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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51274 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55007717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 20 H2 Typ GT7-8520
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                           Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                            GT7
Typ                               GT7-8520
Radgröße                          8,5J x 20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
W3           GT7-8520 W3 / Ø72,5 / Ø66,6            5/112/66,6          30          900    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51274
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             GT7-8520 (s.o.)
Radgröße                          8,5J x 20 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°     120                     28
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°     130                     28
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°     150                     28
S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°     150                     32

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51274 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55007717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J x 20 H2 Typ GT7-8520
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 / A6 Avant      100-200        255/35R20   K1a K1b R02 T93 T97                 A01 A12 A14
4G, 4G1                                                                                A21 A57 B90
e1*2007/46*0436*..;                                                                    BnK Car Lim
e13*2007/46*1147*..                                                                    M01 NA1 VA1
- incl. Facelift 2014                                                                  S02
Audi A7 Sportback       140-200        255/35R20   R02 T93 T97                         A12 A14 A21
4G, 4G1                                                                                A57 B90 BnK
e1*2007/46*0436*..;                                                                    M01 VA1 S02
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
CL 63, CL 65 -AMG       386-463        255/35R20   K1a K1b K41 R02                     A01 A12 A14
216, 216AMG                                                                            A21 Cpe M01
e1*2001/116*0372*..,                                                                   P42 VS0 VA1
e1*2001/116*0426*..                                                                    S04
(FIN: WDD216...)
CL-Klasse               220-368        245/35R20   K1a K1b K41 K45 R02 T91 T95         A01 A12 A14
215                                                                                    A21 M01 R21
e1*98/14*0113*..                                                                       V20 VA1 S05
CL-Klasse               285            245/35R20   K1a K1b K41 R02 R37 T91 T95         A01 A12 A14
216                     285-380        255/35R20   K1a K1b K41 R02                     A21 Cpe M01
e1*2001/116*0372*..                                                                    V00 VS0 VA1
(FIN: WDD216...)                                                                       S04
CLS Shooting Brake      120-245        245/30R20   R02 T90                             A01 A12 A14
218                     120-245        255/30R20   R02 T88 T92                         A21 A57 B10
e1*2007/46*0485*..                                                                     Car M01 V20
- incl. Facelift 2014                                                                  Y63 Y66 VA1
                                                                                       S03
CLS-Klasse              120-245        245/30R20   R02 T90                             A01 A12 A14
218                     120-245        255/30R20   R02 T88 T92                         A21 A57 B10
e1*2007/46*0485*..                                                                     Lim M01 V20
- incl. Facelift 2014                                                                  Y63 Y66 VA1
                                                                                       S03
E-Klasse                75-285         245/30R20   K1a K1b K41 R02 T90                 A01 A12 A14
211                                                                                    A21 Lim M01
e1*98/14*0183*..,                                                                      R21 V20 VA1
e1*2001/116*0183*..                                                                    S03
E-Klasse AMG            350, 378       245/30R20   K1a K1b K41 R02 T90                 A01 A12 A14
211, 211AMG                                                                            A21 A58 Lim
e1*98/14*0183*..,                                                                      M01 R21 V20
e1*2001/116*0183*..,                                                                   VA1 S03
e1*2001/116*0397*..
S-Klasse                145-368        245/35R20   K1a K41 K45 R02                     A01 A12 A14
220                                                                                    A21 A61 M01
e1*97/27*0099*..                                                                       NBF R21 V20
                                                                                       VA1 S05
S-Klasse                150-285        245/35R20   R02 R37 T95                         A01 A12 A14
221                     150-380        255/35R20   K1a K1b K41 R02 T93 T97             A21 M01 V00
e1*2001/116*0335*..                                                                    VS0 VA1 S04
(FIN: WDD221...)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51274 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55007717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5J x 20 H2 Typ GT7-8520
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
S-Klasse               150-335        245/40R20    A01 R02                               A12 A14 A21
222, 221               150-335        255/35R20    R02 T93 T97                           A57 BnK Lim
e1*2007/46*0960*..;    150-335        255/40R20    R02                                   M01 P38 V20
e1*2001/116*                                                                             X93 VA1 S04
0335*19-..
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)
S63, S65 -/AMG         386-463        255/35R20    K1a K1b K41 R02 T97                   A01 A12 A14
221, 221AMG                                                                              A21 A58 M01
e1*2001/116*0335*..;                                                                     P42 VS0 VA1
e1*2001/116*0396*..                                                                      S04
(FIN: WDD221...)
SL                     170-285        255/30R20    R02                                   A01 A12 A14
230                                                                                      A21 M01 R21
e1*98/14*0169*..                                                                         V20 VA1 S03
SL                     225, 320       255/30R20    R02                                   A01 A12 A14
231                                                                                      A21 M01 V20
e1*2007/46*0803*..                                                                       X36 VA1 S03
SL 600                 368,380        255/30R20    R02 T92                               A01 A12 A14
230                                                                                      A21 M01 R21
e1*98/14*0169*..                                                                         V20 VA1 S03
SL...- AMG             350-450        255/30R20    R02 T88 T92                           A01 A12 A14
230, 230AMG                                                                              A21 M01 R21
e1*98/14*0169*..,                                                                        V20 VA1 S03
e1*2001/116*0248*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51274 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55007717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J x 20 H2 Typ GT7-8520
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 4 von 7
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
über 5200 mm).

B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51274 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55007717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 20 H2 Typ GT7-8520
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 5 von 7
K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

NBF     Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.

P38    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.

P42    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
an Achse 1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R21      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51274 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55007717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J x 20 H2 Typ GT7-8520
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 6 von 7
T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr.   2   245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr.   3   245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr.   4   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr.   5   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr.   6   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr.   7   275/35R20     305/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit denen in Anlage 4, Gutachten Nummer 55000317, Ausfertigung 1 (RADTYP
GT7-1020) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
Hinweise.

VS0   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1 245/35R20         275/30R20
Nr. 2 255/35R20         275/35R20, 285/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeugherstel-
ler die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs
mitzuführen.

X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
an Achse 1.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51274 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55007717 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5J x 20 H2 Typ GT7-8520
Hersteller                    Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                  Seite 7 von 7
X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.

Y63    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1.

Y66    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an
Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. Februar 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 22. Februar 2017




Laux

BW/RL                                                                               00265822.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim