Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                                               Hans Geiger Straße 15
                                                               D-67661 Kaiserslautern
                                                               QM-Nr. 49 02 0160905

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            GT7
                             Typ                               GT7-8519
                             Radgröße                          8,5J x 19 H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             W1           GT7-8519 W1 / Ø72,5 / Ø65,1            5/108/65,1          45          735    2150

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        51273
                             Herstellerzeichen                 TEC
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             Radtyp und Ausführung             GT7-8519 (s.o.)
                             Radgröße                          8,5J x 19 H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                    32
                             S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                    26
                             S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                    26
                             S05       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                    26

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Citroen
                                                               Opel
                                                               Peugeot
                                                               Volvo

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                          Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                                     Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Citroen C4 Picasso (II)   68-122         235/35R19   K1c K2b K6d K7d T91                 A01 A12 A14
                             3                                                                                        A21 A58 A60
                             e2*2007/46*0356*..                                                                       M01 S04
                             Opel Grandland X          88-130         235/45R19                                       A12 A14 A21
                             Z                         88-130         245/45R19   A01 K2b                             A58 M01 S05
                             e2*2007/46*0597*..
                             Opel Grandland X          88-130         235/45R19                                       A12 A14 A21
                             Z                         88-130         245/45R19                                       A58 M01 R93
                             e2*2007/46*0597*..                                                                       S05
                             Peugeot 3008              73-133         235/45R19                                       A12 A14 A21
                             M                         73-133         245/45R19                                       A58 M01 R93
                             e2*2007/46*0534*..                                                                       S05
                             Peugeot 3008              73-133         235/45R19                                       A12 A14 A21
                             M                         73-133         245/45R19   A01 K2b                             A58 M01 S05
                             e2*2007/46*0534*..
                             Peugeot 308, 308SW        60-115         225/35R19   T88                                 A12 A14 A21
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             L                         60-96, 115     215/35R19   T85                                 A58 B29 Car
                             e2*2007/46*0405*..                                                                       Flh M01 S04
                             Peugeot 407 Coupé         100-155        225/40R19   R37 T89 T93                         A12 A14 A21
                             6*...*; 6*****; 6                                                                        Cpe M01 S04
                             e2*2001/116*
                             0295,0297,
                             0328,0332*..;
                             e2*2001/116*0369*..
                             Peugeot 407/407SW         116-120        225/40R19   A01 G16 T89 T93                     A12 A14 A21
                             6*...*; 6*****; 6         116-155        225/40R19   T89 T93 Z17 Z18                     B07 Car Lim
                             e2*2001/116*                                                                             M01 S04
                             0292-0297,0312,
                             0328,0330-0332,
                             0336,0346,0352*..;
                             e2*2001/116*0369*..;
                             e3*2007/46*0062*..
                             Peugeot 5008              73-133         235/45R19                                       A12 A14 A21
                             M                         73-133         245/45R19                                       A58 M01 R93
                             e2*2007/46*0534*..                                                                       S05
                             Peugeot 5008              73-133         235/45R19                                       A12 A14 A21
                             M                         73-133         245/45R19                                       A58 M01 S05
                             e2*2007/46*0534*..
                             Peugeot 508               82-122         225/40R19   K2b T93                             A01 A12 A14
                             8                         82-122         235/40R19   K1a K2b K6m                         A21 A58 B07
                             e2*2007/46*0080*..;       82-122         245/35R19   K1a K2b K6m T93                     Car Lim M01
                             e2*2007/46*0081*..        82-122         255/35R19   K1c K2b K6k K6n                     S03
                             Peugeot 508 RXH           120, 133       225/40R19   T93                                 A12 A14 A21
                             8                         120, 133       235/40R19                                       A57 Car KMV
                             e2*2007/46*0080*06-..     120, 133       245/35R19   T93                                 M01 S03
                                                       120, 133       245/40R19
                                                       120, 133       255/35R19




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Volvo S80, -/BiFuel    96-200        235/35R19     K1c K42 LK6 T87 T88 T91               A01 A12 A14
                             T, K                                                                                     A21 B02 M01
                             e9*96/79,98/14,                                                                          NBF S02
                             2001/116*
                             0028,0043*..

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 6

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
                             an Achse 1.

                             B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
                             sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass
                             die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                             (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-
                             größen zu überprüfen.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 6
                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6k    An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhaus-
                             ausschnittkante um 5 mm auszustellen.

                             K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
                             hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
                             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             M01    Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

                             NBF    Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
                             gen.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei-
                             fung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51273 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55012117 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 19 H2 Typ GT7-8519
                             Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 6
                             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                             Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
§ 22 51273, Erweiterung 01




                             tung).

                             Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 10. Januar 2018 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab
                             Herstellungsdatum Januar 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 10. Januar 2018




                             Laux
                             BW/RL                                                                                   00285430.DOC


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim