Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 3b Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: GT7-9021 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: W3 Radgröße: 9Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø 72,6/ Ø66,6 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 204X, 204X AMG Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm 221, 221 AMG, 164, 166, 166 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde B13 150 Nm AMG M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm RA-000990-A0-327-03b~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 3b Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC 245/40R21 A02) bis A10) (X253) A94) 255/40R21 A01)K03) 265/35R21 A01)K01)K04) 265/40R21 A01)K01)K04) 275/35R21 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 Mercedes GLC 43 AMG, 245/40R21 M+S A02) bis A10) GLC 43 AMG Coupe (X253, C253) 255/35R21 255/40R21 265/35R21 A01)K01) 265/40R21 A01)K01) 275/35R21 A01)K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R21 275/35R21 A02) bis A10) V00) RA-000990-A0-327-03b~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 3b Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. 204X AMG e1*2007/46*1884*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 350 bis 375 Mercedes GLC 63 AMG, 255/40R21 A02) bis A10) GLC 63S AMG A94)N265) (X253, C253) 265/35R21 A94)N275) 265/40R21 A94)N275) 275/35R21 A94)N285) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R21 275/35R21 A02) bis A10) N255) A94)N285) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 245/40R21 A02) bis A10) (C253, ohne Radhausverbreiterungen an 255/40R21 Achse 2) 265/35R21 A01)K01)K04) 265/40R21 A01)K01)K04) 275/35R21 A01)K01)K04) RA-000990-A0-327-03b~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 3b Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC Coupe 245/40R21 A02) bis A10) (C253, mit Radhausverbreiterungen an 255/40R21 Achse 2) 265/35R21 A01)K01) 265/40R21 A01)K01) 275/35R21 A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 410 bis 430 Mercedes GLE AMG 63, 255/40R21 M+S A02) bis A10) AMG 63S E108) 265/35R21 265/40R21 275/35R21 275/40R21 RA-000990-A0-327-03b~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 3b Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 245/40R21 A02) bis A10) A01)K01)K04)N255) 255/40R21 A01)K01)K04) 265/40R21 A01)K01)K02) 275/35R21 A01)K01)K02) 275/40R21 A01)G5K)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. 166 AMG e1*2007/46*0826*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 265/40R21 A02) bis A10) A01)K01)K02)K15) 275/40R21 A01)K01)K02)K108)K15)K26) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/35R21 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) N255)T96) E98b) 245/35R21 M+S T96) 265/30R21 A01)K01)K04)N275)T96) 275/30R21 A01)K01)K04)T98) RA-000990-A0-327-03b~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 3b Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 430 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 265/30R21 M+S A02) bis A10) AMG A01)K01)T96) E98b) (W222) 275/30R21 M+S A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 345 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/35R21 A02) bis A10) Cabrio (C217, A217) 255/30R21 A01)K03)T93) 255/35R21 A01)K03) 265/30R21 A01)K03) 275/30R21 A01)K01)K125) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/35R21 M+S A02) bis A10) Coupe, S65 AMG Coupe, A01)K01) S63 AMG Cabrio (C217, A217) 265/30R21 M+S A01)K01) 275/30R21 M+S A01)K01)K125) RA-000990-A0-327-03b~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 3b Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. RA-000990-A0-327-03b~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 3b Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000990-A0-327-03b~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 3b Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen, - die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum Befestigungsniet auszuschneiden, - die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000990-A0-327-03b~DB-5-112-66_5-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 3b Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 3b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ GT7-9021 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH. Geschäftsstelle Essen, 24.01.2019 RA-000990-A0-327-03b~DB-5-112-66_5-ET30.docx