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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000990-B0-327
Anlage-Nr. :                 AB3
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    GT7-9021
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                          TEC-Speedwheels
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                                 W3
Radausführungskennz.:                                    GT7-9021 W3
Radgröße:                                                   9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                           30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     72,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            Ø 72,6/ Ø66,6
geprüfte Radlast: *)                                         900 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene
Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (ABE-Nr. 52364*01) an der Hinterachse
zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp GT7-
10521, W3 (ABE-Nr. 52364*01) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                        140 Nm
                Schaftlänge 28,2 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                       150 Nm
                Schaftlänge 28,2 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                       160 Nm
                Schaftlänge 28,2 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                       180 Nm
                Schaftlänge 28,2 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000990-B0-327
Anlage-Nr. :                 AB3
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                          e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET30     10½Jx21H2, ET30
100 bis 195   Audi A6                265/30R21         265/30R21         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi,     K01)                                BF1) E21)
              Frontantrieb)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (ABE-Nr. 52364*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                           e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      9Jx21H2, ET30    10½Jx21H2, ET30
150 bis 250   Audi A6                 265/30R21        265/30R21         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi,      K01)                               A11) BF1) E21) E54)
              Allradantrieb)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (ABE-Nr. 52364*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                          e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET30     10½Jx21H2, ET30
253 bis 257   Audi S6                255/35R21         255/35R21                                 A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)     K01)                                                        B59) BF1)
                                     265/30R21         265/30R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        B59) BF1)
                                     275/30R21         275/30R21                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        B59) BF1)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (ABE-Nr. 52364*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000990-B0-327
Anlage-Nr. :                 AB3
Seite :                      3/9
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                          e1*2007/46*1801*..
F2                          e1*2007/46*1840*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET30     10½Jx21H2, ET30
120 bis 250   Audi A7 Sportback      255/35R21         255/35R21         A01) bis A10)
                                                                         BF1) E21)
                                     265/30R21         265/30R21         A01) bis A10)
                                     A93a)                               BF1) E21)
                                     275/30R21         275/30R21         A01) bis A10)
                                                                         BF1) E21)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (ABE-Nr. 52364*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                          e1*2007/46*0284*..
4H                          e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET30     10½Jx21H2, ET30
150 bis 368   Audi A8, A8L           255/35R21         255/35R21         A01) bis A10)
                                                                         BF2) E44)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (ABE-Nr. 52364*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                          e1*2007/46*0284*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET30     10½Jx21H2, ET30
382           Audi S8                255/35R21         255/35R21         A01) bis A10)
                                                                         BF2) N265)
                                     265/30R21         265/30R21         A01) bis A10)
                                                                         BF2)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (ABE-Nr. 52364*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000990-B0-327
Anlage-Nr. :                 AB3
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                          e1*2007/46*1751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET30     10½Jx21H2, ET30
210 bis 338   Audi A8, A8 L          255/35R21         255/35R21                                 A01) bis A10)
                                     A93a)                                                       A11) BF3) E44) N265) T98)
                                     265/35R21         265/35R21                                 A01) bis A10)
                                     A93a)                                                       A11) BF3) E44)
                                     275/30R21         275/30R21                                 A01) bis A10)
                                     A93a) K03)                                                  A11) BF3) E44) T98)
                                     275/35R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
                                     A93a) K03)                                                  A11) BF3) E44) GDM)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (ABE-Nr. 52364*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                            e1*2007/46*1550*..
FY                            e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       9Jx21H2, ET30    10½Jx21H2, ET30
100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 265/35R21           265/35R21                                A01) bis A10)
              (ohne Verbreiterungs-    K01)                                                      A11) BF3) E44)
              Flaps vorne u. hinten)   265/40R21        265/40R21                                A01) bis A10)
                                       K01)                                                      A11) BF3) E44)
                                       275/35R21        275/35R21                                A01) bis A10)
                                       K01)                                                      A11) BF3) E44)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (ABE-Nr. 52364*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                            e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       9Jx21H2, ET30    10½Jx21H2, ET30
251 bis 260   Audi SQ5, SQ5            265/35R21        265/35R21                                A01) bis A10)
              Sportback                K01)                                                      BF3)
              (ohne Verbreiterungs-    265/40R21        265/40R21                                A01) bis A10)
              Flaps vorne u. hinten)   K01)                                                      BF3)
                                       275/35R21        275/35R21                                A01) bis A10)
                                       K01)                                                      BF3)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (ABE-Nr. 52364*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000990-B0-327
Anlage-Nr. :                 AB3
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                            e1*2007/46*1550*..
