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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. :                      RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. :               4a
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Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-9021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    GT7-9021
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 F3
Radgröße:                                                   9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     63,40 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast:                                            850 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Fahrzeugtypen        Handelsbezeichnung        Bremskontur Kurzbeschr.      Ergebnis    Bemerkung
                                               Nr.                          i.O. n.i.O.
CC9                  XF                        152 – 219KW Ø326x30
                                               306KW       Ø355x32                      Serie 20“


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
CC9, JB                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  D90     125 Nm
                                  M12x1,5
DC, DF, DH                        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   D13       140 Nm
                                  M14x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365
Nr. :                      RA-000990-A0-327
Anlage-Nr. :               4a
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Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-9021


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DF                             e11*2007/46*4161*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 221     Jaguar E-Pace           245/40R21                         A02) bis A10)
                                                                          B32)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DC                             e11*2007/46*3324*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280     Jaguar F-Pace           265/40R21                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)                          EF0)

                                         265/45R21
                                         A01)GE3)K01)

                                         275/40R21
                                         A01)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DH                             e11*2007/46*4311*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
172             Jaguar I-Pace           245/45R21                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)

                                         255/40R21
                                         A01)K01)

                                         255/45R21
                                         A01)K01)

                                         265/40R21
                                         A01)K01)K02)

                                         275/40R21
                                         A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CC9                            e11*2001/116*0323*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 283     Jaguar XF               245/30R21                         A02) bis A10)
                                        T91)                              B30)S01)




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Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-9021


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JB                              e11*2007/46*2981*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280     Jaguar XF, XF Sportbrake 255/30R21                         A02) bis A10)
                (Heckantrieb)            A01)GFM)K03)K04)T93)              E19a)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

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Auftraggeber :             Gewe Reifengroßhandel GmbH
Teiletyp :                 GT7-9021


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B30) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø350x32 mm


B32) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - belüftete Bremsscheibe Ø325x30 mm

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GE3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/50R20,
     265/40R22 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GFM)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
    255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GT7-9021 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 24.01.2019




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