Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 4b Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: GT7-9021 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: F3 Radgröße: 9Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 63,40 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 850 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Land Rover / Range Rover Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment LC, LF, LF-A, LV, LV-A, LY Radmutter, Kegel 60°, Gewinde D13 140 Nm M14x1,5 RA-000990-A0-327-04b~LR-5-108-63_3-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 4b Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LF e11*2001/116*0300*.. LF e11*2007/46*0134*.. LF-A e3*2007/46*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 177 Land Rover Freelander 2 245/40R21 A02) bis A10) A01)K03)K04) 255/35R21 A01)K01)K04) 255/40R21 A01)K01)K04) 265/35R21 A01)K01)K04) 265/40R21 A01)K01)K04)K36) 275/35R21 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LC e11*2007/46*1659*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 213 Land-Rover Discovery 245/35R21 A02) bis A10) Sport A01)A93a)K03)T96) 245/40R21 A01)K03) 255/35R21 A01)K01)K04)T98) 255/40R21 A01)K01)K04) 265/35R21 A01)K01)K04) 265/40R21 A01)K01)K04)K45) RA-000990-A0-327-04b~LR-5-108-63_3-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 4b Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LV e11*2007/46*0223*.. LV-A e3*2007/46*0221*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 213 Range Rover Evoque, 245/40R21 A02) bis A10) Range Rover Evoque A93) Cabrio, Range Rover Evoque Van 255/35R21 A01)A93)G6G)K04) 255/40R21 A01)K04) 265/35R21 A01)A93)K04) 265/40R21 A01)K04)K41) 275/35R21 A01)A93a)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LY e11*2007/46*3954*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 280 Range Rover Velar 255/45R21 A02) bis A10) A94)N265) 255/50R21 A01)GEX)K01)N265) 265/40R21 A94) 265/45R21 A94a)GFD) 275/40R21 A94) 275/45R21 GEX) 285/45R21 A01)GEX)K01)K04) RA-000990-A0-327-04b~LR-5-108-63_3-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 4b Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. RA-000990-A0-327-04b~LR-5-108-63_3-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 4b Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G6G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/65R17, 235/60R18, 245/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/65R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GFD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/50R20, 255/65R18, 265/40R22, 265/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000990-A0-327-04b~LR-5-108-63_3-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 4b Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K36) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im Bereich vor der Achse (im Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin warm einzuformen. Kontrolle durch Kreisfahrt mit voll eingeschlagener Lenkung. K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die hinter der Kunststoffradhausverbreiterung befindliche Blechradhauskante ist von der Türoberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, - die Kunststoffradhausverbreiterung ist entsprechend der umgelegten Blechkante zu kürzen, - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen oder auszuschneiden. K45) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im vorderen Radeinschwenkbereich um ca. 10 mm warm einzuformen. Kontrollmöglichkeit der Maßnahme: Kreisfahrt mit vollem Lenkeinschlag. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000990-A0-327-04b~LR-5-108-63_3-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 0 zur ABE-Nr. 52365 Nr. : RA-000990-A0-327 Anlage-Nr. : 4b Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Gewe Reifengroßhandel GmbH Teiletyp : GT7-9021 T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ GT7-9021 des Auftraggebers Gewe Reifengroßhandel GmbH. Geschäftsstelle Essen, 24.01.2019 RA-000990-A0-327-04b~LR-5-108-63_3-ET38.docx