FY                            e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       9Jx21H2, ET30    10½Jx21H2, ET30
100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 265/35R21           265/35R21                                A01) bis A10)
              (mit Verbreiterungs-     K01)                                                      A11) BF3) E44)
              Flaps vorne u. hinten)   265/40R21        265/40R21                                A01) bis A10)
                                       K01)                                                      A11) BF3) E44)
                                       275/35R21        275/35R21                                A01) bis A10)
                                       K01)                                                      A11) BF3) E44)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (ABE-Nr. 52364*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                            e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       9Jx21H2, ET30    10½Jx21H2, ET30
251 bis 260   Audi SQ5, SQ5            265/35R21        265/35R21                                A01) bis A10)
              Sportback                K01)                                                      BF3)
              (mit Verbreiterungs-     265/40R21        265/40R21                                A01) bis A10)
              Flaps vorne u. hinten)   K01)                                                      BF3)
                                       275/35R21        275/35R21                                A01) bis A10)
                                       K01)                                                      BF3)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (ABE-Nr. 52364*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                           e1*2001/116*0350*..
4L                           e1*2001/116*0367*..
4L1                          e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      9Jx21H2, ET30    10½Jx21H2, ET30
155 bis 250   Audi Q7                 265/40R21        265/40R21                                 A02) bis A10)
              (ohne Verbreiterungs-   A93a)                                                      BF4) E78a) ER1) N275)
              Flaps)                  265/40R21 M+S    265/40R21 M+S                             A02) bis A10)
                                      A93a)                                                      BF4) E78a) ER1)
                                      275/40R21        275/40R21                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF4) E78a) ER1) N285)
                                                275/40R21 M+S           275/40R21 M+S            A02) bis A10)
                                                                                                 BF4) E78a) ER1)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (ABE-Nr. 52364*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000990-B0-327
Anlage-Nr. :                 AB3
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                            e1*2001/116*0350*..
4L                            e1*2001/116*0367*..
4L1                           e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       9Jx21H2, ET30    10½Jx21H2, ET30
155 bis 250   Audi Q7                  265/40R21        265/40R21                                A02) bis A10)
              (mit Verbreiterungs-     A93a)                                                     BF4) E78a) ER1) N275)
              Flaps)                   265/40R21 M+S    265/40R21 M+S                            A02) bis A10)
                                       A93a)                                                     BF4) E78a) ER1)
                                       275/40R21        275/40R21                                A02) bis A10)
                                                                                                 BF4) E78a) ER1) N285)
                                                275/40R21 M+S           275/40R21 M+S            A02) bis A10)
                                                                                                 BF4) E78a) ER1)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (ABE-Nr. 52364*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                           e1*2001/116*0350*..
4L1                          e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      9Jx21H2, ET30    10½Jx21H2, ET30
320 bis 373   Audi SQ7                265/40R21 M+S    265/40R21 M+S                             A02) bis A10)
              (ohne Verbreiterungs-   A93a)                                                      BF4) E78a) ER1)
              Flaps)                  275/40R21 M+S    275/40R21 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                                 BF4) E78a) ER1)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (ABE-Nr. 52364*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                            e1*2001/116*0350*..
4L1                           e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       9Jx21H2, ET30    10½Jx21H2, ET30
320 bis 373   Audi SQ7                 265/40R21 M+S    265/40R21 M+S                            A02) bis A10)
              (mit Verbreiterungs-     A93a)                                                     BF4) E78a) ER1)
              Flaps)                   275/40R21 M+S    275/40R21 M+S                            A02) bis A10)
                                                                                                 BF4) E78a) ER1)
Die Verwendung des Rades GT7-9021, W3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GT7-10521, W3 (ABE-Nr. 52364*01) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000990-B0-327
Anlage-Nr. :                 AB3
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
       eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000990-B0-327
Anlage-Nr. :                 AB3
Seite :                      8/9
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
       • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
       bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 265/35R21,
     265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000990-B0-327
Anlage-Nr. :                 AB3
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                   GT7-9021


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage AB3 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GT7-9021 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.03.2022