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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000990-C0-327
Anlage-Nr. :                 AB1b
Seite :                      1/5
Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    GT7-9021
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          TEC-Speedwheels
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                                 PM
Radausführungskennz.:                                    GT7-9021 PM
Radgröße:                                                   9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                           20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,60 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         900 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades GT7-9021, PM ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene
Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT7-10521, PM (ABE-Nr. 52364*02) an der Hinterachse
zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp GT7-
10521, PM (ABE-Nr. 52364*02) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                     150 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000990-C0-327
Anlage-Nr. :                 AB1b
Seite :                      2/5
Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
204X AMG                    e1*2007/46*1884*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET20     10½Jx21H2, ET15
350 bis 375   Mercedes GLC 63 AMG, 265/35R21           265/35R21                                 A02) bis A10)
              GLC 63S AMG, GLC                                                                   BF1)
              63 AMG Coupe, GLC      275/35R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
              63S AMG Coupe          K01)                                                        BF1)
              (X253, C253)           245/40R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
                                                                                                 BF1)
                                                245/40R21               315/30R21                A01) bis A10)
                                                                                                 BF1)
                                                255/40R21               285/35R21                A01) bis A10)
                                                                                                 BF1)
                                                265/35R21               305/30R21                A01) bis A10)
                                                                                                 BF1)
                                                275/35R21               315/30R21                A01) bis A10)
                                                K01)                                             BF1)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, PM ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, PM (ABE-Nr. 52364*02) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      9Jx21H2, ET20    10½Jx21H2, ET15
145 bis 198   Mercedes GLC            275/35R21        275/35R21                                 A01) bis A10)
              (X254, mit              K01)                                                       A11e) BF1) E131) E133)
              Verbreiterung, Mild-    275/35R21        315/30R21                                 A01) bis A10)
              Hybrid)                 K01)                                                       A11e) BF1) E131) E133)
                                                                                                 V00)
                                                275/35R21               HL 315/30R21             A01) bis A10)
                                                K01)                                             A11e) BF1) E131) E133)
                                                                                                 V00)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, PM ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, PM (ABE-Nr. 52364*02) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000990-C0-327
Anlage-Nr. :                 AB1b
Seite :                      3/5
Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                        e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       9Jx21H2, ET20    10½Jx21H2, ET15
145 bis 185   Mercedes GLC             265/35R21        305/30R21                                A01) bis A10)
              (X254, mit               K01)                                                      A11f) BF1) E131) E133) ER1)
              Verbreiterung, Plug-in-                                                            V00)
              Hybrid)                  275/35R21        315/30R21                                A01) bis A10)
                                       K01)                                                      A11f) BF1) E131) E133) ER1)
                                                                                                 V00)
                                                275/35R21               HL 315/30R21             A01) bis A10)
                                                K01)                                             A11f) BF1) E131) E133) ER1)
                                                                                                 V00)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, PM ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, PM (ABE-Nr. 52364*02) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET20     10½Jx21H2, ET15
145           Mercedes EQC           245/40R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
                                     245/40R21         315/30R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
                                     255/40R21         285/35R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
                                     265/35R21         305/30R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
                                     265/40R21         295/35R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
                                     275/35R21         305/30R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
                                     275/35R21         315/30R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, PM ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, PM (ABE-Nr. 52364*02) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET20     10½Jx21H2, ET15
410 bis 430   Mercedes GLE AMG 63, 265/35R21           265/35R21         A01) bis A10)
              AMG 63S                K01)                                BF1) E108)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, PM ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, PM (ABE-Nr. 52364*02) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000990-C0-327
Anlage-Nr. :                 AB1b
Seite :                      4/5
Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
        wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
        Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
        Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
        zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
        die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
        erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
        des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
        sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
        denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
        wird.

A10)    Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
        mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
        Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
        eingeschränkt sein.

A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A11f)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
        Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000990-C0-327
Anlage-Nr. :                 AB1b
Seite :                      5/5
Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code 489).

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
       bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage AB1b mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GT7-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.05.2023