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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066162-A0-327
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      GT7-9021
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  W3
Radausführungskennz.:                                      GT7-9021 W3
Radgröße:                                                    9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                            30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              Ø 72,6/ Ø66,6
geprüfte Radlast: *)                                          900 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                         130 Nm
                Schaftlänge 28,2 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                         150 Nm
                Schaftlänge 28,2 mm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165    Mercedes GLA          245/35R21                                A02) bis A10)
              (H247)                                                         A11) BF1) K01) K02) K120)
                                    255/35R21
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066162-A0-327
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Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165    Mercedes GLB          245/35R21                          A02) bis A10)
              (X247)                                                   BF1) K01) K02) K120)
                                    255/35R21


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                         e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243   Mercedes GLC           245/40R21                         A02) bis A10)
              (X253, ohne            A94)                              A11) BF2)
              Verbreiterung)
                                     255/40R21
                                     K03)

                                     265/35R21
                                     K01) K04)

                                     265/40R21
                                     K01) K04)

                                     275/35R21
                                     K01) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                         e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243   Mercedes GLC           245/40R21                         A02) bis A10)
              (X253, mit             A94) N255)                        A11) BF2)
              Verbreiterung)
                                     245/40R21 M+S
                                     A94)

                                     255/40R21

                                     265/35R21
                                     K01)

                                     265/40R21
                                     K01)

                                     275/35R21
                                     K01)
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Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287   Mercedes GLC 43 AMG, 245/40R21 M+S                             A02) bis A10)
              GLC 43 AMG Coupe                                               BF2)
              (X253, C253)          255/35R21

                                     255/40R21

                                     265/35R21
                                     K01)

                                     265/40R21
                                     K01)

                                     275/35R21
                                     K01)

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     245/40R21           275/35R21           A02) bis A10)
                                                                             BF2) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
204X AMG                    e1*2007/46*1884*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 375   Mercedes GLC 63 AMG, 255/40R21                                 A02) bis A10)
              GLC 63S AMG, GLC      N265)                                    A94) BF2)
              63 AMG Coupe, GLC
              63S AMG Coupe         265/35R21
              (X253, C253)          N275)

                                     265/40R21
                                     N275)

                                     275/35R21
                                     N285)

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     245/40R21           275/35R21           A02) bis A10)
                                     N255)               A94) N285)          BF2) V00)
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Nr. :                       RZ-066162-A0-327
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Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 245/40R21                                 A02) bis A10)
              (C253, ohne                                                  A11) BF2)
              Radhausverbreiterungen 255/40R21
              an Achse 2)
                                     265/35R21
                                     K01) K04)

                                     265/40R21
                                     K01) K04)

                                     275/35R21
                                     K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 245/40R21                                 A02) bis A10)
              (C253, mit             N255)                                 A11) BF2)
              Radhausverbreiterungen
              an Achse 2)            245/40R21 M+S

                                     255/40R21

                                     265/35R21
                                     K01)

                                     265/40R21
                                     K01)

                                     275/35R21
                                     K01)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne             hinten
145           Mercedes EQC           245/40R21         275/35R21           A02) bis A10)
                                     K01)                                  BF2) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066162-A0-327
Anlage-Nr. :                2b
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Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 bis 430   Mercedes GLE AMG 63, 255/40R21 M+S                      A02) bis A10)
              AMG 63S                                                 BF2) E108)
                                    265/35R21

                                     265/40R21

                                     275/35R21

                                     275/40R21


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
164                         e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285   Mercedes ML-Klasse    245/40R21                         A02) bis A10)
                                    K04) N255)                        BF2) K01)

                                     255/40R21
                                     K04)

                                     265/40R21
                                     K02)

                                     275/35R21
                                     K02)

                                     275/40R21
                                     G5K) K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 410   Mercedes ML63 AMG 265/40R21                             A02) bis A10)
                                                                      BF2) K01) K02) K15)
                                     275/40R21
                                     K26) K108)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066162-A0-327
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                  GT7-9021


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
221                         e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390   Mercedes S-Klasse      245/35R21                         A02) bis A10)
              (W222, ab Modell 2014) N255) T96)                        A11) BF2) E98b)

                                     245/35R21 M+S
                                     T96)

                                     265/30R21
                                     K01) K04) N275) T96)

                                     275/30R21
                                     K01) K04) T98)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
221                         e1*2001/116*0335*..
221 AMG                     e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463   Mercedes S63 AMG,     265/30R21 M+S                      A02) bis A10)
              S65 AMG               T96)                               BF2) E98b) K01)
              (Limousine, W222)
                                    275/30R21 M+S


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
221                         e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345   Mercedes S-Klasse     245/35R21                          A02) bis A10)
              Coupe, Cabrio                                            BF2)
              (C217, A217)          255/30R21
                                    K03) T93)

                                     255/35R21
                                     K03)

                                     265/30R21
                                     K03)

                                     275/30R21
                                     K01) K125)
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Teiletyp :                  GT7-9021


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
221                         e1*2001/116*0335*..
221 AMG                     e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463   Mercedes S63 AMG      255/35R21 M+S                           A02) bis A10)
              Coupe, S65 AMG                                                BF2) K01)
              Coupe, S63 AMG Cabrio 265/30R21 M+S
              (C217, A217)
                                    275/30R21 M+S
                                    K125)


Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben,
       sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
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A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite
       mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
       eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
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K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel
         ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
      • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
      Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
         Befestigungsniet auszuschneiden,
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
         zu kürzen

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066162-A0-327
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Teiletyp :                  GT7-9021


T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 2b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
GT7-9021 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.03.2021