Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. : RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. : 4
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GT7-9021
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: F3
Radgröße: 9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 63,40 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 850 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
DM2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde D90 130 Nm
M12x1,5
SBF, WA6 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde D13 200 Nm
M14x1,5
RA-000990-A0-327-04~FO-5-108-63_3-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. : RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. : 4
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SBF e1*2007/46*1524*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 175 Ford Edge 245/40R21 A02) bis A10)
A01)A93a)K03)
255/40R21
A01)A93a)K01)K04)
265/35R21
A01)A93a)K01)K02)
265/40R21
A01)K01)K02)
275/35R21
A01)A93a)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Ford Kuga 245/30R21 A02) bis A10)
(1. Generation) A01)K03)K04) E61)S01)
255/30R21
A01)K01)K04)
265/30R21
A01)K01)K02)
275/30R21
A01)K01)K02)K66)
RA-000990-A0-327-04~FO-5-108-63_3-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. : RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. : 4
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 178 Ford Kuga 245/30R21 A02) bis A10)
(2. Generation) A01)K01)K04)K77) E62)
255/30R21
A01)K01)K04)K77)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/30R21 265/30R21 A01) bis A10)
K01)K77) K02) E62)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177 Ford S- Max 2. Generation; 245/30R21 A02) bis A10)
Ford Galaxy 3. Generation A01)K01)K04)K82)T91) E69a)
(Nur zulässig an
Fahrzeugausführungen bis 255/30R21
einschließlich 18 Zoll A01)K01)K04)K13)K22)K25)K28)K80)K82)
Serienbereifung) T93)
265/30R21
A01)K01)K04)K13)K22)K25)K28)K80)K81)
K82)T96)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177 Ford S- Max 2. Generation; 245/30R21 A02) bis A10)
Ford Galaxy 3. Generation A01)K01)K04)K82)T91) E69a)
(Nur zulässig an
Fahrzeugausführungen die 255/30R21
mit 19 Zoll Bereifung A01)K01)K04)K13)K22)K25)K28)K80)K82)
ausgerüstet sind) T93)
265/30R21
A01)K01)K04)K13)K22)K25)K28)K80)K81)
K82)T96)
RA-000990-A0-327-04~FO-5-108-63_3-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. : RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. : 4
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
RA-000990-A0-327-04~FO-5-108-63_3-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. : RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. : 4
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
- an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
- an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`
E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*24.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
RA-000990-A0-327-04~FO-5-108-63_3-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. : RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. : 4
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
umzulegen,
- die ins Radhaus ragenden Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterung sind
entsprechend der umgelegten Radhauskanten zu kürzen.
K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
- der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen
oben, warm einzuformen oder auszuschneiden.
K80) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante
Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante
Stoßfänger ist zu entfernen,
- der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung
nach hinten zu versetzen.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng
an das Radhaus zu kleben,
- die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter
Radmitte sowie im Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000990-A0-327-04~FO-5-108-63_3-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. : RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. : 4
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ GT7-9021 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 24.01.2019
RA-000990-A0-327-04~FO-5-108-63_3-ET38.docx