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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. :                      RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. :               35b
Seite :                    1/4                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                GT7-10521
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                     Hinterachse *
Radausführung:                                             PO
Radgröße:                                             10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                       52 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   130 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 71,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        900 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2300 mm
 * Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp GT7-9021, PO (ABE-Nr. 52365*0) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen - VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
7L, 7P, 7p, 7PH, 7pH             Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,           -      160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm




RA-000991-A0-327-35b~VW-5-130-71_5-ET52.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. :                      RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. :               35b
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Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                              e1*2001/116*0203*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         9.0x21,ET51          10.5x21,ET52
155 bis 331     VW Touareg               265/40R21            265/40R21                     A01) bis A10)
                (Ausführung ohne                              K04)                          N275)
                serienmäßiger
                Verbreiterung)           275/35R21            275/35R21                     A01) bis A10)
                                                              K04)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                               e1*2001/116*0203*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           9.0x21,ET51          10.5x21,ET52
155 bis 331     VW Touareg                 265/40R21            265/40R21                   A01) bis A10)
                (Ausführung mit                                 K04)                        N275)
                serienmäßiger
                Verbreiterung, Serienräder 275/35R21            275/35R21                   A01) bis A10)
                9,5x20 ET52 bzw. 10x21                          K04)
                ET50)

Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7p                             DE*2007/46*0400*..
7P                             e1*2007/46*0376*..
7P                             e1*2007/46*0400*..
7PH                            e1*2007/46*0403*..
7pH                            e1*2007/46*0404*..
7P                             e1*2007/46*0498*..
7PH                            e1*2007/46*0499*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x21,ET51          10.5x21,ET52
150 bis 250     VW Touareg              265/40R21            265/40R21                      A02) bis A10)


                                              275/35R21              275/35R21              A02) bis A10)


                                              275/40R21              275/40R21              A02) bis A10)
                                                                                            GDZ)
Die Verwendung des Rades GT7-10521, PO ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-9021 (ABE-Nr. 52365*0) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


RA-000991-A0-327-35b~VW-5-130-71_5-ET52.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. :                      RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. :               35b
Seite :                    3/4                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.




RA-000991-A0-327-35b~VW-5-130-71_5-ET52.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52364
Nr. :                      RA-000991-A0-327
Anlage-Nr. :               35b
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Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-10521


A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GDZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19,
     275/40R21, 275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 35b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GT7-10521 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.01.2019




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