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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066162-A0-327
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1 / 12
Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    GT7-9021
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 PM
Radausführungskennz.:                                    GT7-9021 PM
Radgröße:                                                   9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                           20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,60 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         900 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                            160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                    140 Nm
                Schaftlänge 30 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                    150 Nm
                Schaftlänge 30 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                    160 Nm
                Schaftlänge 30 mm
BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066162-A0-327
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GE                             e1*2007/46*1914*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
158           Audi e-tron, e-tron      255/45R21                         A02) bis A10)
              Sportback                ER4) K03)                         BF1) K04)

                                       265/45R21
                                       ER3) K03)

                                       275/40R21
                                       ER5) K01)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                          e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195   Audi A6               255/30R21                            A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi,                                         BF2) E21) K01) K02)
              Frontantrieb)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                           e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250   Audi A6                255/30R21                           A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi,                                         A11) BF2) E21) E54) K01)
              Allradantrieb)                                             K02) T93)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                          e1*2007/46*1840*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
441           Audi RS6 Avant        245/40R21 M+S                        A02) bis A10)
                                    A93)                                 B106) BF2)

                                       255/35R21 M+S
                                       A93)

                                       255/40R21 M+S
                                       A93a)

                                       265/35R21 M+S
                                       A93)

                                       275/35R21 M+S
                                       A93)
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Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                          e1*2007/46*0544*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
412           Audi RS6 Avant        245/35R21 M+S                     A02) bis A10)
                                    A93a)                             BF2)

                                     255/35R21 M+S
                                     G01)

                                     265/30R21 M+S

                                     275/30R21 M+S


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                          e1*2007/46*0436*..
4G1                         e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245   Audi A7, A7 Sportback 245/30R21                         A02) bis A10)
                                                                      A93) BF2) K63) N255) T91)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                          e1*2007/46*1801*..
F2                          e1*2007/46*1840*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250   Audi A7 Sportback     245/35R21                         A02) bis A10)
                                    N255)                             BF2) E21) K04)

                                     265/30R21
                                     K03)

                                     275/30R21
                                     K01)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                          e1*2007/46*0284*..
4H                          e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368   Audi A8, A8L          245/35R21                         A02) bis A10)
                                                                      BF3) E44) K04) K71) N255)
                                                                      T96)
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Nr. :                       RZ-066162-A0-327
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Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                          e1*2007/46*1751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 338   Audi A8, A8 L         255/35R21                          A02) bis A10)
                                    K04) N265) T98)                    A11) BF4) E44) K01)

                                     265/35R21
                                     K04)

                                     275/30R21
                                     K02) T98)

                                     275/35R21
                                     GDM) K02)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                           e1*2001/116*0473*..
8R                           e1*2001/116*0497*..
8R1                          e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200   Audi Q5                245/40R21                         A02) bis A10)
              (ohne                  N255)                             BF5) K01) K04)
              Serienverbreiterung)
                                     255/40R21

                                     265/35R21


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                           e1*2001/116*0473*..
8R                           e1*2001/116*0497*..
8R1                          e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200   Audi Q5                245/40R21                         A02) bis A10)
              (mit                   N255)                             BF5) K01) K04)
              Serienverbreiterung)
                                     255/40R21

                                     265/35R21


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                           e1*2001/116*0473*..
8R1                          e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260   Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 255/40R21                          A02) bis A10)
              (mit                                                     BF5) K01) K04)
              Serienverbreiterung)   265/35R21
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Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                            e1*2007/46*1550*..
FY                            e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210   Audi Q5                 245/40R21                         A02) bis A10)
              (ohne Verbreiterungs- K04)                                A11) BF5) E44) K01)
              Flaps vorne u. hinten)
                                      255/40R21
                                      K02)

                                      265/35R21
                                      K02)

                                      265/40R21
                                      K02)

                                      275/35R21
                                      K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                            e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260   Audi SQ5                255/40R21                         A02) bis A10)
              (ohne Verbreiterungs-                                     BF5) K01) K02)
              Flaps vorne u. hinten) 265/35R21

                                      265/40R21

                                      275/35R21


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                            e1*2007/46*1550*..
FY                            e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210   Audi Q5                 245/40R21                         A02) bis A10)
              (mit Verbreiterungs-    K04)                              A11) BF5) E44) K01)
              Flaps vorne u. hinten)
                                      255/40R21
                                      K02)

                                      265/35R21
                                      K02)

                                      265/40R21
                                      K02)

                                      275/35R21
                                      K02)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066162-A0-327
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     6 / 12
Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                            e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260   Audi SQ5                255/40R21                         A02) bis A10)
              (mit Verbreiterungs-                                      BF5) K01) K02)
              Flaps vorne u. hinten) 265/35R21

                                      265/40R21

                                      275/35R21


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                           e1*2001/116*0350*..
4L                           e1*2001/116*0367*..
4L1                          e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250   Audi Q7                255/45R21                          A02) bis A10)
              (ohne Verbreiterungs- ER4) N265)                          BF1) E78a)
              Flaps)
                                     255/45R21 M+S
                                     ER4)

                                      265/40R21
                                      ER5) N275)

                                      265/40R21 M+S
                                      ER5)

                                      275/40R21
                                      ER5) N285)

                                      275/40R21 M+S
                                      ER5)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066162-A0-327
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     7 / 12
Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                            e1*2001/116*0350*..
4L                            e1*2001/116*0367*..
4L1                           e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250   Audi Q7                 255/45R21                         A02) bis A10)
              (mit Verbreiterungs-    ER4) N265)                        BF1) E78a)
              Flaps)
                                      255/45R21 M+S
                                      ER4)

                                      265/40R21
                                      ER5) N275)

                                      265/40R21 M+S
                                      ER5)

                                      275/40R21
                                      ER5) N285)

                                      275/40R21 M+S
                                      ER5)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                           e1*2001/116*0350*..
4L1                          e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373   Audi SQ7               255/45R21 M+S                      A02) bis A10)
              (ohne Verbreiterungs- ER4)                                BF1) E78a)
              Flaps)
                                     265/40R21 M+S
                                     ER5)

                                      275/40R21 M+S
                                      ER5)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                            e1*2001/116*0350*..
4L1                           e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373   Audi SQ7                255/45R21 M+S                     A02) bis A10)
              (mit Verbreiterungs-    ER4)                              BF1) E78a)
              Flaps)
                                      265/40R21 M+S
                                      ER5)

                                      275/40R21 M+S
                                      ER5)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066162-A0-327
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     8 / 12
Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                          e1*2001/116*0350*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 250   Audi Q8               265/45R21                               A02) bis A10)
                                    A93) ER3) N275)                         A11) BF1)

                                      275/40R21
                                      A93) N285)

                                      275/45R21
                                      A93) ER2) N285)

                                      285/45R21
                                      ER1)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                          e1*2001/116*0350*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373   Audi SQ8              265/45R21 M+S                           A02) bis A10)
                                    A93)                                    BF1)

                                      275/40R21 M+S
                                      A93)

                                      275/45R21 M+S
                                      A93)

                                      285/45R21 M+S
                                      ER1)


Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066162-A0-327
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben,
       sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
       eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

B106) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Audi Ceramic Bremsanlage.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066162-A0-327
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     10 / 12
Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021



BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1740 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1760 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1780 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 265/35R21,
     265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066162-A0-327
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     11 / 12
Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
       eng an das Blechradhaus anzulegen.

K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an
       das Blechradhaus anzulegen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066162-A0-327
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     12 / 12
Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021


T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GT7-9021 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.03.2021