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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

                             Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                                               Hans Geiger Straße 15
                                                               D-67661 Kaiserslautern
                                                               QM-Nr. 49 02 0160905

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                             Modell                            GT7
                             Typ                               GT7-8519
                             Radgröße                          8,5J x 19 H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             W5           GT7-8519 W5 / ohne Ring                5/120/72,6          42          710    2150

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        51273
                             Herstellerzeichen                 TEC
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             Radtyp und Ausführung             GT7-8519 (s.o.)
                             Radgröße                          8,5J x 19 H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
                             S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°     110                     26
                             S03       Schraube M14x1,25            Kegel 60°     130                     33
                             S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°     140                     32

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        BMW

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

                             Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                         Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 1er-Reihe            100-240        225/35R19   K1c K45 R02                         A01 A12 A14
                             182, 1C                  100-240        235/35R19   G73 K14 K1c K45 R02                 A21 Cbo Cpe
                             e1*2001/116*0352*..,                                                                    K42 K46 M01
                             e1*2007/46*                                                                             V19 VA1 S02
                             0277*00-07
                             - Coupé, Cabrio
                             - incl. Facelift 2011
                             BMW 1er-Reihe            85-195         225/35R19   K1c K45 R02                         A01 A12 A14
                             187                      85-195         235/35R19   G73 K14 K1c K45 R02                 A21 Flh K42
                             e1*2001/116*                                                                            K46 M01 V19
                             0287*00-09                                                                              VA1 S02
                             BMW 1er-Reihe            66-195         225/35R19   K1a K45 R02                         A01 A12 A14
                             187, 1K2, 1K4            66-195         235/35R19   G73 K14 K1c K45 R02                 A21 Flh K42
                             e1*2001/116*                                                                            K46 M01 V19
                             0287*10-..,                                                                             VA1 S02
                             e1*2007/46*,
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             0273*00-03,
                             0283*00-03
                             - ab Facelift 2007
                             BMW 3er-Reihe            77-170         225/35R19   R02 T84 T88                         A01 A12 A14
                             346C, 346R               77-170         235/35R19   G01 K1c K41 R02 T87 T88             A21 Cbo Cpe
                             e1*98/14,2001/116*                                                                      K42 K44 K56
                             0112, 0146*..                                                                           M01 R70 V19
                                                                                                                     VA1 S02
                             BMW X3                   100-210        235/45R19   R02 R37                             A01 A12 A14
                             X3, X-N1                 100-230        245/45R19   R02                                 A21 B90 M01
                             e1*2007/46*0512*..;      100-230        255/40R19   R02                                 V19 VA1 S03
                             e1*2007/46*0454*..
                             - incl. Facelift 2014
                             BMW X3                   100-210        235/45R19   R02                                 A01 A12 A14
                             X83                      100-210        245/40R19   R02 T94 T98                         A21 M01 V19
                             e1*2001/116*0249*..      100-210        255/40R19   R02                                 VA1 S04
                             BMW X4                   100-210        235/45R19   R02 R37                             A01 A12 A14
                             X3, X-N1                 100-230        245/45R19   R02                                 A21 B90 M01
                             e1*2007/46*              100-230        255/40R19   R02                                 V19 VA1 S03
                             0512*11-.., 0454*13-..
                             BMW X4                   100-210        235/45R19   R02 R37                             A12 A14 A21
                             X3, X-N1                 100-230        245/45R19   R02                                 B90 KMV
                             e1*2007/46*              100-230        255/40R19   R02                                 M01
                             0512*11-.., 0454*13-..                                                                  V19 VA1 S03
                             - mit M-Paket - Ver-
                             breiterungen

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

                             Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                                       Seite 3 von 6
                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                             an Achse 1.

                             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

                             Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                                 Seite 4 von 6
                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
                             schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
                             57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
                             schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             M01    Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

                             R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 6
                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                             Nr.   2   235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                             Nr.   3   235/45R19     255/40R19
                             Nr.   4   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
                             Nr.   5   245/45R19     275/40R19
                             Nr.   6   255/40R19     285/35R19, 295/35R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
                             lässig in Verbindung mit denen in Anlage 13, Gutachten Nummer 55012217, Ausfertigung 2 (RADTYP
                             GT7-9519) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                             Hinweise.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 12. Januar 2018 in Lambsheim statt.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                                   Seite 6 von 6
                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 12. Januar 2018
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             Laux

                             BW/RL                                                                                00285655.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim