45R21 M+S 275/40R21 M+S A02) bis A10) W285) A11) B34a) BF1) E66) EF0) ER1) V00) 265/40R21 295/35R21 A01) bis A10) K02) N305) A11) B34a) BF1) E66) EF0) ER1) V00) 265/40R21 M+S 295/35R21 M+S A01) bis A10) K02) W305) A11) B34a) BF1) E66) EF0) ER1) V00) 275/40R21 305/35R21 A01) bis A10) K02) N315) A11) B34a) BF1) E66) EF0) ER1) 275/40R21 M+S 305/35R21 M+S A01) bis A10) K02) A11) B34a) BF1) E66) EF0) ER1) Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO Nr. : RA-000991-B0-327 Anlage-Nr. : AB5a Seite : 3/8 Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9YA e13*2007/46*0900*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET51 10½Jx21H2, ET52 250 bis 404 Porsche Cayenne, 255/40R21 285/35R21 A02) bis A10) Cayenne E-Hybrid N295) A11) B34a) BF1) E66) EF0) (mit 15mm ER1) V00) Radhausverbreiterungen 255/40R21 M+S 285/35R21 M+S A02) bis A10) im Bereich Radmitte) W295) A11) B34a) BF1) E66) EF0) ER1) V00) 255/45R21 275/40R21 A02) bis A10) N285) A11) B34a) BF1) E66) EF0) ER1) V00) 255/45R21 315/35R21 A01) bis A10) K04) A11) B34a) BF1) E66) EF0) ER1) V00) 255/45R21 M+S 275/40R21 M+S A02) bis A10) W285) A11) B34a) BF1) E66) EF0) ER1) V00) 265/40R21 295/35R21 A02) bis A10) N305) A11) B34a) BF1) E66) EF0) ER1) V00) 265/40R21 M+S 295/35R21 M+S A02) bis A10) W305) A11) B34a) BF1) E66) EF0) ER1) V00) 275/40R21 305/35R21 A02) bis A10) N315) A11) B34a) BF1) E66) EF0) ER1) 275/40R21 M+S 305/35R21 M+S A02) bis A10) A11) B34a) BF1) E66) EF0) ER1) Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9YA e13*2007/46*0900*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET51 10½Jx21H2, ET52 250 bis 404 Porsche Cayenne 275/40R21 305/35R21 A02) bis A10) Coupe, Cayenne N315) A11) B34a) BF1) EF0) ER1) Coupe E-Hybrid 275/40R21 M+S 305/35R21 M+S A02) bis A10) A11) B34a) BF1) EF0) ER1) Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO Nr. : RA-000991-B0-327 Anlage-Nr. : AB5a Seite : 4/8 Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 970 e13*2007/46*0970*.. 970H e13*2007/46*1161*.. 970HN e13*2007/46*1160*.. 970N e13*2007/46*1143*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET51 10½Jx21H2, ET52 155 bis 405 Porsche Panamera, -4, 245/35R21 285/30R21 A02) bis A10) -4S, -Diesel, -S , -S E- BF2) E63) EF1) V00) Hybrid 255/35R21 295/30R21 A01) bis A10) (Ausf. mit kleinsten K04) BF2) E63) EF1) V00) Serienrädern in 18Zoll) 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10) K02) BF2) E63) EF1) V00) Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 970 e13*2007/46*0970*.. 970N e13*2007/46*1143*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET51 10½Jx21H2, ET52 294 bis 405 Porsche Panamera S, - 255/35R21 295/30R21 A01) bis A10) 4S, -GTS, -Turbo, - K04) BF2) E63) EF1) V00) Turbo S (Ausf. mit kleinsten 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10) Serienrädern in 19Zoll) K02) BF2) E63) EF1) V00) Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO Nr. : RA-000991-B0-327 Anlage-Nr. : AB5a Seite : 5/8 Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Y1A e13*2007/46*0919*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9Jx21H2, ET51 10½Jx21H2, ET52 113 bis 140 Porsche Taycan 245/40R21 285/35R21 A02) bis A10) (Sport Limousine) A94) BF1) V00) 255/35R21 295/30R21 A01) bis A10) A94) K04) BF1) V00) 255/35R21 305/30R21 A01) bis A10) A94) K04) BF1) V00) 255/40R21 295/35R21 A01) bis A10) A94a) K04) BF1) V00) 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10) A94) K04) BF1) 265/35R21 315/30R21 A01) bis A10) A94) K04) BF1) V00) 275/35R21 315/30R21 A01) bis A10) A94) K04) BF1) V00) Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*01) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO Nr. : RA-000991-B0-327 Anlage-Nr. : AB5a Seite : 6/8 Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse 2 Bremsscheiben- Ø 410 mm) BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm Anzugsmoment: 160 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Anzugsmoment: 160 Nm E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor Sonderrad-Anbau zu entfernen. E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO Nr. : RA-000991-B0-327 Anlage-Nr. : AB5a Seite : 7/8 Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52364 nach §22 StVZO Nr. : RA-000991-B0-327 Anlage-Nr. : AB5a Seite : 8/8 Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-10521 W305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage AB5a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ GT7-10521 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH Geschäftsstelle Essen, 16.03.2022