Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000990-D0-327
Anlage-Nr. : 4
Seite : 1/7
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GT7-9021
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: TEC-Speedwheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: F3
Radausführungskennz.: GT7-9021 F3
Radgröße: 9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
§22 52365*04
Mittenlochdurchmesser: 63,40 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 850 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FORD
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZP059 200 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP056 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000990-D0-327
Anlage-Nr. : 4
Seite : 2/7
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SBF e1*2007/46*1524*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 175 Ford Edge 245/40R21 A01) bis A10)
A93a) K03) BF1)
255/40R21
A93a) K01) K04)
265/35R21
A93a) K01) K02)
265/40R21
K01) K02)
275/35R21
A93a) K01) K02)
§22 52365*04
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147 Ford Kuga 245/30R21 A01) bis A10)
(1. Generation) K03) K04) BF2) E61) S01)
255/30R21
K01) K04)
265/30R21
K01) K02)
275/30R21
K01) K02) K66)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2 e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 178 Ford Kuga 245/30R21 A01) bis A10)
(2. Generation) BF2) E62) K01) K04) K77)
255/30R21
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/30R21 265/30R21 A01) bis A10)
K01) K77) K02) BF2) E62) V00)
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Nr. : RA-000990-D0-327
Anlage-Nr. : 4
Seite : 3/7
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LSBK e1*2018/858*00365*..
LSK e13*2007/46*2387*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 154 Ford Mustang Mach-E 245/40R21 A01) bis A10)
BF1) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LSBK e1*2018/858*00365*..
LSK e13*2007/46*2387*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 200 Ford Mustang Mach-E 245/40R21 A01) bis A10)
GT BF1) K01) K04)
255/35R21
T98)
255/40R21
§22 52365*04
265/35R21
HL 245/40R21
HL 255/35R21
HL 255/40R21
HL 265/35R21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
WAH6 e13*2007/46*2374*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177 Ford S- Max 2. 245/30R21 A01) bis A10)
Generation; Ford T91) A11c) BF1) E69a) K01) K04)
Galaxy 3. Generation K82)
(Nur zulässig an 255/30R21
Fahrzeugausführungen K13) K22) K25) K28) K80) T93)
bis einschließlich 18
Zoll Serienbereifung) 265/30R21
K13) K22) K25) K28) K80) K81) T96)
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Nr. : RA-000990-D0-327
Anlage-Nr. : 4
Seite : 4/7
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6 e13*2001/116*0185*..
WAH6 e13*2007/46*2374*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177 Ford S- Max 2. 245/30R21 A01) bis A10)
Generation; Ford T91) A11c) BF1) E69a) K01) K04)
Galaxy 3. Generation K82)
(Nur zulässig an 255/30R21
Fahrzeugausführungen K13) K22) K25) K28) K80) T93)
die mit 19 Zoll
Bereifung ausgerüstet 265/30R21
sind) K13) K22) K25) K28) K80) K81) T96)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
§22 52365*04
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000990-D0-327
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Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11c) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Voll-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 52365*04
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZP059
Anzugsmoment: 200 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP056
Anzugsmoment: 130 Nm
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
" an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
" an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`
E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0185*24.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000990-D0-327
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 52365*04
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
" die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
umzulegen,
" die ins Radhaus ragenden Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterung sind entsprechend
der umgelegten Radhauskanten zu kürzen.
K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
" die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
" der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
" der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben,
warm einzuformen oder auszuschneiden.
K80) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante
Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52365 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000990-D0-327
Anlage-Nr. : 4
Seite : 7/7
Auftraggeber : Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Teiletyp : GT7-9021
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
" die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger
ist zu entfernen,
" der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
" die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung
nach hinten zu versetzen.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
" der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng an
das Radhaus zu kleben,
" die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter Radmitte
sowie im Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
sind zu entfernen.
§22 52365*04
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 4 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GT7-9021 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Geschäftsstelle Essen, 11.03.2025